Stand der Entwicklung des Antrags- und Anliegenmanagementsystems (AMS)

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Drucksache 17 /            15 129 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 10. Dezember 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dezember 2014) und                              Antwort Stand der Entwicklung des Antrags- und Anliegenmanagementsystems (AMS) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Die Verarbeitungslogik des Verfahrens erlaubt die Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            weitgehend automatisierte Verarbeitung der Anliegen innerhalb der bezirklichen Ordnungsämter. Eine Export- 1. Wie ist der Stand der geplanten Einführung eines                    schnittstelle des Fachverfahrens erlaubt zudem die medi- Antrags- und Anliegenmanagementsystems (AMS) für                           enbruchfreie Weiterleitung von Anliegen an andere betei- die Berliner Ordnungsämter?                                                ligte Behörden und externe Dienstleister. In Kooperation a. Wann wurde die Feinkonzeption des AMS abge-                         mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) wird an schlossen?                                                                 einer bidirektionalen Schnittstelle gearbeitet. Für den b. Wird das AMS wie angekündigt im März 2015 in                        automatisierten Datenaustausch mit der Polizei wird allen Berliner Bezirken starten?                                           ebenso eine derartige Schnittstelle angestrebt. c. Wenn nein, warum nicht und wann ist mit der Ein- führung zu rechnen? 4. Werden die laut Schriftlicher Anfrage DS Zu 1 a-c.: Derzeit befindet sich der Prototyp 2 der                    17/14620 für das Maerker Portal gewonnen Partner*innen Verfahrenssoftware im Test durch die am Projekt betei-                     bzw. Unterstützer*innen und die dafür aufgebauten Kon- ligten Bezirke. Gemäß der gewählten Verfahrensweise                        takte auch in das AMS eingebunden? Wenn nein, warum der agilen Softwareentwicklung wird die Feinkonzeption                     nicht? dem Projektfortschritt entsprechend fortgeschrieben. Das Verfahren wird im II. Quartal 2015 in den Produktivbe-                         Zu 4.: Nach wie vor wird eine Zusammenarbeit mit trieb gehen.                                                               den Servicepartnern der Ordnungsämter praktiziert. Eine besonders enge Zusammenarbeit besteht mit der Berliner Stadtreinigung. Eine Kooperation mit der Polizei für ei- 2. Wurde das AMS als Open-Source-Software entwi-                       nen automatisierten Datenaustausch ist geplant. ckelt? Zu 2.: Nein                                                                5. Wird es eine mobile App geben? a. Für welche Betriebssysteme wird sie entwickelt? b. Wann wird sie jeweils zur Verfügung stehen? 3. Welche Funktionen im Vergleich zum bisherigen                           c. Wird es ein für mobile Endgeräte optimiertes On- Maerker Portal kommen für die Endanwender*innen                            line-Portal geben? hinzu, welche fallen weg? (Bitte auflisten.)                                   d. Werden in der App und in einer mobilen Version des Online-Portals alle Funktionen zur Verfügung stehen? Zu 3.: AMS wird über das gesamte Funktionsspekt-                       Wenn nein, welche fallen weg? rum von Maerker verfügen sowie darüber hinaus weitere Funktionalitäten aufweisen, die zur Entlastung der Mitar-                      Zu 5 a-d.: Mit Produktivsetzung des Systems wird es beiterinnen und Mitarbeiter in den Ordnungsämtern füh-                     eine mobile App für IOS und Android geben. Es wird ren werden. Mit der Einführung des Verfahrens wird den                     einen Zugang für mobile Endgeräte geben. App und mo- Ordnungsämtern ein Vorgangsbearbeitungssystem zur                          bile Version werden über alle Funktionen verfügen, die Verfügung gestellt. Die Anliegen der Bürgerinnen und                       den Bürgerinnen und Bürgern in der Desktop-Version zur Bürger werden dem zuständigen Bezirksamt automatisiert                     Verfügung stehen. zugeordnet, in der für Smartphones und Tablets beauf- tragten mobilen Applikation (App) kann die Standortbe- stimmung automatisiert der Meldung hinzugefügt werden. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                         Drucksache 17 / 15 129 6. Können Nutzer*innen ihrer Meldung sowohl in              12. Welche Maßnahmen zur Bekanntmachung des der App als auch in der mobilen und der Desktop-Version     AMS sind seitens des Landes und der Bezirke geplant? des Online-Portals auf einfache Weise Bilder und Ortsan- gaben hinzufügen?                                               Zu 12.: Über konkrete Maßnahmen zur Bekanntma- chung von AMS wurde noch nicht entschieden. Dies ist in Zu 6.: Ja                                               der Abstimmung. Im Vordergrund steht derzeit die Fertig- stellung des Verfahrens. 7. Welche Reaktions- und Bearbeitungszeiten für die Meldungen der Nutzer*innen sollen seitens der Ord-          Berlin, den 18 . Dezember 2014 nungsämter eingehalten werden und bis wann sind diese realisierbar? In Vertretung Zu 7.: Über die Reaktions- und Bearbeitungszeiten wurde noch nicht abschließend entschieden. Der Senat                           Andreas Statzkowski strebt einheitliche Mindeststandards an.                              Senatsverwaltung für Inneres und Sport 8. Welche Kosten sind bei der Planung und Entwick-      (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014) lung des AMS entstanden und welche weiteren Kosten werden bis zur Einführung entstehen? Zu 8.: Die Gesamtausgaben des Projekts werden sich auf ca. 1.290.000 € belaufen. 9. Wie hoch sind die jährlichen veranschlagten Be- triebs- und Lizenzkosten des AMS und wer trägt diese? Zu 9.: Lizenzkosten für AMS entstehen nicht. Die Höhe der Wartungs- und Betriebskosten wird ca. 290.000 € p.a. betragen. Diese Kosten werden für die Jahre 2015 bis 2017 zentral von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport getragen. Die Frage der Finanzierung für die Folge- jahre wird ein Ergebnis der aktuell angestoßenen Diskus- sion zu den Grundsätzen der IT-Finanzierung sein. 10. Konnte der Kostenrahmen von rund 500.000 Euro, der in der Ausschreibung der AMS-Entwicklung aus dem Jahr 2013 angegebenen wurde, eingehalten werden? Wenn nein, warum nicht? Zu 10.: Der prognostizierte Kostenrahmen beruhte auf Zahlen aus dem Jahr 2010 und konnte nicht eingehalten werde. Ende 2013 wurde nach einer europaweiten Aus- schreibung der Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs- Verhältnis ausgewählt. Die gewählte Realisierungsform der agilen Softwareentwicklung ermöglicht die Anpas- sung des Verfahrens an die Bedarfe der Bevölkerung und der Beschäftigten während der Entwicklung. Dies hat zwangsläufig auch Konsequenzen für die Kosten. 11. Ist eine Evaluation geplant? Wenn ja, wie sieht diese aus und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Zu 11.: Eine Evaluation ist geplant – über Einzelhei- ten wie Zeitpunkt und Art und Weise wurde noch nicht entschieden. 2
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