Aktueller Stand der in die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften eingebrachten Grundstücke

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Drucksache 18 / 12              115 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 15. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2017) zum Thema: Aktueller Stand der in die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften einge- brachten Grundstücke und Antwort vom 01. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 115 vom 15. August 2017 über „Aktueller Stand der in die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften eingebrachten Grundstücke“ __________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Grundstücke mit welcher Gesamtfläche wurden seit 2016 in die landeseigenen Woh- nungsgesellschaften eingebracht, bzw. diesen übertragen? 2. Für wie viele Grundstücke, die in die landeseigenen Wohnungsgesellschaften eingebracht wurden, liegen derzeit konkrete Bauprojekte vor? Welche werden derzeit weder bebaut noch beplant und wel- che Gesamtfläche weisen diese Grundstücke auf? Zu 1 und 2.: In den Jahren 2016 und 2017 hat der Unterausschuss Vermögensver- waltung die Einbringung von 64 Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 1.304.797 m² in die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bestätigt. Zwischenzeitlich wurden für 14 Liegenschaften (892.120m²) Übertragungsverträge beurkundet. Für 10 Grundstücke (141.226m²) liegen Bauplanungen vor. Die Angaben über die geplan- ten Bauprojekte sind nicht abschließend. Generell ist ein Baubeginn erst nach Vor- liegen der baurechtlichen Genehmigung und der Gremienzustimmung des jeweiligen Unternehmens über das Projektbudget möglich. 3. Wie viele Grundstücke, mit welcher Gesamtfläche sind seitens des Liegenschaftsfonds zur Ein- bringung in die landeseigenen Wohnungsgesellschaften vorgesehen und in welchen Haushaltsjahren soll die Einbringung erfolgen (bitte aufführen nach Anzahl und Gesamtfläche pro Haushaltsjahr)? Zu 3.: Seitens der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist vorgesehen, weitere 41 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 484.450 m² in die landesei- genen Wohnungsbaugesellschaften einzubringen. Für das Jahr 2017 ist geplant, hiervon noch 22 Liegenschaften mit einer Fläche von ca. 218.330 m² zu übertragen.
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Das Abgeordnetenhaus von Berlin wurde mit den benannten Liegenschaften gemäß § 64 Landeshaushaltsordnung bereits befasst. Berlin, den 01.09.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen 2
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