Drucksache 18 / 10 657 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2017) und Antwort Erste Hilfe bei terroristischen Gefahren - Gegenmittel gegen O-Ethyl-S-2- diisopropylaminoethylmethylphosphonothiolat (VX) und andere Gifte bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre 2. Verfügen sämtliche Berliner Krankenhäuser und Schriftliche Anfrage wie folgt: Notfalleinrichtungen über ausreichende Vorräte, um ab- sichtliche Vergiftungen durch chemische Kampfstoffe zu Bei einer Vergiftung mit Kampfstoffen wie VX kann therapieren bzw. zu heilen? Können zumindest 1.000 ein Menschenleben nur durch die unverzügliche Gabe von Personen gleichzeitig mit sofort verfügbaren Mitteln Gegenmitteln wie etwa Atropin, gerettet werden. Nach behandelt werden? Medienberichten und Stellungnahmen von Chemikern soll VX leicht herstellbar und einsetzbar sein. Zu 2.: Grundsätzlich sind öffentliche Apotheken nach § 15 Absatz 1 Nr. 1-12 Apothekenbetriebsordnung (Ap- 1. Sind sämtliche Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feu- BetrO) zur Vorratshaltung bestimmter Notfallarzneimittel erwehr und der Rettungsdienste in Berlin mit Sets zur verpflichtet. kurzfristigen Therapie gegen VX und andere (Ner- Krankenhausapotheken sind zu dieser Vorratshaltung ven)gifte ausgerüstet, die bei terroristischen Angriffen rechtlich nicht verpflichtet. Es ist aber davon auszugehen, eingesetzt werden könnten? Wenn ja, wie viele Dosen dass diese Notfallarzneimittel dort auch vorrätig sind. sind vorhanden? Wenn nein, weshalb nicht? Darüber hinaus müssen Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter nach § 15 Abs. 2 Nr. 1-11 ApBetrO wei- Zu 1.: Als Antidot gegen VX wird unter anderem tere Notfallarzneimittel in der Apotheke vorrätig halten Atropin eingesetzt. Atropin gehört zu der Standardausstat- oder es muss sichergestellt sein, dass diese Arzneimittel tung, die auf den notarztbesetzten Fahrzeugen vorhanden kurzfristig beschaffbar sind. ist. Atropin gehört ebenfalls zur Standardausstattung auf den Rettungswagen, die mit Notfallsanitäterinnen bzw. Dafür hat die Apothekerkammer Berlin für die Apo- Notfallsanitätern besetzt sind. theken im Land Berlin zwei Notfalldepots eingerichtet. Die Depots werden von zwei Krankenhausapotheken Die Polizei Berlin hält keine Autoinjektoren (Spritzen betrieben. zur Selbstverabreichung) vor. In beiden Depots werden die in § 15 Abs. 2 ApBetrO genannten Arzneimittel (ohne Opioide in transdermaler Beim Zentralen Sanitätseinsatzdienst der Polizei Ber- und transmucosaler Darreichungsform) bereitgehalten. lin sind folgende Medikamente in Ampullenform als Beide Krankenhausapotheken sind vertraglich ver- „Gegengift“ zur Injektion vorhanden: pflichtet, die Präparate in das Depot einzulagern, das Depot zu überwachen, zu pflegen und die Notfallarznei- - Atropin 1ml Ampulle mit 0,5 mg/ml Atropinsulfat mittel für die kurzfristige Abholung durch die öffentli- chen Apotheken des Landes Berlin bereitzuhalten. In - Naloxon 1ml Ampulle mit 0,4 mg/ml Naloxonhyd- dringenden Fällen können dort nur von einer Apotheke rochlorid. auf Grund einer Verordnung rund um die Uhr die dort vorrätig gehaltenen Notfallarzneimittel abgeholt werden. Diese Medikamente werden subkutan (s.c.), intramus- kulär (i.m.) oder intravenös (i.v.) injiziert und dürfen nur unter Arztbeteiligung verabreicht werden. Deshalb sind die Einsatzfahrzeuge der Polizei Berlin damit nicht ausge- rüstet. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.