Drucksache 17 / 14 110 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 25. Juni 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juli 2014) und Antwort Wie zeitgemäß ist die Verordnung über die Beflaggung von öffentlichen Gebäuden im Land Berlin? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Der in jüngerer Vergangenheit jährlich von der Se- Schriftliche Anfrage wie folgt: natsverwaltung für Inneres und Sport erklärten Zustim- mung zur nicht hoheitlichen Beflaggung anlässlich des 1. Wie bewertet der Berliner Senat die Diskussion CSD liegt bereits eine sehr weitgehende Auslegung der darüber, ob am 17. Mai („Tag gegen Homophobie“) oder allgemeinen Beflaggungsgrundsätze zugrunde. Sie erfolgt am Tag des Berliner CSD’s in Berlin, die Regenbogen- in Anerkennung des damit zum Ausdruck kommenden fahne an den bezirklichen Rathäusern bzw. anderen übergeordneten Zieles der Gleichbehandlung und der Dienstgebäuden flaggt? allgemeinen gesellschaftlichen Aufmerksamkeit für diese Veranstaltung. Für eine Ergänzung der Beflaggungsver- 2. Sieht der Berliner Senat eine Möglichkeit den „In- ordnung vom 24. Februar 2003 (GVBl. S. 121) sieht der ternationalen Tag gegen Homophobie“ in die Verordnung Senat keinen Raum. aufzunehmen? Die nicht hoheitliche Beflaggung von Dienstgebäuden 3. Besteht die Möglichkeit beginnend vom „Motz- stellt einen Ausnahmefall dar. Eine rechtliche Möglich- straßenfest“ bis zum Berliner CSD in Berlin, grundsätz- keit zur Anordnung nicht hoheitlicher Beflaggung gegen- lich die Beflaggung der Regenbogenfahne in allen Berli- über den Dienststellen des Landes ist nicht gegeben. ner Bezirken anzuordnen? Zu 1. bis 3.: Die Beflaggung öffentlicher Gebäude ist 4. Wird sich im Jahr 2015 die Berliner Feuerwehr Teil der Staatssymbolik. Sie ist grundsätzlich hoheitlicher und die Senatsverwaltung für Justiz sowie die Senatsver- Natur und erfolgt mit der Europa-, Bundes- und Landes- waltung für Bildung und Jugend an der Beflaggung der flagge. Die Beflaggung ist vorgesehen bei besonderen Regenbogenfahne beteiligen? Gedächtnis- oder Ehrentagen oder anlässlich herausgeho- bener Anlässe oder Veranstaltungen, die für die breite Zu 4.: Nicht hoheitlicher Beflaggung liegt jeweils eine Bevölkerung bedeutsam sind. Sie erfolgt regelmäßig nur Entscheidung im Einzelfall zugrunde. Soweit im Jahr für einen bestimmten Tag und nicht für einen längeren 2015 das Bedürfnis zur Beflaggung mit einer nicht hoheit- Zeitraum. lichen Fahne bestehen wird, liegt diese Beurteilung zu- nächst im Entscheidungsbereich der jeweiligen Dienst- Soweit die Bezirksämter des Landes Berlin eine Be- stelle. Sollte diese die Beflaggung mit der Regenbogen- flaggung mit einer nicht hoheitlichen Fahne wünschen, fahne wünschen, steht es ihr frei, ggf. um die erforderli- steht dies – wie für alle anderen Dienststellen auch – unter che Zustimmung der für Inneres zuständigen Senats- dem Zustimmungsvorbehalt der für Inneres zuständigen verwaltung zu ersuchen. Senatsverwaltung, es sei denn, die Beflaggung findet im Zusammenhang mit einem bezirklichen Anlass oder einer bezirklichen Veranstaltung statt. Eine Zustimmung für die 5. Kann sich der Berliner Senat an der Demonstrati- Dienstsitze der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirks- onsroute eine Beflaggung der Regenbogenfahne in Zu- bürgermeister wurde auch 2014 für den Tag des Berliner kunft vorstellen? Christopher-Street-Days (CSD) erklärt. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.