Polizeieinsätze seit dem 13. Januar 2016 im Friedrichshainer Nordkiez - Politisch motivierte Machtdemonstrationen oder verhältnismäßige Einsätze? (III)

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Drucksache 17 / 18              089 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 16. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Februar 2016) und                           Antwort Polizeieinsätze seit dem 13. Januar 2016 im Friedrichshainer Nordkiez – Politisch motivierte Machtdemonstrationen oder verhältnismäßige Einsätze? (III) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         c) Welche verschiedenen personenbezogenen Daten Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            wurden bei diesen Identitätsfeststellungen jeweils gespei- chert? 1. Zu wie vielen Identitätsfeststellungen ist es seit dem 13. Januar 2016 im Friedrichshainer Nordkiez rund um                           Zu 2. c: Bei Identitätsfeststellungen wurden Name, die Rigaer Straße gekommen?                                                Vorname, Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift aufge- nommen und gespeichert. Zu 1.: In der Zeit vom 13. Januar 2016 bis 29. Februar 2016 wurden im Friedrichshainer Nordkiez 1.883 Identi-                         d) In welchen Datenbanken wurden diese Daten ge- tätsfeststellungen durchgeführt.                                           speichert? Zu 2. d: Diese Daten werden im Polizeilichen Landes- 2. Wie viele Identitätsfeststellungen fanden seit dem                  system zur Information, Kommunikation und Sachbear- 13. Januar 2016 im Friedrichshainer Nordkiez rund um                       beitung (POLIKS) gespeichert. die Rigaer Straße auf Grundlage des § 21 Abs. 2 Nr. 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin                             e) Wurden die gespeicherten personenbezogenen Da- (ASOG Bln) am sogenannten kriminalitätsbelasteten Ort                      ten an andere Behörden übermittelt? Wenn ja, in wie statt?                                                                     vielen Fällen und an welche Behörden jeweils? Zu 2.: Der Senat von Berlin veröffentlicht die festge-                     Zu 2. e: Nein. legten kriminalitätsbelasteten Orte nicht, um eine Stigma- tisierung der Anwohnerinnen und Anwohner zu vermei-                            f) Wurden im Rahmen der Identitätsfeststellungen den.                                                                       auch personenbezogene Daten erhoben oder gespeichert, die über die erforderlichen Personaldaten hinausgehen a) Wie viele der zuvor genannten Identitätsfeststellun-                und Merkmale anderer Art darstellen (z. B. äußerliches gen hatten eine Speicherung personenbezogener Daten                        Erscheinungsbild wie Frisur, Tätowierungen)? Wenn ja, zur Folge?                                                                 wie oft, welche und warum jeweils? Zu 2. a: Alle zuvor genannten Identitätsfeststellungen                     Zu 2. f: Merkmale zur Person wurden im Rahmen ei- hatten eine Speicherung der personen-bezogenen Daten                       ner Identitätsfeststellung über die unter der Frage zu 2. c zur Folge.                                                                 dargestellten Daten hinaus nicht aufgenommen und somit auch nicht gespeichert. b) Von wie vielen unterschiedlichen Personen sind im Rahmen der Identitätsfeststellungen personenbezogene Daten gespeichert worden?                                                      3. Welche verschiedenen personenbezogenen Daten aus welchen Datenbanken können bei einer Identitätsfest- Zu 2. b: Es sind von 1.577 unterschiedlichen Personen                  stellung vor Ort durch Polizeidienstkräfte abgefragt wer- personenbezogene Daten im Rahmen der Identitätsfest-                       den? stellungen gespeichert worden. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                               Drucksache 17 / 18 089 Zu 3.: Unter Berücksichtigung des Einzelfalls kann in          In der weiteren Folge und nach Bewertung der vorlie- unterschiedlichem Umfang auf folgende Datenbanken              genden Erkenntnisse waren sofortige strafprozessuale zurückgegriffen werden:                                        Maßnahmen zur Täterermittlung zu diesem Zeitpunkt nicht weiter erfolgversprechend, so dass die Örtlichkeit POLIKS – Polizeiliches Landessystem zur Informati-         wieder verlassen wurde. on, Kommunikation und Sachbearbeitung VOIS (ehem. EWW) – Verfahren Einwohnerwesen in Berlin                                                         6. Aufgrund welcher Geschehensabläufe war es mög- AZR – Ausländerzentralregister                             lich, dass nach Angabe des Leiters der Pressestelle der SIS – Schengener Informationssystem                        Polizei, Thomas Neuendorf, im Magazin „Vice“ INPOL- Informationssystem der Polizei                      (http://www.vice.com/de/read/schlaege-beleidigungen- VISA – Visa-Informationssystem                             drohungen-das-sek-berlin-macht-eine-hausbegehung-809) ZEVIS – Zentrales Verkehrs-Informations-System             zunächst angenommen wurde, dass der Kontaktbe- KVA – Kraftfahrzeugzulassungswesen in Berlin               reichsbeamte „in das Haus gezogen“ worden sein könnte? NWR – Nationales Waffenregister                            Bestand nach dem vermeintlichen Angriff auf den Beam- ten zu jedem Zeitpunkt Kontakt zu ihm? Wenn nein, warum nicht? 4. Gibt es für die unterschiedlichen „kriminalitätsbe- lasteten Orte“ jeweils spezifische Anweisungen an Poli-            Zu 6.: Eine Beantwortung dieser Frage kann derzeit zeidienstkräfte, von welchen Personen(-gruppen) nach           nicht erfolgen, weil dies Gegenstand des laufenden Straf- § 21 Abs. 2 Nr. 1 ASOG Bln Identitäten festgestellt oder       ermittlungsverfahrens ist. schwerpunktmäßig festgestellt werden sollen? Wenn ja, wie lauten diese jeweils? 7. In der Antwort auf Frage 9 meiner Schriftlichen Zu 4.: Nein.                                               Anfrage vom 18.01.2016 (Drs. 17/766) verneint der Senat Probleme mit der Funktechnik der Berliner Polizei beim Einsatz in der Rigaer Straße am 13. Januar 2016. Laut 5. Wie war den eingesetzten Polizeidienstkräften die       einem             rbb-Bericht             (https://www.rbb- Inaugenscheinnahme des Innenhofs der Rigaer Straße 94          online.de/panorama/beitrag/2016/01/polizei-funk- und damit das Identifizieren vermeintlich gefährlicher         probleme-einsatz-rigaer-strasse.html) wurden die Funk- Gegenstände im Rahmen der Ermittlungen anlässlich des          probleme jedoch von einem "Polizeisprecher" bestätigt. Angriffs auf den Kontaktbereichsbeamten überhaupt              Auf welche konkreten Probleme bezieht sich dieser Pres- möglich, wenn die Tordurchfahrt des Vorderhauses laut          sebericht im Detail? Antwort des Senats (Antworten auf Frage 2a) und 5a),               a) In welchem Zeitraum, an welchen Orten und aus Drs. 17/17765) mit „Sperrkonstruktionen“ versperrt war?        welchen Gründen traten Probleme mit der Funktechnik a) Welche Hindernisse sind für diese Inaugenschein-        oder dem Funkempfang auf? nahme an welcher Stelle des Grundstücks Rigaer Straße              b) Wie machten sich diese Probleme bemerkbar, hat- 94 auf welcher Rechtsgrundlage überwunden worden?              ten diese Einfluss auf den Einsatz bzw. welche konkreten b) Haben sich Polizeidienstkräfte zum Zweck dieser         polizeilichen Maßnahmen waren davon betroffen?" Ermittlungen über Nachbargrundstücke (Sicht-)Zugang zum Innenhof der Rigaer Straße 94 verschafft?                      Zu 7. a und b: In dem unter dem oben genannten Link c) Haben Polizeidienstkräfte als Konsequenz auf den        veröffentlichten Bericht werden die mutmaßlichen Äuße- Angriff auf den Kontaktbereichsbeamten versucht, auf           rungen des Vertreters eines Berufsverbandes und nicht die strafprozessualem Wege Zugang zu den versperrten               einer / eines von der Polizeibehörde dazu autorisierten Grundstücksteilen zu erhalten? Wenn nein, warum nicht?         (Presse-)Sprecherin / Sprechers zitiert. Während des Einsatzes am 13. Januar 2016 gab es Zu 5. a – c: Die ersten eingeleiteten polizeilichen        keine Funkprobleme, die Einfluss auf den Einsatz hatten. Maßnahmen dienten sowohl der möglichen Ermittlung von tatverdächtigen Personen auf Grundlage der Strafpro- zessordnung als auch der möglichen Hilfe für den ange-         Berlin, den 09. März 2016 griffenen Kontaktbereichsbeamten auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts. Der verschlossene Eingangsbereich der Rigaer Straße                               In Vertretung 94 versperrte den Durchgang und die Sicht auf den In- nenhof. Daher überkletterten die Einsatzkräfte auf Grund-                             Bernd Krömer lage des § 17 Absatz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und                  Senatsverwaltung für Inneres und Sport Ordnungsgesetzes Berlin die Grundstücksmauer eines Nachbargrundstückes. Als die Einsatzkräfte die Mitteilung erhielten, dass der   (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2016) Kontaktbereichsbeamte nicht im Objekt sei und sich mitt- lerweile in Sicherheit befände, endeten die mit Blick auf den Kontaktbereichsbeamten auf Gefahrenabwehr ausge- richteten Maßnahmen. 2
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