Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 089 Zu 3.: Unter Berücksichtigung des Einzelfalls kann in In der weiteren Folge und nach Bewertung der vorlie- unterschiedlichem Umfang auf folgende Datenbanken genden Erkenntnisse waren sofortige strafprozessuale zurückgegriffen werden: Maßnahmen zur Täterermittlung zu diesem Zeitpunkt nicht weiter erfolgversprechend, so dass die Örtlichkeit POLIKS – Polizeiliches Landessystem zur Informati- wieder verlassen wurde. on, Kommunikation und Sachbearbeitung VOIS (ehem. EWW) – Verfahren Einwohnerwesen in Berlin 6. Aufgrund welcher Geschehensabläufe war es mög- AZR – Ausländerzentralregister lich, dass nach Angabe des Leiters der Pressestelle der SIS – Schengener Informationssystem Polizei, Thomas Neuendorf, im Magazin „Vice“ INPOL- Informationssystem der Polizei (http://www.vice.com/de/read/schlaege-beleidigungen- VISA – Visa-Informationssystem drohungen-das-sek-berlin-macht-eine-hausbegehung-809) ZEVIS – Zentrales Verkehrs-Informations-System zunächst angenommen wurde, dass der Kontaktbe- KVA – Kraftfahrzeugzulassungswesen in Berlin reichsbeamte „in das Haus gezogen“ worden sein könnte? NWR – Nationales Waffenregister Bestand nach dem vermeintlichen Angriff auf den Beam- ten zu jedem Zeitpunkt Kontakt zu ihm? Wenn nein, warum nicht? 4. Gibt es für die unterschiedlichen „kriminalitätsbe- lasteten Orte“ jeweils spezifische Anweisungen an Poli- Zu 6.: Eine Beantwortung dieser Frage kann derzeit zeidienstkräfte, von welchen Personen(-gruppen) nach nicht erfolgen, weil dies Gegenstand des laufenden Straf- § 21 Abs. 2 Nr. 1 ASOG Bln Identitäten festgestellt oder ermittlungsverfahrens ist. schwerpunktmäßig festgestellt werden sollen? Wenn ja, wie lauten diese jeweils? 7. In der Antwort auf Frage 9 meiner Schriftlichen Zu 4.: Nein. Anfrage vom 18.01.2016 (Drs. 17/766) verneint der Senat Probleme mit der Funktechnik der Berliner Polizei beim Einsatz in der Rigaer Straße am 13. Januar 2016. Laut 5. Wie war den eingesetzten Polizeidienstkräften die einem rbb-Bericht (https://www.rbb- Inaugenscheinnahme des Innenhofs der Rigaer Straße 94 online.de/panorama/beitrag/2016/01/polizei-funk- und damit das Identifizieren vermeintlich gefährlicher probleme-einsatz-rigaer-strasse.html) wurden die Funk- Gegenstände im Rahmen der Ermittlungen anlässlich des probleme jedoch von einem "Polizeisprecher" bestätigt. Angriffs auf den Kontaktbereichsbeamten überhaupt Auf welche konkreten Probleme bezieht sich dieser Pres- möglich, wenn die Tordurchfahrt des Vorderhauses laut sebericht im Detail? Antwort des Senats (Antworten auf Frage 2a) und 5a), a) In welchem Zeitraum, an welchen Orten und aus Drs. 17/17765) mit „Sperrkonstruktionen“ versperrt war? welchen Gründen traten Probleme mit der Funktechnik a) Welche Hindernisse sind für diese Inaugenschein- oder dem Funkempfang auf? nahme an welcher Stelle des Grundstücks Rigaer Straße b) Wie machten sich diese Probleme bemerkbar, hat- 94 auf welcher Rechtsgrundlage überwunden worden? ten diese Einfluss auf den Einsatz bzw. welche konkreten b) Haben sich Polizeidienstkräfte zum Zweck dieser polizeilichen Maßnahmen waren davon betroffen?" Ermittlungen über Nachbargrundstücke (Sicht-)Zugang zum Innenhof der Rigaer Straße 94 verschafft? Zu 7. a und b: In dem unter dem oben genannten Link c) Haben Polizeidienstkräfte als Konsequenz auf den veröffentlichten Bericht werden die mutmaßlichen Äuße- Angriff auf den Kontaktbereichsbeamten versucht, auf rungen des Vertreters eines Berufsverbandes und nicht die strafprozessualem Wege Zugang zu den versperrten einer / eines von der Polizeibehörde dazu autorisierten Grundstücksteilen zu erhalten? Wenn nein, warum nicht? (Presse-)Sprecherin / Sprechers zitiert. Während des Einsatzes am 13. Januar 2016 gab es Zu 5. a – c: Die ersten eingeleiteten polizeilichen keine Funkprobleme, die Einfluss auf den Einsatz hatten. Maßnahmen dienten sowohl der möglichen Ermittlung von tatverdächtigen Personen auf Grundlage der Strafpro- zessordnung als auch der möglichen Hilfe für den ange- Berlin, den 09. März 2016 griffenen Kontaktbereichsbeamten auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts. Der verschlossene Eingangsbereich der Rigaer Straße In Vertretung 94 versperrte den Durchgang und die Sicht auf den In- nenhof. Daher überkletterten die Einsatzkräfte auf Grund- Bernd Krömer lage des § 17 Absatz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Senatsverwaltung für Inneres und Sport Ordnungsgesetzes Berlin die Grundstücksmauer eines Nachbargrundstückes. Als die Einsatzkräfte die Mitteilung erhielten, dass der (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mrz. 2016) Kontaktbereichsbeamte nicht im Objekt sei und sich mitt- lerweile in Sicherheit befände, endeten die mit Blick auf den Kontaktbereichsbeamten auf Gefahrenabwehr ausge- richteten Maßnahmen. 2