Ausgaben für die Kinder und Jugendarbeit in Berlin - Globalsummenprinzip
Drucksache 17 / 13 607 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 10. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. April 2014) und Antwort Ausgaben für die Kinder und Jugendarbeit in Berlin – Globalsummenprinzip Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Zu 1., 2. und 3.: Der Senat gibt den Bezirken Veran- Schriftliche Anfrage wie folgt: schlagungsvorgaben (Leitlinien) für Lehr- und Lernmittel, Bauunterhaltung und Ausbildungsmittel vor. Für das 1. Für welche Aufgaben und Leistungen in bezirkli- Haushaltsjahr 2014 betrug die Vorgabe insge- cher Zuständigkeit macht der Senat den Bezirken verbind- samt 188,5 Mio. € für alle Bezirke. liche Vorgaben für die Einstellung von Haushaltsmitteln im Bezirksetat (z.B. durch Veranschlagungsleitlinien)? Die Globalsummenzuweisung 2014 für alle Bezirke erfolgte in Höhe von 5.818,2 Mio. €. Eine Unterscheidung 2. Welchen prozentualen Anteil haben die Vorgaben in durch „gesetzliche Aufgaben gebundene und für die des Senats zur Mittelverwendung in den Bezirken sowie bezirkliche Schwerpunktsetzung frei verfügbare Mittel“ die durch gesetzliche Aufgaben gebundenen Mittel im erfolgt entsprechend der in der Landesverfassung veran- Vergleich zu den Mitteln, die den Bezirken im Rahmen kerten Globalsummenverantwortung (Art. 85 II VvB) ihrer Globalsummen insgesamt zugewiesen bekommen? dabei nicht. Demnach wird jedem Bezirk eine Global- Wie viel Prozent der bezirklichen Globalhaushalte sind summe zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des für die Bezirke tatsächlich frei verfügbar? Haushaltsgesetzes zugewiesen. 3. Welche finanziellen Spielräume haben die Bezir- Die nachfolgende Übersicht zeigt das Verhältnis zwi- ke im Rahmen ihrer Globalsummenzuweisungen für 2014 schen Veranschlagungsvorgaben und Globalsummenzu- und 2015 absolut und prozentual, um bezirksspezifische weisung aufgeschlüsselt nach Bezirken. Prioritäten bei der Mittelverwendung zu setzen (bitte bezirklich aufschlüsseln: Globalsummenzuweisung – Höhe bzw. Anteil der gebundenen Mittel durch Veran- schlagungsleitlinien bzw. gesetzliche Aufgaben und dies ins Verhältnis setzen zu frei verfügbaren Mitteln für die bezirkliche Schwerpunktsetzung)? Bezirk Globalsummenzu- Prozentualer Anteil Leitlinien (Werte in T€) weisung 2014 2014 Mitte 18.509 628.400 2,9% Friedrichshain-Kreuzberg 13.937 487.415 2,9% Pankow 17.865 600.175 3,0% Charlottenburg-Wilmersdorf 20.167 436.827 4,6% Spandau 11.797 403.373 2,9% Steglitz-Zehlendorf 17.425 383.470 4,5% Tempelhof-Schöneberg 18.309 503.916 3,6% Neukölln 17.365 583.512 3,0% Treptow-Köpenick 14.805 371.926 4,0% Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 607 Marzahn-Hellersdorf 12.779 457.477 2,8% Lichtenberg 10.728 566.111 1,9% Reinickendorf 14.843 395.567 3,8% GESAMT 188.528 5.818.169 3,2% 4. Wie hoch war die Zuweisung für die Bezirke im Zu 4.: Der nachfolgenden Tabelle sind die den Bezir- Haushalt 2014 und 2015 für Angebote der Kinder- und ken zugewiesenen Budgets zu entnehmen, die sich in der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII insgesamt und bezogen Kosten- und Leistungsrechnung zusammen über die Pro- auf die einzelnen Bezirke (bitte bezirklich aufschlüsseln)? dukte „B0103 - Allgemeine Kinder- und Jugendförde- rung“ und „79877 - Erholungs- und Reisemaßnahmen“ im Bereich des Jugendamts abbilden. Bezirk Budget 2014 Budget 2015 (Werte in T€) Mitte 9.922,3 9.829,3 Friedrichshain-Kreuzberg 8.199,8 8.405,9 Pankow 9.502,9 9.253,0 Charlottenburg-Wilmersdorf 4.949,5 4.239,5 Spandau 4.988,6 4.812,7 Steglitz-Zehlendorf 5.224,3 5.056,6 Tempelhof-Schöneberg 6.709,7 6.206,1 Neukölln 7.522,1 6.677,6 Treptow-Köpenick 6.889,6 6.606,3 Marzahn-Hellersdorf 6.369,8 5.655,7 Lichtenberg 6.543,9 7.567,0 Reinickendorf 5.397,2 4.784,9 GESAMT 82.219,7 79.094,5 5. Mittel in welcher Höhe haben die Bezirke im Zu 5., 6., 7. und 8.: ie interne Verteilung der Global- Vergleich zur Zuweisungssumme für die jeweiligen summen im Rahmen der Bezirks-Haushaltspläne sowie Haushaltsjahre 2014 und 2015 tatsächlich in die bezirkli- deren Bewirtschaftung erfolgt in eigener Verantwortung chen Haushalte für die Kinder- und Jugendarbeit einge- der Bezirke. Dies gilt auch für die Aufgaben im Jugend- stellt (bitte bezirklich aufgliedern)? bereich. 6. Wie groß waren im Ergebnis der Nachschau für Der auf der Basis der Kosten- und Leistungsrechnung die Haushaltsjahre 2014 und 2015 die Differenzen zwi- berechnete Globalsummenteil (sog. Produktsummen- schen Zuweisung und tatsächlich eingestellten Mitteln für budget) ist zwar mit produktbezogenen Einzelbudgets Angebote der Kinder- und Jugendarbeit je Bezirk und unterlegt. Die Veranschlagung im Haushalt erfolgt aber insgesamt auf alle Bezirke bezogen und wie bewertet der auf kameralem Wege, so dass der gewünschte Vergleich Senat die Entwicklung? zwischen Zuweisung und Veranschlagung grundsätzlich nicht möglich ist. 7. Hat der Senat bei der Nachschau der Bezirks- haushaltspläne 2014/15 entsprechende Abweichungen der Im Rahmen der Nachschau werden die Bezirkshaus- Haushaltsansätze für Angebote der Kinder- und Jugend- haltspläne vielmehr darauf geprüft, ob z.B. die Global- arbeit „nach unten“ im Vergleich zur Zuweisung bean- summen eingehalten, die Höhe der ausgewiesenen Pau- standet und wenn nein, warum nicht? schalen zulässig, die gebildeten Ansätze realistisch sind und ob Rechtsvorschriften, Auflagen und Leitlinien be- 8. Welche Gründe sind nach Meinung des Senats achtet wurden. ausschlaggebend, wenn Bezirke weniger als zugewiesen für die Kinder- und Jugendarbeit in ihren Haushalt ein- stellen? 2
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 13 607 9. Wie bewertet der Senat Positionen, wonach die Zu 11.: Eine Beeinträchtigung der finanziellen Spiel- chronische Unterfinanzierung der Bezirke durch das Land räume der Bezirke durch die benannten Veranschlagungs- Berlin diesen nicht die Spielräume lasse, um Angebote vorgaben wird nicht gesehen. 2014 beträgt der durch der Kinder- und Jugendarbeit bedarfsgerecht zu finanzie- Leitlinien vorgegebene Anteil 3,2 % an der Globalsum- ren? Wie bewertet der Senat diese Auffassung auch vor menzuweisung und liegt damit im Rahmen der vorange- dem Hintergrund der vorläufigen Jahresabschlüsse der gangenen Jahre. Bezirke für 2013? Zu 9.: Eine „chronische Unterfinanzierung“ der Bezir- Berlin, den 24. April 2014 ke durch das Land Berlin liegt nicht vor. Das vorläufige isolierte Jahresergebnis i.H.v. +1,6 Mio. € bestätigt das. In Vertretung ........................................ 10. Wie korrespondiert es nach Meinung des Se- Dr. Margaretha Sudhof nats mit der bezirklichen Eigenständigkeit, wenn der Senatsverwaltung für Finanzen Senat im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienpoli- tik Landesprogramme mit verbindlicher Mittelbindung wie z.B. zum Aufbau von Familienzentren oder zur Spiel- (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Apr. 2014) platzsanierung auflegt und damit in bezirkliche Zustän- digkeiten eingreift? Teilt der Senat die Auffassung, dass die Bezirke für eigene Schwerpunktsetzungen, wie z.B. zur Sicherung und Entwicklung ihrer Kinder- und Ju- gendarbeit, nicht über die notwendigen Mittel verfügen? Zu 10.: Der Senat hat auch im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik unmittelbare Verantwort- lichkeiten. Gemäß Nr. 15 des Allgemeinen Zuständig- keitskatalogs (ZustKat AZG) obliegen ihm u.a. die „Auf- gaben der obersten Landesjugendbehörde und des Lan- desjugendamtes“ sowie die „Familienförderung ein- schließlich der Zentralen Vormundschafts- und Unter- haltsvorschusskasse (ZVK/UVK) mit Ausnahme des Erziehungs- und Familiengeldes, der Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und der Leis- tungen von Unterhaltsvorschuss und Unterhaltssicherung nach Bundesrecht“. Diesen Zuständigkeiten, zu denen auch die Förderung überbezirklicher bzw. gesamtstädtisch bedeutsamer Einrichtungen, Modellvorhaben, Projekte oder Verbände gehört, wird mit der Haushaltsveranschla- gung im Kapitel 1040/42 Rechnung getragen. Hinsichtlich der Kita- und Spielplatzsanierung ist zu- dem darauf hinzuweisen, dass die erstmalige Auflage des genannten Sonderprogramms und dessen zentrale Veran- schlagung im Kapitel 1005 erst im Zuge der parlamentari- schen Haushaltsberatung erfolgte. Mit der zentralen Etati- sierung ist ein einheitlicher, zielgerichteter und zweckmä- ßiger Mitteleinsatz beabsichtigt 11. Was schlussfolgert der Senat für die Zukunfts- fähigkeit des Globalsummenprinzips, wenn durch ver- bindliche Vorgaben des Senats und individuelle Rechts- ansprüche den Bezirken zunehmend die finanziellen Spielräume fehlen, um eigene Prioritäten zu setzen, um z.B. im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit eine be- darfsgerechte und landesweit vergleichbare Infrastruktur vorzuhalten? Was gedenkt der Senat zu tun? 3