Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 14 536 17. Wie hoch war die Anzahl der behandelten Perso- In 2012 wurden 40.653 vollstationäre Behandlungsfäl- nen aus der Pflichtversorgungsregion im Jahr 2013 (bitte le in Krankenhäusern und Fachabteilungen für Psychiatrie Angaben je Bezirk und Einrichtung sowie nach Ge- und Psychotherapie ermittelt. Zusätzlich wurden in 2012 schlecht und Gesamtzahl differenziert)? 1.801 vollstationäre Behandlungsfälle in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie gezählt. 18. Wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer im Jahr 2013 (bitte Angaben je Bezirk und Einrichtung In 2012 betrug die durchschnittliche Verweildauer in sowie nach Geschlecht und Gesamtzahl differenziert)? vollstationärer Behandlung 19,4 Tage in Krankenhäusern und Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie. 19. Wie hoch war die durchschnittliche Auslastung im In der Kinder- und Jugendpsychiatrie betrug die durch- Jahr 2013 (bitte Angaben je Bezirk und Einrichtung sowie schnittliche Verweildauer in 2012 in vollstationärer Be- nach Geschlecht und Gesamtzahl differenziert)? handlung 37,2 Tage. Zu 1. bis 19.: In der Schriftlichen Anfrage sind die 19 In 2012 betrug die durchschnittliche Auslastung in der Fragen der Abfrage der Senatsverwaltung für Gesundheit vollstationären Behandlung 97,9 % in Krankenhäusern und Soziales bei Einrichtungen nach § 10 Abs. 2 des und Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie. Gesetzes für Psychisch Kranke (PsychKG) wiedergege- In der Kinder- und Jugendpsychiatrie betrug die durch- ben. Die durch die Senatsverwaltung initiierte jährliche schnittliche Auslastung in 2012 in vollstationärer Behand- Abfrage befasst sich in neun Fragen mit der Unterbrin- lung 98,0 %. gung nach PsychKG und in vier Fragen mit der Unter- bringung nach BGB sowie in sechs Fragen mit ergänzen- den Daten zu strukturellen Gegebenheiten der Einrichtun- Berlin, den 23. September 2014 gen. Rechtsgrundlage hierzu ist § 26 Abs. 2 Landeskran- kenhausgesetz (LKG). In Vertretung Für das Jahr 2013 liegen noch nicht alle Auswer- tungsbögen vor, sodass erst zu einem späteren Zeitpunkt Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r mit den Ergebnissen gerechnet werden kann. Hinzu _____________________________ kommt, dass zum Zwecke der qualifizierten Auswertung Senatsverwaltung für die von den Krankenhausträgern über-sandten Daten dann Gesundheit und Soziales mit den (derzeit noch nicht vorliegenden) Daten des Am- tes für Statistik Berlin-Brandenburg abgeglichen werden müssen. (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2014) In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuwei- sen, dass krankenhausbezogene und bezirksbezogene Daten lediglich zu Planungszwecken durch die Senats- verwaltung für Gesundheit und Soziales genutzt werden können. Es dürfen bei der Auswertung und Veröffentli- chung der Umfrageergebnisse keine Rückschlüsse auf einzelne Kranken-häuser oder Krankenhausträger gezo- gen werden. Das heißt, eine Veröffentlichung nach Kran- kenhaus, Krankenhausträger und Bezirk ist nicht vorgese- hen und rechtlich nicht zugelassen. Auch wurde den Häu- sern bei der Konzeption und Übersendung der Fragebö- gen zugesichert, dass die übermittelten Daten in der Form anonymisiert aufbereitet werden, dass die Auswertung der Umfrageergebnisse keine Rückschlüsse auf einzelne Krankenhäuser oder Krankenhausträger ermöglichen. Angaben zu Behandlungsfällen, Verweildauer und Auslastung können für das Jahr 2012 dem „statistischen Bericht A IV 2 – j/12; Teil I Grunddaten“ entnommen werden. Aus den Grunddaten sind allerdings keine bezirk- lichen Vergleiche möglich. Für das Jahr 2013 liegen noch keine Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vor. 2