Party unter freiem Himmel

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Drucksache 17 / 11               942 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 22. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2013) und                       Antwort Party unter freiem Himmel Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     ren eingeleitet, die von den bezirklichen Umwelt- und Kleine Anfrage wie folgt:                                                  Naturschutzämtern abschließend bearbeitet werden. Bei der Auflösung illegaler (unangemeldeter) Partys 1. Wie viele Freiluftparties (spontane sowie ange-                     unter freiem Himmel bittet der Allgemeine Ordnungs- meldete) wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012 und                         dienst (AOD) der bezirklichen Ordnungsämter nur dann 2013 geräumt? Bitte schlüsseln sie einzeln für jede aufge-                 die Polizei um Unterstützung, wenn bei größeren Veran- löste Veranstaltung auf:                                                   staltungen die Partybeteiligten den Weisungen nicht Folge a) Ort der Veranstaltung                                               leisten wollen. b) Grund für die Auflösung                                                 Der Bezirk Neukölln stellt für die Standorte Volks- c) die Anzahl der Teilnehmer*innen                                     park Hasenheide, Sieversufer, Maybachufer und im Be- d) Anzahl der in Gewahrsam genommenen Personen                         reich Grenzallee eine Konzentration von Freiluftpartys e) Wenn zutreffend, welche Gegenstände wurden bei                      fest, über die sich zumeist Anwohnerinnen und Anwohner der Auflösung beschlagnahmt?                                      wegen Lärms beschweren. In diesen Fällen schreitet der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) der bezirklichen Ord- Zu 1 a) bis 1e).: Die Polizei Berlin führt keine zu die-               nungsämter mit dem Ziel der Lärmunterbindung und der ser Frage auswertbare Statistik.                                           Auflösung der jeweiligen Freiluftpartys ein. Zwar werden alle in Grundrechte eingreifende polizei- liche Maßnahmen dokumentiert, sofern nicht nur schlicht hoheitliches Handeln erforderlich war. Um aber festzu-                         2. Wie sieht der Senat das touristische Potential von stellen, ob ein Sachverhalt unter den Begriff „Freiluftpar-                unangemeldeten Freiluftveranstaltungen? ty“ subsumiert werden könnte bzw. welcher Anlass der polizeilichen Intervention zugrunde lag, müsste jede Do-                       Zu 2.: Der Senat hat vorrangig Interesse daran, dass kumentation einzeln gesichtet werden.                                      die zahlreich angebotenen, offiziellen und attraktiven Eine detaillierte Antwort zu dieser Frage ist daher mit                Veranstaltungen sowie Sehenswürdigkeiten von den Ber- einem vertretbaren Personal- und Zeitaufwand nicht mög-                    lin-Touristinnen und -Touristen genutzt werden. Unan- lich.                                                                      gemeldete Freiluftveranstaltungen liegen nicht im Interes- se des Senats. 1f) Was war Auslöser der Auflösung (z.B. Beschwer- de von Anwohnern, Meldung durch das Ordnungsamt, etc.)?                                                                         3. Hat der Senat seine Einstellung zu solchen Frei- luftveranstaltungen in den letzten Jahren geändert – wenn Zu 1 f.: Die bezirklichen Ordnungsämter führen keine                   ja, wie? statistischen Erhebungen über von ihnen aufgelöste Partys unter freiem Himmel, so dass keine detaillierten Angaben                       Zu 3.: Nein möglich sind. Es kommt gelegentlich vor, dass der Allgemeine Ord-                    Berlin, den 12. Juni 2013 nungsdienst (AOD) der bezirklichen Ordnungsämter im Rahmen seiner Streifentätigkeit Partys unter freiem Him-                                              Frank Henkel mel feststellt und dann häufig wegen Lärms einschreiten                                     Senator für Inneres und Sport muss. In der Folge werden Ordnungswidrigkeitenverfah- (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jul. 2013) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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