Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 234 2. Wie viele Schadensmeldungen sind bezüglich der 6. Wie ist in der Zeit zwischen Schadensmeldung und Whiteboards bislang eingegangen? Reparatur der Unterrichtsablauf geregelt? 3. Trifft es zu, dass die Wartung und Reparatur von Zu 6.: Gemäß Schulgesetz § 7, Nr. 2 gestaltet und or- Whiteboards derzeit von IT-Spezialisten vorgenommen ganisiert jede Schule im Rahmen der staatlichen Verant- wurde/wird, die über Programme von Senatsseite und wortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Jobcentern beschäftigt wurden/werden? den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbständig 4. Laufen diese Beschäftigungsprogramme aus, ggf. und in eigener Verantwortung. Die Schulbehörden sind wann, bzw. sind sie bereits ausgelaufen und wenn diese dabei verpflichtet, die Schulen in ihrer Selbständigkeit Programme auslaufen bzw. ausgelaufen sind: wer über- und Eigenverantwortung zu unterstützen. nimmt dann die Wartung der Whiteboards an den bezirk- lichen Schulen und wie viele Personalstunden bzw. Be- Meldungen der Schulen, wie der Unterrichtsablauf schäftigungspositionen stehen hierfür zur Verfügung? zwischen einer Schadensmeldung und einer Reparatur geregelt wird, liegen der Senatsverwaltung für Bildung, 5. Wie lange dauert es durchschnittlich zwischen Jugend und Wissenschaft nicht vor. Schadensmeldung und erfolgter Reparatur der White- boards? Berlin, den 29. Mai 2015 Zu 2. - 5.: Sofern die Schulen bei der Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine Förde- rung durch kostenlose Überlassung von Interactive Whi- In Vertretung teboards beantragt haben und der Antrag nach Zustim- mung des Schulträgers anteilig oder vollständig positiv Mark Rackles beschieden wurde, erfolgt die Belieferung durch das IT- Senatsverwaltung für Bildung, Dienstleistungszentrum Berlin. Im Bedarfsfall wenden Jugend und Wissenschaft sich die Schulen dort hin. Sofern eine Reparatur erforder- lich ist, erfolgt sie während der Gewährleistungsfrist kostenlos, danach müssen die Reparaturkosten von der (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2015) Schule bzw. dem Schulträger getragen werden. Gemäß Schulgesetz § 7, Nr. 5, Punkt 2 liegt die Zu- ständigkeit für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs und damit der Funktionsfähigkeit der Schulrech- neranlagen beim zuständigen Schulträger. Über die Ent- scheidungen der Schulträger, in welcher Weise externe Einrichtungen dabei eingebunden werden, liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft keine Informationen vor. Über mögliche Schäden sowie über den zeitlichen Ab- stand zwischen einer Schadensmeldung und der erfolgten Reparatur wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht informiert. 2