Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21472 vom 31.10.2019 über Buß- und Verwarngelder für unsachgemäße Müllentsorgung in den Bezirken II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sollen laut Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2019 künftig die vereinheitlichten Verwarn- und Bußgelder im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere für die einzelnen Tatbestände in Bezug auf un- sachgemäße Müllentsorgung und Verunreinigungen, sein, wie hoch waren sie zuvor in den einzelnen Bezir- ken und wann werden sie voraussichtlich in Kraft treten? Antwort zu 1: Die Allgemeine Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkei- ten im Bereich des Umweltschutzes ist mit Wirkung vom 22.10.2019 in Kraft getreten. Eine Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt für Berlin, Nummer 46, vom 08.11.2019. Zur Höhe der Verwarn- und Bußgelder wird auf die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin verwiesen. Zur Höhe der zuvor in den einzelnen Berliner Bezirken erhobenen Verwarn- und Bußgel- dern wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/21029 vom 12. September 2019 verwiesen. Berlin, den 12.11.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 1