Fürsorgepflicht für Vollzugsbedienstete und Beschäftigte von freien Trägern beim Umgang mit und nach kritischen Situationen im Justizvollzug

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Drucksache 17 / 17              366 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 16. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2015) und                               Antwort Fürsorgepflicht für Vollzugsbedienstete und Beschäftigte von freien Trägern beim Umgang mit und nach kritischen Situationen im Justizvollzug Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Zu a): Schriftliche Anfrage wie folgt: - Arbeitssicherheit: 1. Welche Maßnahmen, Regelungen und Absicherun- gen in Wahrnehmung der Fürsorgepflichten des Staates                           Die Arbeitssicherheit hat in den einzelnen Justizvoll- gibt es a) zugunsten der verbeamteten bzw. angestellten                    zugsanstalten eine hohe Priorität. Gemäß § 5 f. Arbeits- öffentlichen Bediensteten im Berliner Justizvollzug und                    schutzgesetz werden die jeweiligen Arbeitsgebiete in den b) zugunsten von Beschäftigen der freien Träger der                        Anstalten nach der mit ihnen für die Beschäftigten ver- Straffälligenhilfe, die im Berliner Justizvollzug tätig sind,              bundenen Gefährdung beurteilt und diese Beurteilung hinsichtlich des Umgangs mit kritischen oder gefährlichen                  dokumentiert. Der darauf aufbauende konkrete Arbeits- Situationen im Kontakt mit Inhaftierten und eventuellen                    schutz umfasst die Arbeitsplatzgestaltung und -ein- Übergriffen (wie z.B. in der JVA Charlottenburg am                         richtung, die persönliche Schutzausrüstung (wie bei- 14.8.2015) insbesondere in den Bereichen                                   spielsweise Funkgeräte mit Ortungsfunktion) und Schutz- - Arbeitssicherheit,                                                  bekleidung als auch die Untersuchung derjenigen Fakto- - Prävention,                                                         ren, die zu psychischen Belastungen führen können. In - Aus- und Fortbildung,                                               den einzelnen Justizvollzugsanstalten bestehen des Weite- - psychologische Betreuung und praktische Unter-                      ren interne Verhaltensregeln und Hausverfügungen so- stützung nach kritischen Ereignissen im Umgang                     wohl zu allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen als auch für mit Inhaftierten,                                                  Alarmfälle. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Ein- - materielle Absicherungen für Folgeschäden oder                      bindung des betriebsärztlichen Dienstes. Es besteht eine vorübergehende bzw. dauerhafte Einschränkungen                     strukturierte Zusammenarbeit mit der Charité Berlin. der Fähigkeit zur Berufsausübung (Versicherungen                   Unter anderem werden unter Beteiligung von einer Fach- bzw. staatliche Unterstützungsleistungen)?                         kraft für Arbeitssicherheit und einer Arbeitsschutzkoordi- natorin oder einem Arbeitsschutzkoordinator gemeinsam Zu 1.: Der untermittelbare Kontakt mit Inhaftierten                    mit der Ärztin und dem Arzt Begehungen in den Anstal- birgt für verbeamtete und angestellte öffentliche Bediens-                 ten durchgeführt. tete als auch für Beschäftigte der freien Träger Risiken, die in Gefahren und Schädigungen umschlagen können.                             - Prävention und Aus- und Fortbildung: Um die Bediensteten vor eventuellen Übergriffen zu schützen, wurden und werden in den einzelnen Justizvoll-                       Schon in der zweijährigen Ausbildung werden die an- zugsanstalten Maßnahmen verschiedenster Art (u. a. bau-                    gehenden Bediensteten mit den möglichen Risiken und lich-instrumentell, administrativ und sozial) getroffen, um                den Gefährdungen sowohl in der Theorie als auch in der Gefahrensituationen zu vermeiden, Risiken zu vermindern                    Praxis vertraut gemacht. Sie werden insbesondere hin- oder bei Eintreten einer Gefahr entsprechend reagieren zu                  sichtlich eines professionellen Umgangs bei gefährlichen, können.                                                                    kritischen und unübersichtlichen Situationen geschult und auf den Umgang mit schwierigen und gewaltbereiten Gefangenen umfassend vorbereitet. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                           Drucksache 17 / 17 366 Die Prävention wird des Weiteren durch Fortbildun-            - Materielle Absicherungen für Folgeschäden oder gen in Form von Trainings gewährleistet, die zum Teil je             vorübergehende bzw. dauerhafte Einschränkungen nach Arbeitsgebiet auch verpflichtend sind. Vorrangig                der Fähigkeit zur Berufsausübung: nutzen die Anstalten das Fortbildungsprogramm der Bil- dungsstätte Justizvollzug (BJV). Betreffend die Vorberei-        Die materielle Absicherung erfolgt nach den rechtli- tung auf gefährliche Situationen wurden 2015 unter ande-     chen Grundlagen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes rem von der BJV folgende Fortbildungen angeboten:            (LBeamtVG), insbesondere den §§ 30 bis 46 LBeamtVG, „Umgang mit psychisch auffälligen Inhaftierten“, „Situa-     die die Unfallfürsorge zu den Themenschwerpunkten tionstraining Sicherungstechniken“, „Training Siche-         Sachschäden und besondere Aufwendungen (§ 32 LBe- rungstechniken-Abwehr von Hieb- und Stichwaffen“,            amtVG), Heilverfahren (§§ 33, 34 LBeamtVG), Unfal- „Souveränität im Umgang mit Aggression und Gewalt“,          lausgleich (§ 35 LBeamtVG), Unfallruhegehalt oder Un- „Interdisziplinäres Praxistraining“ oder „Praxisorientier-   terhaltsbeitrag (§§ 36 bis 38 LBeamtVG), Unfall- tes Ausführungsseminar“. Darüber hinaus gab es Fortbil-      Hinterbliebenenversorgung (§§ 39 bis 42 LBeamtVG), dungen der BJV, die Bedienstete bezüglich Deeskalation,      einmalige Unfallentschädigung (§ 43 LBeamtVG), Scha- Konfliktfähigkeit und Gesprächsführung mit Inhaftierten      densausgleich in besonderen Fällen (§ 43a LBeamtVG) schulten. Weitere Fortbildungsangebote werden bei-           und Einsatzversorgung im Sinne des § 31 a LBeamtVG spielsweise auch von der Verwaltungsakademie Berlin          umfassen. Die gesetzlichen Regelungen für Beamtinnen oder von der Unfallkasse Berlin angeboten. Zum Teil          und Beamte sehen zunächst keine Unterscheidung hin- werden auch anstaltsinterne Fortbildungen angeboten, die     sichtlich der Verwendung in den Haftanstalten vor. Diese durch freie Träger (z. B. Berliner Aidshilfe zum Thema       Regelungen schließen auch Unfälle bei gefährlichen Situ- Gesundheitsprophylaxe) durchgeführt werden. Neben            ationen mit Inhaftierten oder Übergriffen durch Inhaftierte Fortbildungen besteht immer wieder die Möglichkeit, an       auf die Bediensteten mit daraus resultierenden Gesund- Fachtagungen teilzunehmen, u. a. zum Thema „Forum            heitsschäden mit ein. Zusätzlich haben Beamtinnen und Persönlichkeitsstörungen“.                                   Beamte die Möglichkeit gemäß § 78 Landesbeamtenge- setz (LBG) sich bei einer dienstunfallrechtlichen Situation - Psychologische Betreuung und praktische Unter-        (also einem Dienstunfall ohne gesundheitliche Schädi- stützung:                                            gung) den Sachschaden erstatten zu lassen. In den einzelnen Anstalten haben die Bediensteten            Tarifbeschäftigte sind unabhängig von ihrem Beschäf- über mehrere Wege die Möglichkeit. sich psychologische       tigungsort hinsichtlich der materiellen Absicherung und Betreuung und auch praktische Unterstützung zu holen.        für Folgeschäden eines Arbeitsunfalls über das Sozialge- Der oder die Bedienstete kann sich bei Problemen immer       setzbuch (SGB) und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) an die unmittelbaren Dienst- und Fachvorgesetzten wen-       abgesichert. Für Tarifbeschäftigte ist die Unfallkasse den, die selber helfen oder an andere Stellen oder Perso-    Berlin als Versicherungsträger zuständig. Sobald hier ein nen zur psychologischen und/oder medizinischen Unter-        anerkannter Arbeitsunfall vorliegt, entschädigt die Un- stützung weitervermitteln. In allen Anstalten ist mindes-    fallkasse Berlin die Versicherte und den Versicherten im tens eine Psychologin oder ein Psychologe vertreten, an      Falle eines Gesundheitsschadens. die oder den sich die einzelnen Bediensteten jederzeit richten können. Einige Anstalten verfügen darüber hinaus         Zu b): über ein Kriseninterventionsteam, zu dem neben Psycho- loginnen und Psychologen auch Seelsorgerinnen und                 - Arbeitssicherheit: Seelsorger sowie Angehörige der Laufbahn des allgemei- nen Vollzugsdienstes gehören. Des Weiteren sind die              Da die einzelnen Anstalten gemäß § 155 Abs.1 Satz 2 Jugendarrestanstalt und Jugendstrafanstalt dabei, ein        Strafvollzugsgesetz (StVollzG) verpflichtet sind, auch effektives Notfallmanagement mit Schulungsangeboten          nebenamtlich oder vertraglich verpflichtete Personen vor einzuführen, welches in Zusammenarbeit mit der Unfall-       Risiken und Gefahren, die aus dem Umgang mit Inhaftier- kasse Berlin konzipiert wurde.                               ten resultieren können, zu schützen, gelten zum größten Teil die gleichen Aspekte zur Arbeitssicherheit wie zu a). Über die anstaltsinternen Maßnahmen hinaus haben         Bei fehlender Qualifizierung der Beschäftigten der freien die Bediensteten des Berliner Justizvollzuges jederzeit      Träger der Straffälligenhilfe wird ihnen hauptamtlich auch die Möglichkeit, die Sozialberatung der Berliner        geschultes Personal zur Verfügung gestellt, die den freien Justiz in Anspruch zu nehmen.                                Träger unterstützen und adäquat bei Gefahrensituationen reagieren können. Die Beschäftigten der freien Träger haben zudem in jeder Anstalt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die sie im Hinblick auf mögliche Gefah- ren unterweisen und auf gefährliche Situationen hinwei- sen (z. B. Verhalten im Alarmfall, Eigenschutz, Beson- derheiten im Umgang mit Gefangenen; Belehrungen hinsichtlich des Datenschutzes etc.). Sofern Beschäftigte der freien Träger öfter in einer Anstalt arbeiten, werden sie ebenfalls mit Funkgeräten ausgestattet. 2
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                           Drucksache 17 / 17 366 - Prävention und Aus- und Fortbildung:                      2. Welche Möglichkeiten gibt es a) für Bedienstete im Berliner Justizvollzug und b) für Beschäftige von freien Die Aus- und Fortbildungen (und damit auch die Prä-      Trägern der Straffälligenhilfe, die im Berliner Justizvoll- ventionsmaßnahmen) erfolgen durch die freien Träger          zug tätig sind, eine Auskunftssperre für das Melderegister selbst. Das Fortbildungsprogramm der Anstalten ist den       zu beantragen und welche Unterstützung erhalten sie Beschäftigten freier Träger im Regelfall nicht zugänglich.   dabei vom Senat? - Psychologische Betreuung und praktische Unter-            Zu 2.: stützung: a) Vorrangig unterstützt die jeweilige Anstalt ihre Be- Bei belastenden Situationen stehen den Beschäftigten     diensteten, wenn diese in begründeten Fällen eine Aus- der freien Träger die Hilfsangebote der einzelnen Anstal-    kunftssperre beim Melderegister beantragen möchten. Bei ten ebenso zur Verfügung wie den Bediensteten. Sie kön-      konkreten Gefährdungssituationen besteht dann die Mög- nen sowohl ihre Ansprechpartnerin oder ihren Ansprech-       lichkeit, beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsange- partner kontaktieren, die/der den Beschäftigten weiter       legenheiten eine Auskunftssperre im Melderegister im vermittelt als auch direkt die anstaltsinterne Psychologin   örtlichen Fahrzeugregister zu beantragen. oder den anstaltsinternen Psychologen oder das Krisenin- terventionsteam in Anspruch nehmen.                              b) Eine Unterstützung für eine Auskunftssperre bei den Beschäftigten der freien Träger erfolgt im Regelfall - Materielle Absicherungen für Folgeschäden oder        über den freien Träger selbst. Es besteht jedoch die Mög- vorübergehende bzw. dauerhafte Einschränkungen       lichkeit, dass die Anstalten den Beschäftigten der freien der Fähigkeit zur Berufsausübung:                    Träger eine Bescheinigung ausstellen, falls diese bei der Arbeit in der Anstalt besonders gefährdet ist. Ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigten sind die Be- schäftigten der freien Träger bei einem Unfall oder einem anderen Schaden über das SGB und BGB sowie der Un-           Berlin, den 02. Dezember 2015 fallkasse Berlin abgesichert. Alle weiteren Aspekte sind abhängig von den jeweiligen Arbeitsverträgen zwischen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.                                  In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2015) 3
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