Drucksache 17 / 12 013 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Turgut Altug und Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 25. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mai 2013) und Antwort ELER-Mittel (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums)? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre 3. Trifft es zu, dass die Berliner ELER-Mittel (Euro- Kleine Anfrage wie folgt: päischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) der Förderperiode 2007 - 2013 von rd. 1. Welche Projekte in Berlin wurden in den letzten 2,023 Mio. € erst zu ca. 75 % gebunden sind, und daher in fünf Jahren durch Mittel aus dem Europäischer Landwirt- der laufenden Förderperiode noch etwa 500.000 € abgeru- schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums fen werden könnten? (ELER) gefördert? Zu 3.: Ja, das trifft zu. Ziel ist es, die restlichen ELER- Zu 1.: Im Land Berlin wurden Projekte im Rahmen Mittel für Berlin voll auszuschöpfen. Dafür wurde für das Land Berlin die Antragsfrist 31.03.2013 für neue Projekte der einzelbetrieblichen landwirtschaftlichen Inves- veröffentlicht. Die eingegangenen Projektanträge befin- titionsförderung (EU-Code 121), den sich derzeit bei den Bewilligungsbehörden in der Prü- der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete fung. Es ist davon auszugehen, dass die für Berlin noch (EU-Code 212), zur Verfügung stehenden ELER-Mittel in Höhe von von Agrarumweltmaßnahmen (EU-Code 214) so- 500.000 € gebunden werden. wie von Ausgleichszahlungen für Nachteile bei der Bewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten 4. Inwieweit trifft es zu, dass der Senat die hierzu er- forderliche Kofinanzierung noch nicht sichergestellt hat? mit Mitteln des ELER gefördert. Die Umsetzung der Wenn dies stimmt: Wann stellt der Senat ausreichende Förderung für die Berliner Antragstellerinnen und An- Mittel zur Kofinanzierung bereit? tragsteller erfolgt aufgrund des zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg im Dezember 2003 geschlosse- Zu 4.: Auf der Grundlage der eingegangenen Projek- nen Landwirtschaftsstaatsvertrages in den für das Land tanträge und unter Berücksichtigung von Altanträgen Berlin zuständigen Bewilligungsstellen im Land Bran- prüft die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- denburg. schutz die Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln und leitet erforderliche Maßnahmen umgehend ein. 2. Wie sind die landwirtschaftlichen Betriebe in Berlin über dieses Programm informiert? 5. Wie sehen aktuelle Planungen zur künftigen Förde- rung über den ELER aus? Zu 2.: Die Information an Bezirke, Betriebe sowie Wirtschafts- und Sozialpartner erfolgte durch die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Senatsverwal- tung (ehemals Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, jetzt Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz), in der der Agrarbereich des Lan- des Berlins angesiedelt ist. Darüber hinaus stehen Infor- mationen auf der Internetseite www.eler.brandenburg.de zur Verfügung. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.