Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/21 232 vom 02.10.2019 über Förderung der Berliner Landesstützpunkte (LSP) – Nachfrage zur Drucksache 18/20 995 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche von den derzeit 31 Berliner Landesstützpunkten (LSP) erhalten zusätzlich zu der entgelt- freien Bereitstellung von Sportanlagen bzw. zum „Zuschuss zu den Betriebskosten bzw. für die An- mietung von Sportanlagen“ (vgl. hierzu die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18 / 20 995 zu 4.) darüber hinaus auch sportfachlich-finanzielle Mittel über den Senat und/oder den LSB Berlin e.V. und in welcher Höhe? Bitte jeweils einzeln auflisten. Zu 1.: Über die Zuschüsse zu den Betriebskosten bzw. für die Anmietung von Sportanlagen hinaus gewährt der Senat keine weiteren Mittel für die Landestützpunkte (LSP). Nach eigener Auskunft vergibt der Landessportbund Berlin, Abt. Leistungssport, gene- rell keine finanziellen Zuwendungen an LSP. Der LSB fördert die Sportarten/ Diszipli- nen über die Sportfachverbände. 2. Für welche (gedeckten/ungedeckten) Sportstätten / Liegenschaften genau übernimmt der Senat einen „Zuschuss zu den Betriebskosten bzw. für die Anmietung von Sportanlagen“ (vgl. auch hierzu die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18 / 20 995 zu 4.)? Bitte jeweils einzeln auf- listen Zu 2.: Der Senat gewährt die Zuschüsse für folgende Sportstätten/Liegenschaften: Sportart Sportstätte/Liegenschaft Bowling Bowlingcenter Schillerpark, Müllerstr. 46, 13349 Berlin und Neue City Bowling Hasenheide, Hasenheide 108, 10967 Berlin Fußball Am Kleinen Wannsee 14 und 26, 14109 Berlin Seite 1 von 2