Drucksache 17 / 17 635 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 17. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dezember 2015) und Antwort Merkwürdigkeiten bei den Förderbedingungen ESF Mittel für Zuwendungsprojekte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre 3. Hat der Senat Hinweise von Trägern betroffener Schriftliche Anfrage wie folgt: Zuwendungsprojekte erhalten, wo und wie Nachweise von eingesetzten Mitteln äußerst bürokratisch und unver- 1. Welche Prüfkriterien und welches Procedere der hältnismäßig abgefordert werden und wenn ja, hat er Abrechnung gelten aktuell für Zuwendungsprojekte, wenn Veränderungen geprüft und wenn nein, warum nicht? diese ESF Mittel in Berlin erhalten und was sind jeweils Z. B. bezüglich von Forderungen: die rechtlichen Grundlagen dafür? A. zur Bewilligung einer angemessenen Gemeinkos- Zu 1.: Die relevanten Rechtsgrundlagen für die Aus- tenpauschale, gestaltung von Verwaltungs- und Kontrollsystemen B. kein Zwang zur Bereitstellung von Eigenmitteln, (VKS) zu Operationellen Programmen (OP) des Europäi- C. angemessene Vergabe freiberuflicher Leistungen, schen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2007 – D. kein eigenes Bankkonto pro Maßnahme, 2013 waren die Allgemeine Verordnung zur Struk- E. keine Mietkostenabrechnung nach Maßnahme- turfondsförderung [VO (EG) 1083/2006] sowie die stunden, Durchführungsverordnung [VO (EG) 1828/2006]. Kon- F. Kein Einbehalt von Fördermitteln bis zur Prüfung kretisierungen zu Fördervoraussetzungen und Förderfä- der Schlussnachweise, higkeit sowie Prüfungen und Kontrollen wurden im G. Vereinfachung der Inventarisierung etc. Handbuch für die Umsetzung veröffentlicht, dort insbe- sondere im Abschnitt Förderfibel. Zu 3.: Die qualitativen Anforderungen an Prüfungen und Kontrollen sind im Bereich der Strukturfondsförde- Für die Förderperiode 2014 – 2020 sind die relevanten rung hoch. Dass Begünstigte die ihnen obliegenden Mit- Rechtsgrundlagen der Europäischen Union die VO (EU) wirkungspflichten in diesem Kontext als Belastung wahr- 1303/2013 sowie die ESF-Verordnung VO (EU) nehmen, kann nicht immer ausgeschlossen werden. Das 1304/2013. ergänzende, landesinterne Regelungen werden Verwaltungs- und Kontrollsystem des ESF in Berlin wur- derzeit erarbeitet. de in der Förderperiode 2007 – 2013/15 vielfach modifi- ziert. Nach Vorgaben der Europäischen Kommission wurden die in Berlin durchgeführten Prüfungen quantita- 2. Unterscheidet sich diese Förderpraxis von der in tiv und qualitativ verbessert und intensiviert. Auf der anderen Bundesländern angewendeter, wie z. B. in Thü- Gegenseite ist dies leider unvermeidlich auch mit höheren ringen, NRW und Hamburg und wenn ja, wodurch und Anforderungen für die Träger verbunden. jeweils warum? Zu 3A.: Eine Pauschalierung von Gemeinkosten war Zu 2.: Aufgrund der für alle OP in gleicher Weise gel- in der ablaufenden Förderperiode aufgrund der großen tenden, europarechtlichen Grundlagen sind die Praktiken Zahl von Förderinstrumenten und deren ausgeprägter in den Bundesländern strukturell sehr ähnlich. Graduelle Heterogenität nicht möglich. Für die neue Förderperiode Unterschiede können aus landesspezifischen Gegebenhei- sollen zur Verwaltungsvereinfachung bei allen Beteiligten ten resultieren, z. B. aufgrund der inhaltlichen Ausgestal- bei möglichst vielen Förderinstrumenten Pauschalen in tung von Förderprogrammen oder unterschiedlicher Im- unterschiedlichen Ausprägungen eingesetzt werden. plementierungsstrukturen. Zu 3B.: Eigenmittel der Begünstigten waren und sind keine regelmäßige Fördervoraussetzung. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.