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598: Pandemie-Maßnahmenplan Erstellt: HHW1 598: Pandemie-Maßnahmenplan der HOCHBAHN A Allgemeiner Teil 1. Einleitung 2. Zielsetzung 3. Arbeitsgruppe „Pandemie“ / Krisenstab 4. Eskalationsstufen 5. Kontakte zu Behörden, Unternehmen und Gremien 6. Maßnahmenplan 7. Beschreibung von Schutzmaßnahmen 8. Verantwortlichkeiten B Besonderer Teil 1. Dienstanweisung U-Bahn 2. Dienstanweisung Bus 3. Dienstanweisung HHW 4. Dienstanweisung SV1 Die Dienstanweisungen der Bereiche im Teil B beinhalten jeweils sechs Unterkapitel: 1. Generelle Hygienehinweise 2. Anwendung Desinfektionsmittel 3. Anwendung Mundschutz 4. Ausgabe von Schutzausrüstung 5. Besonderheiten bei der Anwendung 6. Weitere Maßnahmen Die Unterkapitel 1. bis 3. sind in allen Bereichen identisch. In den Unterkapiteln 4. bis 6. werden die jeweils bereichsspezifischen Regelungen, Maßnahmen etc. beschrieben. Registernummer: 598 Seite 1 von 10 Letzte Aktualisierung: 07.02.2020
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598: Pandemie-Maßnahmenplan Erstellt: HHW1 A 1. Einleitung Eine Pandemie ist charakterisiert durch die weltweite Ausbreitung eines neuartigen Virustyps und kann über einen längeren Zeitraum hinweg zu ungewöhnlich hohen Erkrankungs- und Todesraten führen. Die meisten Menschen besitzen keine Immunität gegen das Virus und sind daher empfänglich für die Infektion. Eine Influenza (Virusgrippe)-Pandemie ist heute die mit Abstand wahrscheinlichste Ursache für die Entstehung einer schweren medizinischen Notstandssituation. Die Influenza (im Volksmund: Virusgrippe) ist eine hochgradig ansteckende Viruserkrankung der Atemwege. Charakteristisch ist der plötzliche, fieberhafte Beginn aus völligem Wohlbefinden, verbunden mit Atemwegsbeschwerden. Dazu gesellen sich Muskel-, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Husten, Schnupfen, Halsentzündungen und Müdigkeit. Beim Husten oder Niesen entstehende Tröpfchen übertragen die Influenzaviren von Mensch zu Mensch. Auch und gerade bei direktem oder indirektem Handkontakt werden diese Tröpfchen übertragen. Unter der Annahme eines mittelschweren Verlaufs geht man basierend auf den Erfahrungen früherer Influenzapandemien von einer Erkrankungsrate von 30 % der Gesamtbevölkerung aus, allerdings nicht zwingend zeitgleich, sondern verteilt über ca. 8 Wochen. Welche Gruppen der Bevölkerung besonders betroffen sein werden, hängt von den spezifischen Eigenschaften des Virus ab, jedoch dürften erfahrungsgemäß Kinder (erkranken i. d. R. aber nicht so schwer) und ältere Menschen (wegen der reduzierten Abwehrlage) besonders betroffen sein. Die Pandemie verläuft voraussichtlich in mehreren Wellen von jeweils ca. 8 Wochen Dauer. Bis zum ersten Gipfel der Erkrankungsrate in der 4. – 5. Woche steht mit großer Wahrscheinlichkeit kein Impfstoff zur Verfügung, so dass es zunächst ungebremst zu einer Erkrankungsausbreitung kommen wird. Für eine Stadt mit einer Einwohnerzahl wie Hamburg rechnet man mit ca. 420 000 Erkrankten – davon ca. 7000 Menschen krankenhauspflichtig – und ca. 1500 Todesfällen. Zusätzlich zu den 30 % der Erkrankten addieren sich etwa 10 – 15 % Menschen, die nicht zur Arbeit erscheinen, weil sie erkrankte Angehörige pflegen oder aus Angst zu Hause bleiben. Damit fallen bis zu 40 – 50 % der Mitarbeiter des Unternehmens auf dem Höhepunkt einer Pandemiewelle aus. Mit dem vorliegenden Plan werden die Ziele, Maßnahmen und Prozesse zum Umgang mit Pandemien für die HOCHBAHN definiert. Registernummer: 598 Seite 2 von 10 Letzte Aktualisierung: 07.02.2020
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598: Pandemie-Maßnahmenplan Erstellt: HHW1 A 2. Zielsetzung  Sicherstellung, dass durch Tätigkeiten der Arbeitnehmer deren Infektionsrisiko oder das von Dritten nicht unangemessen erhöht wird (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers);  Sicherstellung der notwendigen Personenbeförderungskapazität auf der Grundlage sicherer Betriebsabläufe, von denen keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen;  Minimierung des wirtschaftlichen Schadens ohne zusätzliche Gefährdung von Menschen. A 3. Arbeitsgruppe „Pandemie“ / Krisenstab Bei einer drohenden Pandemie wird eine ständige Arbeitsgruppe unter Leitung der Vorsitzenden des Krisenstabes, einberufen. Mitglieder der AG sind BB, BU, BP, SK, BMD, FN und die HHW. Bei Bedarf Erweiterung der AG Pandemie durch Fachabteilungen wie z.B.TIF1. Die/Der Vorsitzende des Krisenstabes wird regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen unterrichtet. Ab der Eskalationsstufe 3 (siehe A 4.) wird der Krisenstab einberufen. Neben den ständigen Krisenstabsmitgliedern werden BR, BP und BMD sowie bei Bedarf weitere Fachberater (z.B. BA, SP, TIF1) in den Krisenstab berufen. A 4. Eskalationsstufen Für die HOCHBAHN sind die folgenden Eskalationsstufen definiert: Stufe Anhaltspunkt / Kriterien 0 keine Fälle in Deutschland bekannt 1 Bestätigte Fälle in Deutschland 2 zahlreiche bestätigte Fälle in Deutschland bzw. Fälle in Hamburg 3 Mehrere bestätigte Fälle bei der HOCHBAHN 4 stark erhöhter Krankenstand macht Angebotseinschränkungen erforderlich Entscheidungen über die Eskalationsstufe sowie Art und Umfang der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Maßnahmen treffen die Arbeitsgruppe (bis Eskalationsstufe einschl. 2) bzw. der HOCHBAHN-Krisenstab (ab Eskalationsstufe 3). Die Eskalationsstufe 3 wird auf Empfehlung der Arbeitsgruppe durch die Vorsitzende des Krisenstabes ausgerufen. Registernummer: 598 Seite 3 von 10 Letzte Aktualisierung: 07.02.2020
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598: Pandemie-Maßnahmenplan Erstellt: HHW1 A 5. Kontakte zu Behörden, Unternehmen und Gremien Die HOCHBAHN hat neben anderen Unternehmen der kommunalen Vorsorge, wie den Wasser- und Energieversorgern, eine zentrale Stellung innerhalb Hamburgs inne. BMD hat daher frühzeitig Kontakte zur Gesundheitsbehörde aufzubauen und einen engen Austausch zu pflegen. Ein derartig abgestimmtes Vorgehen stellt sicher, dass alle wichtigen Informationen frühzeitig in den Unternehmen bekannt werden. Die Abstimmung mit Aufsichts- und sonstigen relevanten Gremien (Genehmigungsbehörde, HVV, TAB, Aufsichtsrat) erfolgt durch die jeweils auch sonst dafür zuständigen Bereiche.  Kontakt zur Gesundheitsbehörde BMD  Kontakt zur Genehmigungsbehörde BS  Kontakt zum HVV SP  Kontakt zu anderen Busunternehmen in Hamburg BB  Kontakt zur S-Bahn BU  Kontakt zur Technischen Aufsichtsbehörde BU  Kontakt zum Aufsichtsratsvorsitzenden VS A 6. Maßnahmenplan Für die einzelnen Stufen sind folgende der im Kapitel 4 beschriebenen Maßnahmen vorgesehen. Je nach Verlauf der Pandemie sind Abweichungen hiervon von der Arbeitsgruppe/ vom Krisenstab im jeweiligen Einzelfall festzulegen. Information und Kommunikation Maßnahme Zuständig Stufe 0 Infomaterial vorbereiten SK X Vorbereitetes Infomaterial verteilen Alle Information an Fahrgäste/Dritte SK Stufe 1 Stufe 2 X X Stufe 3 Stufe 4 X X X Verhalten / Hygiene Maßnahme Aufforderung zum Händewaschen Persönliche Schutzausrüstung Registernummer: 598 Zuständig Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 SK, alle Seite 4 von 10 X X X X Letzte Aktualisierung: 07.02.2020
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598: Pandemie-Maßnahmenplan Erstellt: HHW1 Maßnahme Zuständig Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken beschaffen und einlagern TIF1 Ausgabe & Auslieferung Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken an die Bereiche der HOCHBAHN TIF1 ,HHW an Empfänger (s. Anlage 2 Empfänger-/ Verteilerliste) X X X BU, BB, HHW, TI, SV1 X X X Desinfektionsmittel an Mitarbeiter mit Kundenkontakt ausgeben Mundschutzmasken an Mitarbeiter mit Kundenkontakt ausgeben X BU,BB, HHW, TI, SV1 X Reduzierung des Kontaktes zu Infizierten Maßnahme Zuständig Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 X X Mitarbeiter auffordern, sich bei Symptomen zu melden SK, alle Massenveranstaltungen absagen Alle X X Fliegende Schichtwechsel in der BZ / EZ HHW / ZSW u.a. Alle X X Reduzierung von Besprechungen Alle X X Absage von Gruppengesprächen etc. Alle X X Gestaffelte Pausenzeiten Alle X X Räumliche Trennung von Verwaltungs-MA Schichtarbeit im Verwaltungsbereich X X Alle X Alle X Verzicht auf Dienstreisen Alle X Verwaltung reduzieren Alle X Fahrerstände DT4 durch Seitentür betreten BU Mobile Dienste im Betriebsraum BU Ein-Ausstieg Bus d. hintere Türen BB X Absperrung Bus-Fahrerplatz BB X Instandhaltungsarbeiten reduzieren TI X X HHW X X Bestreifung mit Dienst-Pkw Registernummer: 598 Seite 5 von 10 X X X X X Letzte Aktualisierung: 07.02.2020
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598: Pandemie-Maßnahmenplan Erstellt: HHW1 Reduzierung Einsätze Sicherheitsdienst mit Fahrgastkontakt HHW Verzicht auf Fahrausweisprüfung HHW X HHW X HHW X TIF1 X Haltestellenüberwachung ausschließlich mit SBS Mitarbeiterreserven in Diensträumen Schließung Kantinen X X Betriebseinschränkungen / Reduzierung der Anwesenheit Maßnahme Einstellung von zusätzlichen In- formations- und Servicediensten Einsatz Verwaltungs-MA im Betriebsdienst Fahrplan „Samstags“ an allen Werktagen Fahrplan „Sonntags“ an allen Tagen Zuständig Stufe 0 Alle BB, BU BB, BU BB, BU Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 X Stufe 4 X X X X* Besetzung BZ reduzieren BB, BU X Diensteinteilung aufstocken BB, BU X Leerungsintervalle FKA reduzieren Besetzung Streckenzentralen reduzieren Aufrechterhaltung des TI-Bereit- schaftsdienstes und deren Unterstützung durch technische Büros / Schaltwartenbetrieb Öffnungszeiten von Servicestellen reduzieren Schließung von Servicestellen * BU BU X X TI X SV1 SV1 X X * nur bei sich weiter verschärfender Personallage A 7. Beschreibung von Schutzmaßnahmen 7.1 Grundsätze Registernummer: 598 Seite 6 von 10 Letzte Aktualisierung: 07.02.2020
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598: Pandemie-Maßnahmenplan Erstellt: HHW1 Oberstes Gebot ist die Vermeidung von Kontakten mit erkrankten und/oder infizierten Menschen, d. h. soziale Kontakte sind soweit wie möglich zu reduzieren. Dies gilt auch für Besprechungen und für den Umgang mit Fahrgästen in Bussen und Bahnen. Aufzüge, Restaurants, Cafeterias u. ä. sollten gemieden werden. Die Beschränkung von beruflichen und privaten Sozialkontakten auf das unbedingt erforderliche Minimum ist die wirksamste Schutzmaßnahme. Sehr unterschätzt, aber absolut hochwirksam, ist die persönliche Hygiene! Insbesondere häufiges und regelmäßiges Händewaschen verringert die Infektionsgefährdung deutlich. 7.2. Beschreibung der Einzelmaßnahmen 7.2.1. Information und Kommunikation  Der Kommunikation im Unternehmen kommt eine zentrale Bedeutung zu. Ein erheblicher Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwägt, möglicherweise aus Angst vor einer Infektion, der Arbeit fern zu bleiben. Hier kann nur eine frühzeitige, gut verständliche und auf die Zielgruppe abgestimmte Kommunikation wirksam sein. Die einzusetzenden Informationsmaterialien sind von SK vorzubereiten und abzustimmen, damit „die gleiche Sprache gesprochen wird“, „intern“ und „extern“ – z. B. in anderen Großbetrieben.  Bereits vorbereitete Informationsmaterialien klären die Beschäftigten in geeigneter Form über das Krankheitsbild, realistische Gefährdungen, Verhalten im Krankheitsfall und insbesondere über Präventivmaßnahmen zur Infektionsvermeidung auf. Je verständlicher und professioneller dieses erfolgt, desto größer ist die Chance, hysterisches Verhalten zu vermeiden. Interne Informationen machen die Mitarbeiter zudem auf besondere unternehmensspezifische Schutzmaßnahmen aufmerksam.  Das Infomaterial beinhaltet eine gezielte Aufklärung der Mitarbeiter zur Ansteckungsgefahr und zu empfohlenen Präventivmaßnahmen, z.B. zur Hygiene (Hände waschen, desinfizieren, Vermeidung von Berührung der eigenen Schleimhäute etc.). 7.2.2. Verhalten  Aufforderung durch Vorgesetzte an die Mitarbeiter, bei jeder gegebenen Möglichkeit die Hände zu reinigen. Auf entsprechende Dienstanweisungen Pandemie ist zu verweisen. 7.2.3. Persönliche Schutzausrüstung  Für Mitarbeiter im Fahrdienst und mit Kundenkontakt werden von TIF1 Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken beschafft und eingelagert (Hellbrookstraße 6). Die Versorgungsleistung basiert auf eine Bevorratung für eine Dauer von 4 Wochen. 1 Maske je Schicht je Mitarbeiter / 1 Flasche Handdesinfektionsmittel pro Woche je Mitarbeiter.  Ausgabe der Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken durch TIF1 am Standort Hellbrookstraße 6 an HHW als Erst-Auslieferer.  Erst-Verteilung der Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken durch HHW an entsprechende Empfänger (s. Anlage 2 Bezieher-/ Verteilerliste). Registernummer: 598 Seite 7 von 10 Letzte Aktualisierung: 07.02.2020
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598: Pandemie-Maßnahmenplan Erstellt: HHW1  Ausgabe von Desinfektionsmitteln zum Reinigen der Hände und des Arbeitsplatzes an alle Mitarbeiter im Fahrdienst und mit Kundenkontakt (Beschaffung und Einlagerung zentral durch TIF1).Ausgabe von Mundschutzmasken an alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt (Bf, BA, GL, Zf, Md, PD, mSta, SV1-MA, HHW). Beschaffung und Einlagerung zentral durch TIF1. 7.2.4. Reduzierung des Kontaktes zu Infizierten  Aufforderung an die Mitarbeiter, bei zu definierenden Symptomen (auch im Haushalt) sich beim Vorgesetzten zu melden und einen Arzt aufzusuchen  Absage von Massenveranstaltungen im Unternehmen (z.B. Betriebsversammlungen)  Fahrerstände – sofern möglich – nicht durch den Fahrgastraum betreten (z.B. DT4)  „Fliegender“ Schichtwechsel in den BZ von Bus und U-Bahn / EZHHW und der Zentralen Schaltwarte und anderen Dienststellen mit möglichst kurzem persönlichen Kontakt zwischen abzulösender und ablösender Schicht.  Mobile Dienste und Betriebsaufsichten halten sich in Betriebsräumen oder Fahrzeugen auf und begeben sich nur bei Störungen in den öffentlichen Bereich. Die Zahl der Überprüfungen von Betriebseinrichtungen wird auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß reduziert. Routineüberprüfungen finden in den fahrgastschwachen Zeiten (vorwiegend nachts) statt.  BI-Instandhaltungsarbeiten in öffentlichen Bereichen werden auf das notwendige Maß reduziert d.h. in diesen Bereichen werden nur Störungen der Priorität 1 umgehend beseitigt. Alle anderen Instandhaltungsarbeiten in öffentlichen Bereichen erfolgen in den fahrgastschwachen Zeiten (vorwiegend nachts). Grundsätzlich sollte nur in Kleingruppen gearbeitet werden.  Sitzungen/Besprechungen werden auf das unbedingt notwendige Maß reduziert, erforderliche Abstimmungen erfolgen möglichst per Telefon oder E-Mail.  Gruppengespräche, Mitarbeitergespräche und Schulungen entfallen.  Räumliche Trennung der verbliebenen Verwaltungsmitarbeiter / Mitarbeiter in technischen Büros  Entzerrung der Personaldichte durch Schichtarbeit im Verwaltungsbereich / in technischen Büros  Einführung von gestaffelten Pausenzeiten  Schließung von Kantinen  Verzicht auf Dienstreisen  Einschränkung/Verzicht auf Fahrausweisprüfdienst  Verzicht auf Fahrscheinverkauf/Fahrausweisprüfung durch Fahrer  Einstieg/Ausstieg im Bus durch die hinteren Türen;  Abtrennung einer fahrgastfreien „Schutz“-Zone hinter dem Bus-Fahrerarbeitsplatz mit Flatterband. Registernummer: 598 Seite 8 von 10 Letzte Aktualisierung: 07.02.2020
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598: Pandemie-Maßnahmenplan Erstellt: HHW1  Besetzung der Verwaltung / technischen Büros je nach Notwendigkeit und Verfügbarkeit. Ggf. Verschiebung von geplanten Baumaßnahmen (Fahrplanbüro) oder sonstigen Terminen erforderlich.  Die Bestreifung der Haltestellen und Anlagen durch den Sicherheitsdienst erfolgt ausschließlich mit Dienstfahrzeugen.  Einsätze des Sicherheitsdienstes mit Fahrgastkontakt werden durch die Einsatzzentrale gesteuert  Die Überwachung der Haltestellen/Anlagen erfolgt möglichst über SBS  Die Mitarbeiterreserven des Sicherheitsdienstes halten sich in den Diensträumen auf  Die Ablaufverantwortlichen der Bus-Betriebshöfe leisten ihren Dienst in der Busleitstelle. 7.2.5. Betriebseinschränkungen/ Reduzierung der Anwesenheit  Berechtige Verwaltungsmitarbeiter für den Betriebsdienst (Fahrer, sonst. Aufgaben) werden je nach Notwendigkeit dort eingesetzt.  Es wird an allen Werktagen nach dem Fahrplan „Samstags“ gefahren. Soweit zusätzliches Personal verfügbar ist, werden zusätzliche Verstärkerzüge bzw. Bereitschaftswagen in den Hauptverkehrszeiten eingesetzt. Alle Züge fahren mit größtmöglicher Zugstärke. Das Kuppeln wird eingestellt.  Bei sich weiter verschärfender Personallage wird an allen Tagen nach dem Sonntagsfahrplan gefahren. Soweit zusätzliches Personal verfügbar ist, Einsatz als geteilter Dienst 5:30 – 9:30 Uhr, 15:30 – 19:30 Uhr für Verstärkerfahrten in der 1. und 2. HVZ.  Die Besetzung der Betriebszentralen Bus und U-Bahn erfolgt entsprechend der Lageentwicklung gem. Entscheidung des Krisenstabes  Die Besetzung der mobilen Betriebsaufsicht U-Bahn bzw. der mobilen Betriebslenkung Bus erfolgt entsprechend der Lageentwicklung gem. Entscheidung des Krisenstabes  Die Besetzung der Streckenzentralen erfolgt entsprechend der Lageentwicklung gem. Entscheidung des Krisenstabes  Die Zahl der „Mobilen Dienste“ erfolgt entsprechend der Lageentwicklung gem. Entscheidung des Krisenstabes  Der Prüfdienst stellt seine Tätigkeit ein (ggf. anlassbezogener Einsatz). Die Mitarbeiter werden (entsprechend der Qualifikation) in den Betriebsbereichen U-Bahn oder Bus eingesetzt.  In den Diensteinteilungen ist wegen des hohen Krankenstandes mit einem stark erhöhten Arbeitsanfall zu rechnen. Daher sind zusätzlich die ausgebildeten Urlaubs- und Krankenvertreter einzusetzen. Weitere Mitarbeiter mit Profahr- bzw. PDS-Kenntnissen, die bei Bedarf zur Unterstützung eingesetzt werden können: Personaldisponenten, Gruppenleiter, Disponenten (Bus) und Verkehrsleiter  Reduzierung der Leerungsintervalle der Fahrscheinautomaten (unkritisch wegen vermindertem Fahrgastaufkommen)  Einsatz von zusätzlichen Informations- und Servicepersonalen wird eingestellt Registernummer: 598 Seite 9 von 10 Letzte Aktualisierung: 07.02.2020
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598: Pandemie-Maßnahmenplan Erstellt: HHW1  Aufrechterhaltung der TI-Bereitschaftsdienste und deren Unterstützung durch technische Büros sowie des Schaltwartenbetriebes (ggf. Umstellung auf 12 Stunden Schichten). A 8. Allgemeines  Turnusmäßige Rückmeldung überaktuellen Bestand der Schutzmaßnahmen an TIF 1 zwecks rechtzeitiger Bestellung von Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken.  Vermeidung innerbetrieblicher „Knotenpunktbildung“ durch betriebsinterne Regelungen zur zeitlich gestaffelten Ausgabe der Desinfektionsmittel/Mundschutzmasken an den Bereich BU A 9. Verantwortlichkeiten Beschaffung und Vorhaltung von Mundschutzmasken und Desinfektionsmitteln Erst-Verteilung der Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken an Empfänger der HOCHBAHN Einweisung der Ersthelfer in den Gebrauch von Mundschutzmasken Erarbeitung von Handlungsanweisungen für den Umgang mit Desinfektionsmitteln und Mundschutzmasken Vorbereitung und Abstimmung von Kommunikationsmedien für die interne Kommunikation Erstellung von Dienstanweisungen Teil B / BESONDERER TEIL Aktualisierung und Pflege des Pandemieplans TIF1 HHW BMD SK Alle HHW Bereiche Betrieb U-Bahn / Busbetrieb Hamburg / Hochbahnwache Verteiler: VS, VF, VB, VT, alle Bereichsleiter, TIF 1, BMD, HHW, BR, Notfall- und Krisenplan Registernummer: 598 Seite 10 von 10 Letzte Aktualisierung: 07.02.2020
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