Wilhelm-Foerster-Sternwarte e.V. mit ZEISS-Planetarium
Drucksache 17 / 15 469 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 03. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2015) und Antwort Wilhelm-Foerster-Sternwarte e.V. mit ZEISS-Planetarium Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Zu 5. bis 7.: Es wurden Beanstandungen festgestellt. Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens sind abzuwar- ten. 1. Wann wurden die Verwendungsnachweise des Trägers, Wilhelm-Foerster-Sternwarte e.V. Berlin, das letzte Mal geprüft? 8. Wann werden die landeseigenen Immobilen des Trägers in den Bestand der BIM überführt? Zu 1.: Die vertiefte Prüfung des Verwendungsnach- weises erfolgte zuletzt im Jahr 2014 für das Bewilligungs- Zu 8.: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von jahr 2012. Berlin hat im Dezember 2013 bei der BIM Berliner Im- mobilienmanagement GmbH (BIM) um Übernahme der Wilhelm-Foerster-Sternwarte und des Planetariums 2. Über welchen Zeitraum erstreckte sich diese Prü- (Munsterdamm 86 – 90) in das Sondervermögen des fung? Landes Berlin (SILB) zum nächst möglichen Zeitpunkt gebeten. Die BIM hat die für eine Übernahme in das Zu 2.: Die Prüfung bezog sich auf den Verwendungs- SILB erforderliche Risikoprüfung (Gebäudescan, Schad- nachweis für das Bewilligungsjahr 2012. stoffbelastung, Betreiberverantwortung) veranlasst. Nach Vorliegen aller Ergebnisse und im Anschluss an die BIM- internen Entscheidung zur Übernahme der Liegenschaft, 3. In welchen Abständen ist eine Prüfung normaler- sind der Senat und das Abgeordnetenhaus zu beteiligen. weise vorgeschrieben? Ein konkreter Zeitpunkt zur Überführung der Liegen- schaft in das SILB kann vor diesem Hintergrund nicht Zu 3.: Gemäß Ziffer 11 der Ausführungsvorschriften benannt werden. zu § 44 Landeshaushaltsordnung ist der in der Regel jähr- lich vom Zuwendungsempfänger vorzulegende Verwen- dungsnachweis zu-nächst binnen drei Monaten nach Ein- 9. Welche Konsequenzen für den Träger würde die gang von der Bewilligungsstelle kursorisch und bin-nen Eingliederung in den BIM-Bestand konkret haben? neun Monaten nach Eingang vertieft zu prüfen. 10. Ist die Erhebung eines Nutzungsentgelts vom Trä- ger zu erwarten? 4. Wurden bei der letzten Prüfung irgendwelche Be- 1. Falls ja, wie hoch könnte dieses Nutzungsentgelt anstandungen gefunden? ausfallen? 5. Falls ja, wie schlüsseln sich diese auf und welche Zu 9 und 10.: Die Beantwortung dieser Fragen ist ab- Summen waren zu beanstanden? hängig von der Organisations- und Rechtsform des Trä- gers. Die „Gesamtkonzeption zur Entwicklung der öffent- 6. Falls Beanstandungen gefunden wurden, wie lich geförderten Sternwarten und Planetarien“ wird zu konnten diese zustande kommen? Veränderungen der Organisations- und Rechtsform des Trägers führen, die abzuwarten sind. 7. Haben gefundene Beanstandungen irgendwelche Folgen für den Träger? 1. Falls ja, welche? 2. Falls nein, warum nicht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 469 11. Trifft es zu, dass bisher vom Träger kein Nut- 14. Wie schlüsseln sich die Personalmittel im techni- zungsentgelt erhoben wurde? schen, wissenschaftlich-pädagogischen, Verwaltungs- und sonstigen Bereichen auf? Zu 11.: Ja. Zu 14.: Die Personalmittel für a) den technischen Bereich 12. Trifft es zu, dass bisher die Gebäude durch den betragen 142.115,16 €, Bezirk Tempelhof-Schöneberg baulich unterhalten wur- b) wissenschaftlich-pädagogischen Bereich den? betragen 66.872,49 €, 1. Falls ja, welche Kosten hatte der Bezirk dafür in c) Verwaltungs- und sonstigen Bereich den letzten fünf Jahren zu tragen? betragen 162.811,49 €. Zu 12.: Ja. Nach Mitteilung des Bezirksamts Tempel- hof-Schöneberg sind in den letzten fünf Jahren folgende Berlin, den 16. Februar 2015 Kosten für den Immobilienunterhalt angefallen: 2010 12.081 € In Vertretung 2011 12.691 € 2012 4.303 € Mark Rackles 2013 5.933 € Senatsverwaltung für Bildung, 2014 20.066 € Jugend und Wissenschaft 13. Wie sieht der Stellenplan des Trägers aus? (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2015) Zu 13.: Im Stellenplan für das Jahr 2015 sind 1,0 Stellen der Entgeltgruppe 14* (30 Wochenstun- den), 1,0 Stellen der Entgeltgruppe 13*, 2,0 Stellen der Entgeltgruppe 10*, 2,0 Stellen der Entgeltgruppe 6* (davon 1,0 Stellen NN, 1,0 Stellen mit 30 Wochenstunden), 1,0 Stellen der Entgeltgruppe 5* (30 Wochenstunden), 1,0 Stellen der Entgeltgruppe 4* (19 Wochenstunden), 2,0 Stellen mit festem Arbeitsentgelt, d.h. insgesamt 10,0 Stellen enthalten. * Bezahlung in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öf- fentlichen Dienst der Länder (TV-L ) 2