Verträge der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg gegenüber den Unternehmen Siemens, Bosch und Gegenbauer im Hinblick auf das Bauprojekt BBI/BER - Teil (I)
Drucksache 18 / 13 366 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 31. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2018) zum Thema: Verträge der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg gegenüber den Unter- nehmen Siemens, Bosch und Gegenbauer im Hinblick auf das Bauprojekt BBI/BER – Teil I und Antwort vom 19. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13366 vom 31. Januar 2018 über Verträge der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg gegenüber den unter- nehmen Siemens, Bosch und Gegenbauer im Hinblick auf das Bauprojekt BBI/BER – Teil 1 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Diese ist in die Antwort einbezogen. Vorbemerkung des fragenden Abgeordneten: Die nachstehenden Fragestellungen sind dergestalt komplex, dass es nicht angezeigt erscheint, diese zur Beantwortung nur an die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg weiterzureichen. Vielmehr hat der Senat für eine vollumfängliche Antwort von seinen Auskunfts- und Einsichtsrechten gemäß § 51a GmbHG Gebrauch zu machen, um eine vollum- fängliche Antwort (selbst) geben zu können. Sollte wiedererwarten eine Weiterreichung erfolgen, wird angeregt, dass der Senat für eine vollumfängliche Antwort – im Rahmen einer eigenen Antwortkon- trolle – ebenfalls von seinen Rechten gemäß § 51a GmbHG Gebrauch macht. 1. Welche Verträge bestehen zwischen den Unternehmen Siemens, Bosch und Gegenbauer (ein- schließlich aller zu diesen gehörenden Tochterfirmen/ mit diesen verbundenen Unternehmen und mit allen mit den Tochterfirmen verbundenen Unternehmen) (nachstehend insgesamt Unternehmen) und der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) beim Projekt BBI/BER? (bitte auflisten) Zu 1.: Die Firma Siemens wurde am 22.08.2009 mit der Ausführungsleistung Ge- bäudeautomation (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik der gebäudetechnischen Anlagen) im Fluggastterminal und den betriebsspezifischen Gebäuden des Flugha- fens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) beauftragt. Die Leistungen für die be- triebsspezifischen Gebäude sind zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Die ur- sprüngliche Leistung wurde im Zuge der Bauabwicklung durch zahlreiche Nachtrags- leistungen erweitert, die allesamt im Zusammenhang mit der hauptvertraglichen Leis- tung stehen. Hiervon ist der in der 3. Ergänzungsvereinbarung vom 15.10.2013 ge- regelte Umbau der Entrauchungssteuerung die bedeutendste Nachtragsleistung. Die Firma Bosch wurde am 28.08.2009 mit der Ausführungsleistung Sicherheitstech- nik im Fluggastterminal und den betriebsspezifischen Gebäuden beauftragt. Die Ge- samtleistung beinhaltet die Teilleistung „Safety“ (z.B. Brandmeldeanlagen, Flucht- und Rettungswegsystem) und „Security“ (z.B. Zutrittskontrollanlagen, Videoüberwa-
chungsanlage). Die Leistungen für die betriebsspezifischen Gebäude sind zwischen- zeitlich abgeschlossen worden. Die ursprüngliche Leistung wurde im Zuge der Bau- abwicklung durch zahlreiche Nachtragsleistungen erweitert, die allesamt im Zusam- menhang mit der hauptvertraglichen Leistung stehen. Die Firma Gegenbauer Sicherheitsdienste wurde am 25.09.2017 mit der Besetzung von sicherheitsgerichteten Technikzentralen auf der Baustelle des BER beauftragt. Der Vertrag hat eine Laufzeit von neun Monaten und schließt an einen inhaltsglei- chen Vorgängervertrag an. Die Leistung beinhaltet die aus Sicherheitsgründen not- wendige personelle Besetzung von mehreren Technikzentralen. 2. Im Hinblick auf die vorstehenden Verträge, wann erfolgte der Zuschlag bzw. Vertragsschluss zwi- schen den Parteien? 3. Welche weiteren Vertragsgrundlagen sind jeweils Teil der vorbezeichneten Verträge? (z.B. Ver- handlungsprotokolle, Leistungsbeschreibungen, Besondere Vertragsbedingungen des Auftragsge- bers, Angebot des Auftragnehmers, Plänen und Zeichnungen gemäß Planverzeichnis, Gutachten, Bauzeitenplan etc.; bitte entsprechend auflisten) 4. Welche Verträge sehen eine Vertragsklausel dergestalt vor, dass eine Verpflichtung der Unterneh- men (hier als Auftragnehmer) besteht die Leistungsbeschreibung, die überreichten Planunterlagen sowie die weiteren Vertragsunterlagen zu prüfen und den FBB (dem Auftraggeber) auf Widersprüche, Unklarheiten und/ oder Ungenauigkeiten einzelner Vertragsbestandteile, die sich auf Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen beziehen, schriftlich hinzuweisen? (bitte Auflisten) 5. Sollten solche Klausel in den einzelnen Verträgen nicht vorhanden sein, gibt es vergleichbare Re- gelungen, wenn nein warum nicht? 6. Bei welchen Verträgen wurden die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teile B und C (VOB/B und VOB/C) in welcher (bei Vertragsschluss geltenden) Fassung mit vereinbart? (bitte auflis- ten) 7. Welches Auftragsvolumen umfassen diese Verträge? (bitte auflisten) 8. Welche Leistungen beinhalten diese Verträge? (bitte auflisten und ggf. zuordnen nach Vergabelo- sen) 9. Welche Fristen sind diesen Verträgen immanent? 10. Gibt es Fälle in denen mit den einzelnen Unternehmen Pauschalverträge geschlossen wurden? 11. Ist die Möglichkeit der Beauftragung von Nach unternehmen/ Subunternehmern eingeräumt wor- den? (bitte auflisten nach Unternehmen und Umfang) 12. Enthalten die Verträge Klauseln dergestalt, dass eine solche Beauftragung der Zustimmung der FBB (des Auftraggebers) bedarf, gibt es vergleichbare Regelungen, wenn nein, warum nicht? 13. Welche Schadensersatzregelungen/ Regelungen zu geänderten Leistungen/ Regelungen zu zu- sätzlichen Leistungen sehen die jeweiligen Verträge b) in ggf. welcher Höhe vor und c) wurden diese bisher in Anspruch genommen? (bitte entsprechend auflisten) 14. Welche Nachträge waren a) aus welchen Gründen b) zu welchem Zeitpunkt c) in welcher Höhe an die FBB gestellt worden? (bitte auflisten) 15. Welche der vorbezeichneten Nachträge wurden in welcher Höhe beauftragt bzw. berechtigt zu- rückgewiesen? (bitte auflisten) 16. Welche Regelung im Hinblick auf Vertragsstrafen sehen die vorbezeichneten Verträge vor? (bitte auflisten)
17. Wie wurde der Komplex der Abschlagszahlungen jeweils geregelt? (bitte auflisten) 18. In welcher Höhe erfolgten jeweils Abschlagszahlungen? (bitte auflisten) 19. Welche Regelungen wurden im Hinblick auf die Schlussrechnungsregelungen getroffen? (Bitte auflisten) 20. Welche Regelungen wurden im Hinblick auf eine etwaige Überzahlung getroffen? (bitte auflisten) 21. Welche Regelung, auch unter Einbezug der Regelung der VOB/B, wurden jeweils im Hinblick auf eine Vertragskündigung getroffen? (bitte auflisten) 22. Welche Vertragsklauseln zur Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung/Absicherung wurden in welcher Art und welcher Höhe geschlossen? (bitte auflisten) 23. Welche Sicherheiten (zur termingerechten Ausführung., Mängelansprüche etc.) wurden jeweils in welcher Art und Weise vertraglich eingeräumt? 24. Welche Gerichtsstände wurden jeweils in den einzelnen Verträgen vereinbart? (bitte auflisten) Zu 2. bis 24.: Die Sachverhalte unterliegen vollumfänglich dem Betriebs- und Ge- schäftsgeheimnis der FBB und können daher im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage nicht beantwortet werden. Berlin, den 19.02.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen