Geheimsache Beschlüsse der Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter

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Drucksache 17 /            13 353 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 05. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2014) und                         Antwort Geheimsache Beschlüsse der Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Zu 2.: Es gibt keinen Senatsbeschluss, der sich gegen Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            die Veröffentlichung der Beschlüsse der Trägerversamm- lungen der Berliner Jobcenter ausspricht. 1. In der Sitzung des Unterausschusses Bezirke am 26. Februar 2014 gaben mehrere Stadträt*innen an, dass Senat und Regionaldirektion sich vehement gegen die                            3. Wann haben die Trägerversammlungen der Berliner Veröffentlichung der Beschlüsse der Trägerversammlun-                      Jobcenter sich jeweils mit der Veröffentlichung von Be- gen der Jobcenter sträuben würden, während viele Bezir-                    schlüssen der Trägerversammlungen der Jobcenter befasst ke damit keine Probleme hätten.                                            bzw. einen Beschluss gefasst, diese nicht zu veröffentli- a. Welche inhaltlichen Gründe stehen nach Ansicht                      chen (bitte nach Trägerversammlung und Datum auf- des Senats einer Veröffentlichung entgegen?                        schlüsseln)? b. Welche datenschutzrechtlichen Gründe stehen nach Ansicht des Senats einer Veröffentlichung                         Zu 3.: Nach Kenntnis des Senats haben sich die Trä- entgegen?                                                          gerversammlungen der Berliner Jobcenter nur in drei c. Warum kann nicht ggf. eine geschwärzte Version                      Einzelfällen mit dem Thema „Veröffentlichung von Be- veröffentlicht werden?                                             schlüssen“ befasst, in der Trägerversammlung des Job- centers Spandau am 08.03.2013, des Jobcenters Charlot- Zu 1.: Der Senat sträubt sich nicht, die Beschlüsse der                tenburg-Wilmersdorf am 22.05.2013 und des Jobcenters Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter zu veröf-                       Neukölln am 17.06.2013. In allen drei Fällen wurden fentlichen. Vielmehr befindet sich die Senatsverwaltung                    keine Beschlüsse gefasst und eine Entscheidung zur Ver- für Arbeit, Integration und Frauen derzeit in einem Ab-                    öffentlichung von Beschlüssen der Trägerversammlungen stimmungsprozess mit der Regionaldirektion Berlin-                         mit dem Hinweis zurückgestellt, dass zunächst eine zwi- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (RD BB), wie                      schen den Trägern abgestimmte gesamtstädtische Rege- mit den Beschlüssen der Trägerversammlung umgegan-                         lung abgewartet werden soll. gen werden soll. Hintergrund sind Anfragen aus dem Bereich der Bezirksverordnetenversammlungen. 4. Welchen konkreten Inhalt hat der einheitliche Be- Die Geschäftsordnungen der Trägerversammlungen                         schluss zur „Erweiterung von Transparenz bei der Umset- der Berliner Jobcenter enthalten eine Bestimmung zur                       zung des SGB II auf Ebene der Trägerversammlung“, der Vertraulichkeit. In der jeweiligen Regelung ist festgelegt,                im letzten Jahr „gesamtstädtisch“ beschlossen worden ist dass über alle als vertraulich eingestuften Beschlüsse,                    (vgl. Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage 17/13054)? Beschlussvorgänge und Sachverhalte Stillschweigen zu bewahren ist.                                                                  5. Welche konkreten Maßnahmen zur „Erweiterung von Transparenz bei der Umsetzung des SGB II auf Ebe- Der Abstimmungsprozess ist derzeit noch nicht abge-                    ne der Trägerversammlung“ sind beschossen worden und schlossen, sodass eine endgültige Positionierung zum                       bis wann sollen diese jeweils umgesetzt werden? momentanen Zeitpunkt nicht erfolgen kann. Zu 4. und 5.: Die Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter haben einheitlich beschlossen, die folgenden 2. Gibt es einen Senatsbeschluss, der sich gegen die                   Informationen auf dem Internetportal ihres Jobcenters zu Veröffentlichung der Beschlüsse der Trägerversammlun-                      veröffentlichen: gen der Berliner Jobcenter ausspricht? Wenn ja, wann wurde dieser getroffen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                     Drucksache 17 / 13 353 •   Zusammensetzung der Trägerversammlungen der Berliner Jobcenter nach § 44c SGB II i. V. m. dem Berliner Ausführungsgesetz SGB II unter Nennung von Namen, Funktion und Institution der Mitglie- der •   aktuelles Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters nach Verabschiedung in der Trä- gerversammlung •   Zusammensetzung der jeweiligen Jobcenter- Beiräte unter Nennung von Namen, Funktion und Institution der Mitglieder. Die Nennung der Na- men erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass die Beiratsmitglieder ihr Einverständnis erteilt haben. •   Namen der Geschäftsführerin / des Geschäftsfüh- rers Die Beschlüsse sind grundsätzlich sofort wirksam. Ein Umsetzungstermin wurde in den Beschlüssen aber nicht gesetzt. 6. Sind nach Ansicht des Senats die Trägerversamm- lungen bzw. ihre Vorsitzenden gemäß § 1 Abs. 1 Informa- tionsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG Bund) selbst an- spruchsverpflichtet? Zu 6.: Der Senat befindet sich hierzu wie in Frage 1 ausgeführt noch im Abstimmungsprozess mit der Bunde- sagentur für Arbeit. 7. Welche Trägerversammlungen/-vertretungen (wie etwa die des Jobcenters Marzahn-Hellersdorf) haben in der Vergangenheit ganz oder teilweise ihre Beschlüsse veröffentlicht? Zu 7.: Die Trägerversammlung des Jobcenters Berlin- Marzahn-Hellersdorf hat sich im Jahr 2011 als einzige Trägerversammlung darauf verständigt, in jedem Einzel- fall (Einzelbeschluss) zu prüfen, ob der Beschluss nach innen gerichtet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters gegenüber veröffentlicht werden soll. Berlin, den 17. März 2014 In Vertretung Boris V e l t e r Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mrz. 2014) 2
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