Laufende und geplante Sanierungs- und Umbaumaßnahmen von U-Bahnhöfen der Nachkriegszeit

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Drucksache 17 / 18              402 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 14. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. April 2016) und                       Antwort Laufende und geplante Sanierungs- und Umbaumaßnahmen von U-Bahnhöfen der Nach- kriegszeit Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                    sowie asbesthaltige Baustoffe und Brandlasten beseitigt Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            werden, als auch nicht prüffähige Deckenelemente abge- nommen werden. Um einen barrierefreien Zugang zu den Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der               Zügen gewährleisten zu können, erfolgt in der Regel Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und                        zusätzlich der Einbau von Aufzugsanlagen und Blinden- Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,                       leitstreifen. Dies bedeutet die Entkernung des entspre- Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen                     chenden Bahnhofs und somit die Forderung, nach heute und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um                       gültigen Normen zu bauen. Dies ist unter Beibehaltung eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-                   der alten Gestaltung häufig nicht möglich und erfordert antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie                   eine Neugestaltung. ist in den nachfolgenden Antworten enthalten. Frage 1: An welchen 11 U-Bahnhöfen aus der Zeit                           Frage 3: Wird im Sanierungskonzept eine individuell nach 1960 werden aktuell und in geplanter Zukunft Um-                      an die Bahnhöfe angepasste Sanierung und eine größt- bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen durchgeführt (bitte                          mögliche Bewahrung der Originalsubstanz berücksich- einzeln auflisten)? Welche davon sind ganz oder in Teilen                  tigt? Wenn nein, warum nicht? denkmalgeschützt? Antwort zu 3: Die unter Frage 2 aufgeführten Anfor- Antwort zu 1: Es sind Sanierungsmaßnahmen an den                      derungen schreiben die Rahmenbedingungen für die je- U-Bahnhöfen Bismarckstraße, Birkenstraße, Yorckstraße,                     weiligen Sanierungskonzepte vor. Davon ausgehend, Friedrich-Wilhelm-Platz, Halemweg, Rudow, Rathaus                          werden der Zeit angepasste Lösungen mit verschiedenen Steglitz, Schloßstraße, Neue Grottkauer Straße, Wutz-                      Architekturbüros gesucht. Dazu gehören beispielsweise kyallee und Bayrischer Platz geplant oder bereits im Bau.                  hellere und übersichtlichere Bahnhöfe, um den Sicher- heitsanforderungen gerecht zu werden. Außerdem fließen auch die Wünsche der Fahrgäste nach abwechslungsrei- Frage 2: Was ist jeweils der Grund für die Sanierungs-                cher und bildhafter Wandgestaltung bei der Wahl der arbeiten (bitte einzeln für jeden U-Bahnhof auflisten)?                    besten Lösung mit ein. Die stilprägenden Elemente der bisherigen Architektur der Bahnhöfe werden dabei erhal- Antwort zu 2: Die hier betroffenen Bahnhöfe weisen                    ten und weiterentwickelt. grundsätzlich die gleichen Randbedingungen auf. Die BVG ist verpflichtet, diese, wie alle 173 U-Bahnhöfe, betriebssicher instand zu halten und entsprechend den                          Frage 4: Wie gewährleistet der Senat, dass bestehende aktuellen technischen, gesetzlichen und wirtschaftlichen                   architektonische Konzepte der U-Bahnhöfe, wie z.B. die Anforderungen weiter zu entwickeln und anzupassen.                         des Architekten Rainer G. Rümmler, erhalten bleiben? Viele Bahnhöfe der Nachkriegszeit entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Brandschutz, wirt-                          Antwort zu 4: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- schaftlicher Bauwerksinstandhaltung, Vandalismussi-                        lung und Umwelt hat das Thema aufgegriffen und wird es cherheit und Übersichtlichkeit. Um diese Anforderungen                     im nächsten Baukollegium beraten. erfüllen zu können, werden grundsätzlich Grunderneue- rungen bei Vorliegen erheblicher Mängel durchgeführt. Hierbei müssen zum Beispiel abfallende Fliesen entfernt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                                     Drucksache 17 / 18 402 Frage 5: Wie bewertet der Senat die Auffassung der          Frage 10: Will der Senat weitere U-Bahnhöfe in die "Initiative Berliner Architekturwissenschaftler*innen für   Denkmalliste aufzunehmen? Welche stehen diesbezüglich U-Bahnhöfe der Nachkriegszeit", dass der architektoni-      in Rede? sche Charakter der U-Bahnhöfe Friedrich-Wilhelm-Platz, Rathaus Steglitz, Bismarckstraße und Yorckstraße durch          Antwort zu 10: Dem Landesdenkmalamt liegen Er- den Umbau zerstört wird und die U-Bahnhöfe Birkenstra-      kenntnisse vor, die für eine Unterschutzstellung der U- ße und Eisenacher Straße durch die Umgestaltung einen       Bahnhöfe Fehrbelliner Platz und Schlossstraße sprechen. weitestgehenden Verlust der baulichen Originalsubstanz erleiden? Berlin, den 29. April 2016 Antwort zu 5: Solange diese Bahnhöfe nicht unter Denkmalschutz stehen, unterliegen notwendige Instand- setzungsarbeiten der Zuständigkeit der BVG. Über die                                In Vertretung Möglichkeiten, den architektonischen Charakter nicht unter Denkmalgeschutz stehender Bahnhöfe bei zukünfti-                                   Lüscher gen Sanierungsarbeiten zu erhalten, soll im Baukollegium                       ................................ beraten werden.                                                Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Frage 6: Worin sieht der Senat die Notwendigkeit für    (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Mai 2016) die in Frage 5 genannten umfassenden Neugestaltungen? Antwort zu 6: Die Beurteilung von notwendigen In- standsetzungsarbeiten liegt in der Verantwortung der BVG. Frage 7: Sind im Vorfeld der Umbau- und Sanierungs- arbeiten Vertreter*Innen aus dem Bereich Denkmalpflege sowie der Kunst- und Architekturgeschichte in die Pla- nungen miteinbezogen worden? Wenn nein, warum nicht? Frage 8: Werden denkmalrechtliche Bedenken im Sa- nierungskonzept aufgegriffen? Antwort zu 7 und 8: In der Berliner Denkmalliste sind bisher nur Bahnhöfe eingetragen, die zwischen 1902 und 1960 erbaut wurden. Die hier angesprochenen U- Bahnhöfe repräsentieren eine jüngere Schicht von U- Bahnhöfen, die bisher noch nicht systematisch auf Denk- maleigenschaft untersucht wurden. Da sie nicht unter Denkmalschutz stehen, wurde die Denkmalpflege auch nicht in die Planung einbezogen. Frage 9: Welche U-Bahnhöfe sind in der Denkmalliste aufgeführt? Antwort zu 9: Von den 173 U-Bahnhöfen in Berlin stehen 75 unter Denkmalschutz. Die Liste der denkmalge- schützten Bahnhöfe ist in der Denkmalliste einsehbar. Bei den unter der Antwort zu 1. angeführten U-Bahnhöfen handelt es sich nicht um denkmalgeschützte Objekte. 2
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