Drucksache 17 / 13 410 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 14. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. März 2014) und Antwort Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der desaströsen Vorbereitung der Verwaltungen auf das Supportende von Windows XP? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre len Infrastrukturbetreiber von Windows XP nach Schriftliche Anfrage wie folgt: Windows 7 migrieren müssen. Der Verfahrensverant- wortliche hat die Bezirke zum geplanten Vorgehen ab 1. Wenn die Senatsverwaltung für Inneres und September 2013 in den Fachrunden informiert. Sport in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 17/13130 die dezentrale Verantwortung so betont, warum hat sie diese in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich nicht 2. Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen wahrgenommen und vor dem Supportende von Windows werden vom ITDZ Berlin für den Übergangszeitraum bis XP dafür gesorgt, dass die in ihrem Zuständigkeitsbereich zur vollständigen Umstellung auf Windows 7 oder andere liegenden Fachverfahren Automation im Standesamt Betriebssysteme angeboten, wie in Antwort auf Frage 8 (AUTISTA), Einwohnerfachverfahren Meldesoftware der Drs. 17/13130 in Aussicht gestellt? Welchen Effekt (MESO) und Verfahren für nichtverkehrsrechtliche Ord- für die Sicherheit und Lauffähigkeit verspricht sich der nungswidrigkeiten (NOWI) termingerecht freigegeben Senat davon, wenn es sich hier wiederum um ein Angebot werden? Welche Gründe führten für die in der Frage handelt, dessen Annahme auf freiwilliger Basis der be- aufgeführten Fachverfahren zu den Verzögerungen? troffenen Verwaltungen beruht? Zu 1.: Das Landesamt für Bürger und Ordnungsange- Zu 2.: Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) legenheiten (LABO) geht als Verfahrensverantwortlicher hat verschiedene Maßnahmen ergriffen und Informatio- für die Fachverfahren davon aus, dass die Freigabe für nen bereitgestellt, die im Sinne eines temporären Notfall- den Einsatz von MESO, AutiSta und für NOWI unter pakets dazu beitragen können, entstehende Sicherheitsri- Windows 7 im Zeitraum zwischen dem 01.05.2014 und siken bis zur Aktualisierung von Windows XP für einen dem 01.11.2014 (jährliche Regelupdatetermine im Ein- Übergangszeitraum zu reduzieren. wohner- und Personenstandswesen) erklärt werden kann. Es bestehen zwangsweise vielfältige Interdependenzen Darüber hinaus hat das ITDZ einen verlängerten Sup- und damit auch Abhängigkeiten von und zwischen den port für den Betrieb von Windows XP bis 2015 mit Fachverfahren (Software), den Lieferungen der Fachver- Microsoft Deutschland verhandelt und kann damit den fahrensanbieter, den Verschlüsselungssystemen, den Senats- und Bezirksverwaltungen im Land Berlin den Herstellern der eingesetzten verfahrensspezifischen Kom- sicheren Weiterbetrieb der Computer auch nach dem ponenten (z.B. Fingerabdruckleser, Änderungsterminal, Auslaufen des offiziellen Microsoft-Supports anbieten. Signaturkomponenten) und dem Betriebssystem. Er- schwert wird die Umstellung zusätzlich durch die Anfor- Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat in der derung zur kumulierten Lauffähigkeit mehrerer Fachver- letzten Sitzung des Staatssekretärsausschusses zur Ver- fahren auf einem Personalcomputer (Arbeitsplatz). Daher waltungsmodernisierung und in einem nachfolgenden ist eine präzise Orchestrierung des Umstellungstermins Schreiben alle Senats- und Bezirksverwaltungen noch- des Betriebssystems erforderlich, der in Abhängigkeit von mals auf die mit dem weiteren Einsatz von Windows XP den Regelupdates stehen muss. verbundenen Risiken und den daraus entstehenden drin- genden Umstellungsbedarf hingewiesen. In diesem Zu- Spätestens zum 01.11.2014 wird nur noch unter sammenhang wurde auch deutlich formuliert, dass die Windows 7 getestet und freigeben. Für die Bezirke be- oben aufgeführten Notfallmaßnahmen keinen Ersatz für deutet dies, dass sie in der Zeit zwischen Freigabe der IT- die zwingend notwendige schnellstmögliche Ablösung Verfahren für Windows 7 und dem nächsten Software- von Windows XP bilden. Update alle betroffenen Arbeitsplätze durch die dezentra- Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.