Polizeieinsatz beim Refugee-Schulstreik am 13. Februar 2014

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Drucksache 17 /            13 477 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 18. März 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2014) und                         Antwort Polizeieinsatz beim Refugee-Schulstreik am 13. Februar 2014 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         5. Wenn ja, wie viele, und waren davon auch Min- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            derjährige betroffen? 1. Trifft es zu, dass Demonstrantinnen und Demonst-                        Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 4. ranten bereits vor ihren Schulen von der Polizei kontrol- liert und auf der Anfahrt zur Demonstration begleitet wurden?                                                                        6. Wie kam es zu den entsprechenden Vorfällen bzw. auf welcher Grundlage fanden Festnahmen statt? Zu 1.: Die zum Versammlungsschutz eingesetzten Dienstkräfte der Polizei Berlin haben keine versamm-                           Zu 6.: Durch die im Rahmen des Versammlungs- lungsbezogenen Kontrollen vor Schulen durchgeführt.                        schutzes eingesetzten Dienstkräfte der Polizei Berlin Durch die Polizei Berlin wurden ausschließlich im Rah-                     wurden Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, Versamm- men des „Refugee-Schul-streiks“ angemeldete Versamm-                       lungs- und Betäubungsmittelgesetz sowie Verstöße gegen lungen begleitet.                                                          das Pressegesetz festgestellt, aus denen Maßnahmen wie Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentziehungen resul- 2. Wenn ja, auf welcher Grundlage kam es zu diesem                     tierten. Darüber hinaus erfolgten Freiheitsbeschränkungen Vorgehen?                                                                  im Rahmen von gefahrenabwehrrechtlichen Überprüfun- gen auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Zu 2.: Die polizeiliche Begleitung erfolgte im Rahmen                  Ordnungsgesetzes Berlin. des Versammlungsschutzes sowie aus Verkehrslenkungs- gründen. Berlin, den 07. April 2014 3. Welche Schulen waren betroffen und wie wurden diese ausgewählt? Frank Henkel Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1.                                                        Senator für Inneres und Sport 4. Kam es in Verbindung mit dem Refugee- Schulstreik zu Verletzungen oder (vorläufigen) Festnah-                    (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Apr. 2014) men? Kam es auf dem Potsdamer Platz dazu? Zu 4.: Im Rahmen der Versammlungslage „Refugee- Schulstreik“ erfolgten dreizehn freiheitsbeschränkende sowie drei freiheitsentziehende Maßnahmen durch die Polizei Berlin. Von diesen Maßnahmen waren sechs min- derjährige Personen betroffen. Auf dem Potsdamer Platz kam es zu keinen freiheits- beschränkenden oder freiheitsentziehenden Maßnahmen durch die Polizei Berlin. Mit Ausnahme eines durch einen Fußtritt leicht ver- letzten Polizeibeamten sind der Polizei Berlin bisher kei- ne verletzten Personen bekannt geworden. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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