Situation beim BAMF und nichterledigte Asylanträge in Berlin

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Drucksache 17 / 18              962 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 11. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2016) und                           Antwort Situation beim BAMF und nichterledigte Asylanträge in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Zu 3.: Die Zugänge an Asylsuchenden und Flüchtlin- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            gen im Land Berlin aufgeschlüsselt nach den Jahren 2015 und 2016 wurden bei dem Landesamt für Flüchtlingsan- Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft                        gelegenheiten (LAF) geführten Zugangsstatistik ent- Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständig-                   nommen. Die Zugänge von Asylbegehrenden stellen sich keit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl                      wie folgt dar: bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um eine Stellungnahme gebeten, die                                                  Gesamtzugang von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat                            Monat              Berlin übermittelt wurden. Zu den Fragen 1., 3., 4., 6., 9., 10.,                                             2015              2016 13. bis 20. hat das BAMF keine Stellung genommen. Die zu den Fragestellungen 2., 5., 7., 8., 11. und 12. übersand-                        Januar             1.540             4.663 ten Stellungnahmen werden nachfolgend wiedergegeben.                                Februar            1.948             3.712 März               1.617             994 1. Wie viele Geflüchtete haben seit Januar 2015 bei Berliner Behörden ein Asylgesuch vorgebracht? (Bitte                                April              1.666             804 nach Monat aufschlüsseln.)                                                          Mai                1.898             785 Juni               2.831             854 2. Wie viele Geflüchtete haben nach Kenntnis des                                Juli               4.146 Senats seit Januar 2015 ihren formellen Asylantrag beim                             August             5.349 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ge-                                  September          8.223 stellt? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.) Oktober            8.687 Zu 1. und 2.: Unter einem Asylantrag ist ein persön-                            November           9.908 lich gegenüber der zuständigen Stelle – das Bundesamt                               Dezember           7.188 für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geäußertes Asyl- gesuch zu verstehen. Stellt die/der Asylsuchende das erste                          Summe              55.001            11.812 Mal einen Asylantrag beim BAMF, wird dieser Antrag als (Asyl-)Erstantrag bezeichnet. Ein Asylantrag nach Been-                        Der Senat hat keine Kenntnis darüber, wie viele von digung des Asylerstverfahrens wird gemäß § 71 Asylver-                     den nach Berlin zugewiesenen Asylbegehrenden bereits fahrensgesetzes (AsylVfG) als (Asyl-) Folgeantrag ge-                      einen Asylantrag gestellt haben bzw. noch auf einen Ter- prüft.                                                                     min zur Antragstellung warten. Die Anzahl der monatlich seit Januar 2015 beim BAMF gestellten Asylanträge können der vom BAMF erstellten Statistik, (Anlage 1) entnommen werden.                             4. Wie viele Geflüchtete hatten nach Kenntnis des Senats seit Januar 2015 die Anhörung für ihr Asylverfah- ren beim BAMF? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.) 3. Wie viele Geflüchtete, die ihr Asylgesuch bei ei- ner Berliner Behörde bereits vorgebracht haben, warten                         7. Wie viele Entscheidungen hat das BAMF nach nach Kenntnis des Senats derzeit noch auf ihren Termin                     Kenntnis des Senats in den Monaten seit Januar 2015 in zur formellen Asylantragstellung beim BAMF? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                              Drucksache 17 / 18 962 Berlin mit welchem Ergebnis jeweils getroffen? (Bitte              9. Wie viele Geflüchtete haben seit Januar 2015 ihren nach Monat aufschlüsseln.)                                     Status und damit den Rechtskreis gewechselt? (Bitte An- zahl der Übergänge vom AsylbLG ins SGB II und SGB Zu 4. und 7.: Die Anzahl der monatlichen Erstanträge       XII nach Monat aufschlüsseln.) und Entscheidungen des BAMF seit Januar 2015 ist der vom BAMF zur Verfügung gestellten Statistik (Anlage 1)             Zu 9.: Die Fallzahlen wurden durch das Landesamt für zu entnehmen.                                                  Gesundheit und Soziales (LAGeSo), seit dem 01.08.2016 durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheit (LAF), seit dem 15.02.2016 erhoben. 5. Wie viele Asylverfahren sind beim BAMF in Ber- lin nach Kenntnis des Senats derzeit anhängig?                     Danach wurden seit dem 15.02.2016 bis zum 12.08.2016 aus dem für die Erstaufnahmeeinrichtungen Zu 5.: Das BAMF nahm wie folgt Stellung:                   zuständigen Leistungsbereich für 221 Personen die Leis- tungen nach § 1 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz Mit Stand 31.07.2016 waren in Berlin 40.198 Asylver-       (AsylbLG) aufgehoben, da sie als Asylberechtigte aner- fahren anhängig.                                               kannt wurden. Aus den Leistungsbereich der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) wurden im Zeit- raum 29.02.2016 bis 12.08.2016 für 1.025 Personen die 6. Bis wann sollen nach Kenntnis des Senats die noch       Leistungen nach dem AsylbLG eingestellt, da sie vom nicht erledigten, aber bereits registrierten Asylverfahren     BAMF einen Anerkennungsbescheid bekommen haben. in Berlin abgearbeitet sein? Wie viele dieser Personen dann tatsächlich einen An- Zu 6.: Dem Senat liegen darüber keine Erkenntnisse         trag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialge- vor.                                                           setzbuch (SGB II) in einem Berliner Jobcenter gestellt haben, ist nicht bekannt. 8. Wie lang ist nach Kenntnis des Senats die Bearbei-          Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bun- tungsdauer von Asylverfahren beim BAMF im Durch-               desagentur für Arbeit nahm auf Anfrage wie folgt Stel- schnitt in Berlin derzeit und wie hat sich diese seit Januar   lung: 2015 entwickelt? Eine direkte Abbildung der „Statusgewandelten im Zu 8.: Das BAMF nahm wie folgt Stellung:                   Land Berlin“ über die Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist nicht möglich. Die Informationen zum Aufent- Die Verfahrensdauer von Antragstellung bis Entschei-       haltsstatus liegen nicht bzw. noch nicht in statistisch aus- dung lag bei Erst- und Folgeanträgen bundesweit im Jahr        wertbarer Qualität vor. In der Leistungsstatistik kann der 2015 bei 5,2 Monaten und von Januar bis Juli 2016 bei          Aufenthaltsstatus voraussichtlich ab dem Berichtsmonat 6,7 Monaten. Aktuell arbeitet das Bundesamt viele ältere,      Juni 2016 geliefert werden, welcher voraussichtlich ab oft komplexe Verfahren ab. Dies wirkt sich rein statistisch    dem 29.09.2016 veröffentlicht wird. Zeiträume vor dem nachteilig auf die Verfahrensdauer aus, weil ältere Ver-       Berichtsmonat Juni 2016 können aber auch dann nicht fahren nun mit ihrem Abschluss Teil der Statistik werden.      rückwirkend ausgewertet werden. Es ist eine gute Nachricht für alle Asylsuchenden, die nun Klarheit über ihre Bleibeperspektive erhalten. 10. Welche Anträge von Asylbegehrenden aus wel- Jeder Asylantrag stellt immer einen Einzelfall dar, der    chen Herkunftsländern wurden nach Kenntnis des Senats individuell zu prüfen ist. Hierbei unterscheidet sich das      durch das BAMF in Berlin zu welchem Zeitpunkt jeweils Asylverfahren von Fall zu Fall. Das gleiche gilt für die       verstärkt bearbeitet und wie ist die weitere Planung? Verfahrensdauer: es gibt Verfahren die schneller ent- schieden werden können und Verfahren die länger dauern.            Zu 10.: Dem Senat liegen darüber keine Kenntnisse Geprägt wird die Verfahrensdauer von einer Vielzahl            vor. verschiedener Faktoren. So wirken sich das Herkunftsland und der Vortrag der Antragstellerin oder des Antragstel- lers direkt aus. Handelt es sich z. B. um Anträge, bei             11. Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats derzeit die denen die Sachlage klar ist, so ist eine Entscheidung sehr     Gesamtschutz-/Anerkennungsquote in Berlin? viel zügiger möglich als in Fällen, in denen weitere Sach- verhaltsaufklärung erforderlich ist wie z. B. durch Einho-         Zu 11.: Das BAMF nahm wie folgt Stellung: lung von Auskünften. Besondere Fallgestaltungen wie etwa Krankheitsfälle erfordern in der Regel weitere Sach-          Die Gesamtschutzquote lag im Juli 2016 bei 44,1 Pro- verhaltsermittlungen bis hin zur Einholung umfangreicher       zent. Es wird auf die Statistik des BAMF (Anlage 1) ver- ärztlicher Gutachten.                                          wiesen. 2
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                            Drucksache 17 / 18 962 12. Ist dem Senat bekannt, dass Ladungen des BAMF            19. Wie viele Stellen sind nach Kenntnis des Senats zu Asylanhörungen die Asylbegehrenden kurzfristig,           beim BAMF in Berlin derzeit jeweils nicht besetzt? verfristet oder gar nicht erreichen? Was sind nach Kennt- nis des Senats die Gründe dafür?                                 Zu 14. bis 19.: Der Senat hat keine Kenntnisse zu den Fragestellungen 14. bis 19. Zu 12.: Das BAMF nahm wie folgt Stellung: Die Vorwürfe, Termine für Anhörungen in Berlin               20. In welcher Form gestaltet sich die regelmäßige würden systematisch verspätet abgeschickt, weist das         Zusammenarbeit zwischen dem BAMF und dem Land BAMF entschieden zurück. Der Zeitraum zwischen der           Berlin auf der Leitungs- und Arbeitsebene, z.B. in Form Ladung zur Anhörung und dem Termin der Anhörung              eines institutionalisierten Informationsaustausches oder beträgt mindestens eine Woche, in der Regel rund 10          Ähnlichem, und wann haben hier entsprechende Sitzun- Tage. Warum in Einzelfällen ein Schriftstück die Antrag-     gen mit welchem Inhalt jeweils seit dem 1. Januar 2014 stellerin/den Antragsteller binnen einer Woche nicht er-     stattgefunden? reicht, ist dem BAMF unerklärlich. Es ist nicht im Sinne des Bundesamtes, wenn Antragsteller/innen nicht zur              Zu 20.: In der Vergangenheit fanden in der Regel zwei ihrer Anhörung erscheinen. Vielmehr haben wir ein gro-       Mal jährlich Besprechungen zwischen der Senatsverwal- ßes Interesse daran, das bereitgestellte Personal und auch   tung für Inneres und Sport, der Berliner Ausländerbehör- die Dolmetscher/innen effektiv auszulasten und so den        de, dem Polizeipräsidenten in Berlin, der Bundespolizei Menschen, die noch keinen Termin für die Anhörung            und dem BAMF statt, in der ursprünglich grundsätzliche bekommen haben, schnell die Möglichkeit dazu zu geben.       Fragen im Freiheitsentziehungsverfahren besprochen Das verspätete Zustellen hat keine negativen Auswirkun-      wurden. Mit dem Rückgang der Haftzahlen wurde diese gen für die Antragstellerin/den Antragsteller. Dies folgt    Plattform auch zur Klärung anderer zwischen den betei- schon aus dem Gebot eines fairen Verfahrens und ist für      ligten Behörden zu regelnder Fragen genutzt; im Jahr uns selbstverständlich.                                      2014 fand die einzige Besprechung am 11. November 2014 statt. Weitere Runden in dieser Zusammensetzung haben seitdem nicht mehr stattgefunden; an ihre Stelle ist 13. Gibt es mittlerweile Vorgaben seitens des Senats     bezogen auf die Zusammenarbeit mit dem BAMF die an die Betreiber*innen von Flüchtlingsunterkünften hin-      regelmäßige Besprechung im Ankunftszentrum der Bun- sichtlich der fristgerechten Zustellung, Aufbewahrung        desallee getreten. und Ausgabe von Post an die Bewohner*innen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?                                  Mit dem Start der Bearbeitung von Asylgesuchen in- nerhalb einer „Bearbeitungsstraße“ (sogenanntes Berliner Zu 13.: In dem Betreibervertrag, der ab sofort durch     Modell) in der Bundesallee am 20. Oktober 2015 fanden das LAF mit den Betreiberinnen und Betreibern von            bei Bedarf Besprechungen zur Abstimmung der dortigen Flüchtlingsunterkünften neu geschlossen wird, ist in der     Prozesse mit allen beteiligten Behörden – so auch mit Anlage zum Vertrag die Regelung aufgenommen worden,          dem BAMF statt. Seit April 2016 treffen sich die am dass die Betreiberin/der Betreiber die rechtsverbindliche    Berliner Modell beteiligten Behörden zur Abstimmung Entgegennahme und Zustellung behördlicher Schreiben          der Prozesse jeweils im dreiwöchigen Turnus. Es findet sicherzustellen hat.                                         ein fachlicher Austausch auf Leitungsebene statt. Für das BAMF nimmt der Leiter der Berliner Außenstelle teil. Das Land Berlin ist mit den Senatsverwaltungen für 14. Ist dem Senat bekannt, dass das BAMF seine           Gesundheit und Soziales, Inneres und Sport sowie dem Asylanhörungen überbucht, das heißt, zu viele Asylbe-        Leiter der Berliner Ausländerbehörde und dem Leiter der gehrende gleichzeitig an einem Tag/Termin einlädt? Was       Abteilung Registrierung und Leistung des LAF regelmä- sind nach Kenntnis des Senats die Gründe dafür?              ßig vertreten. 15. Ist dem Senat bekannt, dass die Wartesituation an den BAMF-Standorten – insbesondere in der Pommer-                Berlin, den 28. August 2016 nallee – „suboptimal“ ist? Was sind nach Kenntnis des Senats die Gründe dafür? Mario C z a j a 16. Ist dem Senat bekannt, nach welchen Kriterien das                  _____________________________ BAMF über die Zulassung von Beiständen bei der Anhö-                                    Senator für rung nach § 25 Abs. 6 Asylgesetz (AsylG) entscheidet?                           Gesundheit und Soziales 17. Über wie viele Personalstellen verfügt das BAMF nach Kenntnis des Senats derzeit in Berlin? (Bitte nach          (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2016) Standort aufschlüsseln.) 18. Wie stellt sich nach Kenntnis des Senats die Stel- lenentwicklung beim BAMF in Berlin in den Jahren 2016 und 2017 dar? 3
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Seite 1/1 BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik                                                                                                     bezogen auf: Personen                                                               Bereich: Herkunftsländer gesamt Bundesland:           Berlin ASYLANTRÄGE                                                                                                        ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge Aufschlüsselung nach insge-            davon                      davon           insge-    Anerkennungen als          Anerkennungen als            Gewährung von               Feststellung eines                Gesamt-                 Ablehnungen                 sonstige Zeitraum        samt          Erstanträge               Folgeanträge         samt       Asylberechtigte                Flüchtling           subsidiärem Schutz          Abschiebungsverbotes              schutzquote              (unbegründet /             Verfahrens- (Art. 16a u.               gem. § 3 I                 gem. § 4 I                gem. § 60 V/VII                                     offens. unbegründet)          erledigungen Familienasyl)                  AsylG                       AsylG                     AufenthG absoluter    prozentualer  absoluter    prozentualer         absoluter     prozentualer absoluter    prozentualer  absoluter     prozentualer   absoluter    prozentualer   absoluter    prozentualer  absoluter   prozentualer absoluter    prozentualer Wert           Wert        Wert           Wert               Wert            Wert       Wert           Wert        Wert            Wert         Wert           Wert         Wert           Wert        Wert          Wert       Wert           Wert Januar 2015                 2.602    2.258          86,8%         344          13,2%     1.238        31            2,5%       422           34,1%             3          0,2%              2         0,2%         458          37,0%          332        26,8%        448          36,2% Februar 2015                2.078    1.728          83,2%         350          16,8%     1.172        44            3,8%       412           35,2%             6          0,5%           27           2,3%         489          41,7%          260        22,2%        423          36,1% März 2015                   1.906    1.568          82,3%         338          17,7%     1.314        48            3,7%       311           23,7%             -                -        19           1,4%         378          28,8%          393        29,9%        543          41,3% April 2015                  2.106    1.830          86,9%         276          13,1%     1.321        46            3,5%       249           18,8%             2          0,2%           21           1,6%         318          24,1%          283        21,4%        720          54,5% Mai 2015                    1.623    1.449          89,3%         174          10,7%     1.024        50            4,9%       181           17,7%             -                -           9         0,9%         240          23,4%          161        15,7%        623          60,8% Juni 2015                   1.850    1.664          89,9%         186          10,1%     1.046        31            3,0%       264           25,2%             1          0,1%           36           3,4%         332          31,7%          154        14,7%        560          53,5% Juli 2015                   2.102    1.847          87,9%         255          12,1%     1.255        35            2,8%       487           38,8%             -                -           6         0,5%         528          42,1%          165        13,1%        562          44,8% August 2015                 2.425    2.315          95,5%         110            4,5%      700        17            2,4%       378           54,0%             -                -           -               -      395          56,4%           65          9,3%       240          34,3% September 2015              2.401    2.244          93,5%         157            6,5%    1.172        12            1,0%       442           37,7%             -                -           1         0,1%         455          38,8%          327        27,9%        390          33,3% Oktober 2015                3.431    3.261          95,0%         170            5,0%    1.100        18            1,6%       684           62,2%             7          0,6%              7         0,6%         716          65,1%          237        21,5%        147          13,4% November 2015               6.327    6.006          94,9%         321            5,1%    1.468           6          0,4%       917           62,5%             1          0,1%              7         0,5%         931          63,4%          159        10,8%        378          25,7% Dezember 2015               6.770    6.628          97,9%         142            2,1%    1.327        28            2,1%       754           56,8%             2          0,2%              -               -      784          59,1%          174        13,1%        369          27,8% Januar 2016                 5.872    5.777          98,4%           95           1,6%    1.405           7          0,5%       501           35,7%             4          0,3%           11           0,8%         523          37,2%          483        34,4%        399          28,4% Februar 2016                8.405    8.321          99,0%           84           1,0%      811        11            1,4%       274           33,8%             6          0,7%              3         0,4%         294          36,3%          359        44,3%        158          19,5% März 2016                   3.349    3.264          97,5%           85           2,5%    1.672        11            0,7%       216           12,9%             9          0,5%              9         0,5%         245          14,7%          982        58,7%        445          26,6% April 2016                  1.045      978          93,6%           67           6,4%    2.093           5          0,2%       226           10,8%          40            1,9%           18           0,9%         289          13,8%       1.144         54,7%        660          31,5% Mai 2016                    1.038      967          93,2%           71           6,8%    1.976        12            0,6%       259           13,1%          87            4,4%           13           0,7%         371          18,8%          941        47,6%        664          33,6% Juni 2016                   1.328    1.238          93,2%           90           6,8%    2.818        20            0,7%       382           13,6%        350           12,4%            38           1,3%         790          28,0%       1.233         43,8%        795          28,2% Juli 2016                     991      942          95,1%           49           4,9%    3.566           9          0,3%       455           12,8%      1.075           30,1%            32           0,9%       1.571          44,1%          983        27,6%      1.012          28,4% Hinweis: Addition/Abgleich mit Vor(Monats)Listen ist wegen nachträglicher Veränderungen nicht möglich.
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