Zielvereinbarungen der Berliner Jobcenter: Verfahren, Umsetzung und Inhalte 2012
3. Partner im Zielvereinbarungsprozess über die Bundesleistungen Diese sind: das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die zuständigen Landesbehörden, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Jobcenter (JC). Im Rahmen dieses Planungsdokuments ergeben sich folgende Zielvereinbarungskonstellatio- nen: Für den Bereich der zugelassenen kommunalen Träger (zkT) schließen BMAS mit der zuständigen Landesbehörde und die zuständige Landesbehörde mit den zkT die Zielvereinbarung ab. Für den Bereich der gemeinsamen Einrichtungen (gE) schließen BMAS im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit BA und BA mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der gE die Zielvereinbarung ab. Für den Zielvereinbarungsprozess im Bereich der gemeinsamen Einrichtungen sind hierbei die Verantwortlichkeiten der Träger BA und Kommune zu beachten. Beide Träger haben für die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben die Verantwortung für eine rechtmäßige und zweck- mäßige Leistungserbringung (§ 44b Absatz 3 SGB II). Dementsprechend können sich die Inhalte dieser Zielvereinbarungen nur auf den jeweiligen Verantwortungsbereich von BA oder kommunalem Träger beziehen. Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 7
4. Planungsgrundlagen und -inhalte 4.1. Rechtliche Grundlagen Die Inhalte dieses Planungsdokuments richten sich an den in § 48b Absatz 3 Satz 1 SGB II ge- nannten Zielen aus: Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. 4.2. Datengrundlage Gemäß § 48b Absatz 5 SGB II sind für den Abschluss der Vereinbarungen und die Nachhaltung der Zielerreichung die Daten nach § 51b SGB II und die Kennzahlen nach § 48a Absatz 2 SGB II maßgeblich. Aufsatzpunkt der Zielplanung für das Jahr 2012 sind die Jahresergebnisse 2011. Diese liegen zum Zeitpunkt der Vereinbarung über die Referenzwerte bis zum Berichtsmonat September 2011 vor, die übrigen Monatsergebnisse (Oktober bis Dezember 2011) sind prognostiziert. Die zwischen den Steuerungsbeteiligten letztlich vereinbarten Zielwerte werden auf das tatsächliche Jahresergebnis 2011 aufgesetzt, welches Mitte Januar 2012 vorliegt. Als Alternative hierzu wurde in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Steuerung SGB II“ erörtert, den Prognosewert für das Jahresendergebnis auf Basis der Werte des Monats September auch als Bezugspunkt für die Zielwertvereinbarung zu nutzen. Nach intensiver Abwägung aller Vor- und Nachteile hat sich die Arbeitsgruppe darauf verständigt, diese Variante für das Jahr 2012 nicht zu wählen. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten aufgrund der erstmaligen Zielplanung mit einem Teil der JC wurde vereinbart, etwaige gravierende Abweichungen zwischen Prognose und End- ergebnis im Jahr 2011 beim Abschluss der Zielvereinbarung als auch in der Zielnachhaltung im Jahr 2012 zu berücksichtigen. Als Basis der Planung und Nachhaltung der Kennzahl wurde im Grundlagenpapier die Nutzung von Jahresfortschrittswerten (JFW) vereinbart. Dies dient auch dazu, Werte zur Verfügung zu stellen, welche nur Zeiträume abbilden, die auch von der Zielvereinbarung umfasst werden. Für die Integrationsquote berechnet sich der JFW als Verhältnis der Summe der Integrationen vom Jahresbeginn bis zum Bezugsmonat zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vom Dezember des Vorjahres bis zum Vormonat des Berichtsmonats (analog der Definition der Kennzahl Integrationsquote nach § 5 Absatz 1 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II). Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 8
Σ der Integrationen (Januar bis Berichtsmonat) Integrationsquote (JFW) in % = Ø Bestand an eLb (Dezember VJ bis Vormonat des Berichtsmonats) Für die Berechnung des JFW für den Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) wird der durchschnittliche Bestand an LZB seit Jahresbeginn bis zum aktuellen Bezugsmonat ermittelt. Der JFW stellt im Ziel 3 somit den durchschnittlichen Bestand an LZB im Jahresverlauf dar (Jahresdurchschnittswert = JDW). Bestand an LZB (JDW) = Ø Bestand an LZB (Januar bis Bezugsmonat) Ergänzend zu den Steuerungszielen können weitere Ziele vereinbart werden. Bei einer über eine qualitative Beschreibung des Ziels hinausgehenden Vereinbarung sollte im Vorfeld eine geeignete Datengrundlage für die Zielvereinbarung und -nachhaltung durch die Vereinbarungs- partner bestimmt werden. 4.3. Inhalte der Vereinbarung Inhalt der Vereinbarung zu Ziel 1 ist es, die Kennzahl „Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ in ihrem Verlauf im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings zu beobachten und ggf. mit der prognostizierten Entwicklung zu vergleichen. Für die Ziele 2 und 3 wird ein Zielwert vereinbart, der die Veränderungsrate der jeweiligen Kennzahl des Steuerungsziels beschreibt. Der Zielwert für Ziel 2 stellt die angestrebte prozentuale Veränderung der Integrationsquote im Monat Dezember 2012 (im JFW) im Vergleich zur Integrationsquote im Dezember 2011 (eben- falls im JFW) dar. Veränderung der Integrationsquote 2012 (Januar 2012 bis Dezember 2012) = -1 Integrationsquote in % Integrationsquote 2011 (Januar 2011 bis Dezember 2011) Für Ziel 3 beinhaltet der Zielwert die angestrebte prozentuale Veränderung des durchschnittli- chen Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern in 2012 im Vergleich zu 2011. Veränderung des Bestandes Ø Bestand an LZB 2012 (Januar 2012 bis Dezember 2012) = -1 an LZB (JDW) in % Ø Bestand an LZB 2011 (Januar 2011 bis Dezember 2011) Detaillierte Beschreibungen der Steuerungsmethodiken zu den drei Zielen sind dem „Gemein- samen Grundlagenpapier“ unter Punkt 2. zu entnehmen. Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 9
5. Rahmenbedingungen im Jahr 2012 5.1. Konjunkturelle Entwicklung Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen sich im Jahr 2012 wie folgt dar. Die Wirtschaft wird nach einem starken Wachstum in den Jahren 2010 und 2011 im kommen- den Jahr nach allen Prognosen deutlich langsamer wachsen. Der Arbeitsmarkt hat sich in den ersten drei Quartalen des Jahres 2011 ausgesprochen positiv entwickelt. Im Jahresdurchschnitt 2011 wird die Arbeitslosigkeit vermutlich um rund 270.000 ggü. dem Vorjahr sinken und die Er- werbstätigkeit um 525.000 ansteigen. Es bestehen gute Chancen, dass sich die Arbeitsmarktlage auch in 2012 - wenn auch in Folge des schwächeren Wirtschaftswachstums deutlich weniger dynamisch - weiter verbessern kann. Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung drückt sich in einem vergleichsweise großen Prognosespektrum aus, das von einem Rückgang der Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt 2012 zum Vorjahr von 52.000 (IAB) bis 152.000 (Gemeinschaftsdiagnose) reicht. In ihren Eck- werten vom Herbst 2011 geht die Bundesregierung für 2012 von einem jahresdurchschnittlichen Rückgang gegenüber 2011 um 120.000 Arbeitslose aus. Damit verbunden ist die Annahme, dass die Arbeitslosigkeit auch im Jahresverlauf 2012 nicht wieder ansteigen wird. Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende bedeutet dies im Jahr 2012 zwar weniger günstige Rah- menbedingungen als in den Vorjahren. Angesichts der Erwartung, dass die Konjunktur bereits im Laufe des Jahres 2012 wieder anzieht, ist jedoch nur mit geringen Auswirkungen der Wachs- tumsdelle auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende und mit einem weiteren Rückgang der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch in 2012 zu rechnen. Wie im Gemeinsamen Grundlagenpapier vereinbart, sollen bei der Ermittlung der Referenzwerte zu Ziel 2 und 3 die zukünftigen ökonomischen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Ziel- erreichung im SGB II berücksichtigt werden. Hierfür sind vorab Aussagen zur Entwicklung der Integrationen, der Anzahl der eLb sowie der Anzahl der LZB notwendig. Auf Grundlage der Prognosen wird eingeschätzt, dass sich die Verringerung des Bestandes an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter den genannten Rahmenbedingungen fortsetzt und von einer Senkung des jahresdurchschnittlichen Bestandes an eLb um 4,3 % auf 4,413 Mio. eLb auszugehen ist. Die Anzahl der Integrationen soll im Jahr 2012 aus Sicht der Bund-Länder- Arbeitsgruppe auf dem Niveau des Jahres 2011 gehalten werden können (1,200 Mio. Integratio- nen). Der Bestand an LZB soll nach Einschätzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Jahr 2012 um 2,0 % von 3,164 Mio. auf 3,101 Mio. LZB sinken. Für die Zukunft wird geprüft, ob es möglich ist, für diese Größen genauso präzise und konsistente Methoden anzuwenden, wie sie momentan für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit zur Verfügung Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 10
stehen. Für das Jahr 2012 können jedoch diese SGB II-Spezifika in den Prognosen nicht vollum- fassend berücksichtigt werden. 5.2. Haushalt Nach dem Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2012 (Stand 27.10.2011) erge- ben sich folgende Mittelansätze: Kapitel 1112 Soll 2012 Soll 2011 Ist 2010 Titel Zweckbestimmung in Mrd. € in Mrd. € in Mrd. € Beteiligung des Bundes an den Leistun- 632 11 1) 5,1 3,6 3,2 gen für Unterkunft und Heizung 2) 681 12 Arbeitslosengeld II 19,5 20,4 22,2 3) 685 11 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 4,4 5,3 6,0 4) 636 13 Verwaltungskosten 4,1 4,3 4,4 1) Für die Jahre 2012 und 2011 galt ein durchschnittlicher Beteiligungssatzes von 36,4 %. Dieser höhere Satz wurde bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2011 noch nicht berücksichtigt. Für das Jahr 2010 galt ein durchschnittlicher Satz von 23,6 %. 2) inkl. Sozialversicherungsbeiträge. 3) inkl. Haushaltsansätze für die Bundesprogramme Kommunal-Kombi, Bürgerarbeit und Beschäftigungs- pakte für Ältere in den Regionen „Perspektive 50plus“. 4) Noch unter Berücksichtigung von 136 Mio. € für Verwaltungskosten für Bildung und Teilhabe (damals angenommene Bundesleistung; Mittel wurden nicht verteilt). Als weitere Unterstützung wird den Jobcentern in Anlage 2 dieses gemeinsamen Planungsdo- kuments die bereits versandte Vorabinformation zu den voraussichtlichen Mittelzuteilungen für die Eingliederungs- und Verwaltungsmittel für das Jahr 2012 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den dargestellten Mittelansätzen nur um vorläufige Werte, die sich bei der endgültigen Verteilung noch verändern können. Die endgültige Mittelzuteilung wird erst nach der Beschlussfassung des Bundestages über das Haushaltsgesetz 2012 mit der Eingliede- rungsmittelverordnung für das Jahr 2012 veröffentlicht. 5.3. Gesetzliche Änderungen Änderung der Regelbedarfe Nach § 20 Absatz 5 Satz 1 SGB II werden die Regelbedarfe nach § 20 Absatz 2 bis 4 sowie nach § 23 Nr. 1 SGB II jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend § 28a SGB XII in Ver- bindung mit der Verordnung nach § 40 Satz 1 Nr. 1 SGB XII angepasst. Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 11
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber festgelegt, dass auf der Grundlage der aktuellen Einkom- mens- und Verbrauchsstichprobe die Regelbedarfe jeweils neu zu ermitteln sind. Die maßgebenden Regelbedarfe im SGB II für das Jahr 2012 sind im Bundesgesetzblatt vom 26.10.2011, BGBl I S. 2093, bekannt gegeben worden. Instrumentenreform Die Auswirkungen der Instrumentenreform bleiben in diesem Planungsdokument unberücksich- tigt, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 12
6. Verfahren 6.1. Ablauf Das Planungsverfahren ist in drei Abschnitte gegliedert. Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Erarbeitung der Lä: Prüfung, ggf. Abschluss ZV Referenzwerte und Nachverhandlung; BA (Z): Prüfung, ggf. Korridore zwischen Übermittlung der BMAS: Prüfung, ggf. Nachverhandlung; BMAS, Ländern, komm. aggregierten Nachverhandlung, Übermittlung des SpV und BA Landeswerte an Einleitung aggregierten Wertes ZV ZV BMAS Zielvereinbarung an BMAS BMAS- Land BMAS- BA (Z) ggf. Rückkoppelung ggf. fakultativ mit Ländern und Rückkoppelung BA notwendig notwendig Übermittlung der ZV ggf. Referenzrahmen an Rückkoppelung BA (Z) - RD die JC (zkT / gE) notwendig RD: Prüfung der Angebote, ggf. Nachverhandlung ZV RD - AA Übermittlung an Z ggf. Rückkoppelung notwendig zkT übermitteln Angebote an gE übermitteln ZV Land - zkT ZV AA - gE Länder Angebote an RD JC führen die Planung der Zielwertangebote für Ziel 2 und 3 durch Abbildung 3: Ablauf Planungsverfahren Zunächst wurden im ersten Abschnitt in der Arbeitsgruppe „Steuerung SGB II“ des Bund-Länder- Ausschusses die Referenzrahmen der Planung 2012 im SGB II erarbeitet (vereinbarte Werte un- ter 6.2.). Die Referenzrahmen bestehen aus einem Referenzwert, der die von den Akteuren abgestimmte Erwartung zur Veränderung des Leistungsniveaus der JC widerspiegelt und einem ihn umgebenden Abweichungskorridor. Dieser erweitert die lokalen Entscheidungsspielräume, indem jedes Angebot für einen Zielwert innerhalb des Korridors akzeptiert wird. Der Prozess der gemeinsamen Ermittlung der Referenz- rahmen für alle JC ist mit Vorliegen dieses Planungsdokuments abgeschlossen. Für den weiteren Verlauf des Abschnitts 1 (konkret: Übermittlung der Referenzrahmen an die JC) ist es den Ländern und der BA freigestellt, ob sie diesen umsetzen. Somit ist durch die Entschei- dung der Länder oder BA auch die Durchführung einer Planung beginnend mit einem bottom-up- Verfahren (ohne Kenntnis der Referenzrahmen) in den JC möglich. Die Abschnitte 2 und 3 sind obligatorisch zu durchlaufen, um die Einheitlichkeit des Systems der Zielplanung zu gewährleis- ten. Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 13
Die JC nehmen im zweiten Abschnitt ihre Planung vor und übergeben ihre begründeten Pla- nungsangebote den Ländern (für die zkT) bzw. der BA-Zentrale (für die gE). Liegt das Planungsangebot des JC innerhalb des Referenzrahmens, ist dieses Angebot zu vereinbaren. Liegt das Planungsangebot des JC außerhalb des Korridors, ist es durch das JC besonders zu begründen. Diese Begründung sollte nachvollziehbar darstellen, welche relevanten Einflussfaktoren vor- aussichtlich im folgenden Jahr vor Ort welche Wirkung entfalten werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Faktoren nicht bereits in die Grundannahmen zur Ermittlung der Verän- derungsrate im SGB II-Vergleichstyp eingeflossen sind. Das jeweilige Land / die Zentrale der BA können dann entscheiden, ob der abweichende Wert als Angebotswert akzeptiert wird; andernfalls muss nachverhandelt werden. Nach der Übermittlung der aggregierten Werte an das BMAS wird es in gleicher Art und Weise die vorliegenden Meldungen für die Länder und die BA anhand der ermittelten Referenzrah- men auf Ebene der Länder und der BA-Zentrale nachvollziehen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden im dritten Abschnitt des Verfahrens die Zielver- einbarungen auf den jeweiligen Ebenen geschlossen. Für detailliertere Erläuterungen zum Ablauf des Planungsverfahrens wird auf Punkt 4.3. des Gemeinsamen Grundlagenpapiers verwiesen. 6.2. Vereinbarte Referenzrahmen Aufgrund der unter Punkt 5. erwarteten Entwicklung in 2012 ergibt sich zu Ziel 2 ein Bundesre- ferenzwert von 4,4 % als Steigerung der Integrationsquote zum Vorjahr. Die Bund-Länder- Arbeitsgruppe hat sich auf eine Korridorspannweite von 3 %-Punkten ( 1,5 %-Punkte des Re- ferenzwertes) vereinbart. Die Referenzwerte der JC setzen sich grundsätzlich aus einer Basissteigerung und einer Auf- holspanne (Bandbreitenziel) zusammen, wobei die Aufholspanne 15 % beträgt. Bezugspunkt für das Bandbreitenziel ist das 75 %-Quantil. Das bedeutet, dass alle JC, die unterhalb des 75 %-Quantils liegen, ihren Abstand dorthin um 15 % verringern sollen. Damit sind je Ver- gleichstyp 75 % der Jobcenter am Aufholprozess beteiligt. Der Bundesreferenzwert für die Senkung des Bestandes an LZB zum Vorjahr beträgt 2 %. Für die Korridorspannweite sind 2 %-Punkte ( 1,0 %-Punkte des Referenzwertes) vereinbart. In der Anlage 3 werden die Ermittlungsmethoden näher erläutert. Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 14
6.3. Zeitplanung Mit dem Versand dieses Dokuments beginnt der Zielplanungs- und Zielvereinbarungsprozess. Vom BMAS wird der Abschluss der Zielvereinbarungen mit den Ländern und der BA bis Ende Januar 2012 angestrebt. Gemeinsames Planungsdokument 2012 vom 3. November 2011 Seite 15
Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II: Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGB II Grundprinzipien, Steuerungsmethodik und Verfahren Hannover, den 13. Juli 2011