Zielvereinbarungen der Berliner Jobcenter: Verfahren, Umsetzung und Inhalte 2012

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Das Planungsverfahren ist in drei Abschnitte gegliedert. Für Abschnitt 1 (konkret: Übermittlung der Referenzrahmen an die JC) ist es den Ländern und der BA freigestellt, ob sie diesen umsetzen. Die Abschnitte 2 und 3 sind obligatorisch zu durchlaufen, um die Einheitlichkeit des Systems der Zielplanung zu gewährleisten. Abschnitt 1                                   Abschnitt 2                                             Abschnitt 3 Erarbeitung der                                                                                        Abschluss ZV Referenzwerte und                                                         BA (Z): Prüfung, ggf. Korridore durch BMAS,         Lä: Prüfung, ggf.     BMAS: Prüfung, ggf.       Nachverhandlung; Länder, komm. SpV und        Nachverhandlung;        Nachverhandlung,            Übermittlung BA                 Übermittlung an            Einleitung          aufsummierter Wert          ZV             ZV BMAS              Zielvereinbarung         aller gE an BMAS      BMAS- Land    BMAS- BA (Z) ggf. Rückkoppelung                 ggf. fakultativ                                             mit Ländern und               Rückkoppelung BA notwendig                  notwendig Übermittlung der                                                                                                     ZV ggf. Referenzrahmen an                Rückkoppelung                                                                     BA (Z) - RD die JC (zkT / gE)              notwendig RD: Prüfung der Angebote, ggf. Nachverhandlung                            ZV RD - AA Übermittlung an Z ggf. Rückkoppelung notwendig zkT übermitteln Angebote an                              gE übermitteln           ZV Land - zkT    ZV AA - gE Länder                              Angebote an RD JC führen die Planung der Zielwertangebote für Ziel 2 und 3 durch Abschnitt 1: Übermittlung der Referenzrahmen (inkl. Korridor) als Information für die Planung der JC Um die Planung der JC im Sinne einer einheitlichen Basis zu unterstützen, erarbeitet das BMAS gemeinsam mit den Ländern, kommunalen SpV und der BA ein Berechnungsver- fahren      für    die   Referenzwerte           und   die    Korridorwerte         für    die   Zielwerterwartung (= Referenzrahmen). Ergebnis der gewählten Berechnungsmethode soll eine Aussage zu den zu erwartenden Veränderungen          des     Zielindikators       im    Folgejahr       auf    Grundlage          des    bisherigen Kennzahlenverlaufs und der Einschätzung der künftigen ökonomischen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Zielerreichung sein. Diese Aussage wird für jeden SGB II- Vergleichstyp einzeln vorgenommen. 12
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Für jedes Jobcenter wird ausgehend von diesen speziell für seinen SGB II-Vergleichstyp ermittelten Komponenten (Basissteigerung und Bandbreite) wie unter 4.2 erläutert eine individuelle Referenzgröße für die Zielwerterwartung ermittelt. Die Ermittlung dieser individuellen Referenzgrößen für die JC auf Grundlage eines am SGB II-Vergleichstyp orientierten Verfahrens dient der Sicherung eines vergleichbaren Leistungsniveaus der Zielplanung als Teilaspekt einer einheitlichen Zielsteuerung. Die Referenzwerte sollen die von den Akteuren abgestimmte Erwartung zur Verbesserung des Leistungsniveaus aller JC operationalisieren und damit den Abschluss angemessener Zielwerte für alle JC zu gewährleisten. Angemessen ist ein Zielwert dann, wenn er Leistungssteigerungen herausfordert ohne zu überfordern. Er wird zudem im Rahmen der SGB II-Vergleichstypen für die einzelnen JC ermittelt, um die unterschiedlichen regionalen Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt in die Überlegungen zur Leistungserwartung mit einzubeziehen. Die für die JC auf Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung ermittelten Werte werden dann in verschiedenen Weisen aufaddiert, z.B.    für die zkT auf Ebene der Länder zu einem landesspezifischen Referenzwert (siehe unter Ziffer 4.2),    für die gE auf Ebene Bund (BA) und Ebene der Regionaldirektionen. Zur Betonung des Vereinbarungscharakters des Prozesses und zur Stärkung der dezentralen Verantwortung wird das BMAS mit den Ländern, kommunalen SpV und der BA jeweils einen Korridorwert für die Zielwerterwartung (Referenzrahmen) erarbeiten. Dieser Korridor erweitert den ermittelten länderspezifischen Referenzwert / BA-Referenzwert und eröffnet somit lokale Verhandlungsspielräume. Länder und BA entscheiden, ob die erarbeiteten Referenzgrößen nebst Korridor den JC vor Beginn der Planung zur Kenntnis gegeben werden. Innerhalb dieses Referenzrahmens liegende Zielwertangebote gelten als zu vereinbarende Zielwerte. Ein Abweichen von den Referenzrahmen (Referenzwert + Korridor) ist möglich. Dieses Abweichen soll den unterschiedlichen lokalen Umständen vor Ort in den zkT / gE Rechnung tragen und könnte z.B. auch in einer Randlage im SGB II-Vergleichstyp oder in einer strittigen Zuordnung zum SGB II-Vergleichstyp begründet sein. Insofern können hier Abweichungen, die nachvollziehbar dargelegt und mit Daten untermauert sind, anerkannt werden. 13
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Abschnitt 2: Planung der JC Die JC nehmen im auf den Abschnitt 1 folgenden „bottom-up“- Prozess ihre Planung vor und übergeben ihre begründeten Planungsangebote den Ländern (für die zkT) bzw. der BA- Zentrale (für die gE). Das Land / die Zentrale der BA sollte dann für sich prüfen, ob das Angebot des JC innerhalb des Referenzrahmens liegt. Wenn dem so ist, gilt dieses Angebot als zu vereinbarender Wert. Liegt das Planungsangebot außerhalb des Korridors ist es durch das Jobcenter besonders zu begründen. Die Länder (für die zkT) und die BA (für die gE) sollten bei der Übernahme der gemeldeten Angebote prüfen, ob die Begründung nachvollziehbar, relevant und nicht bereits in die Grundannahmen zur Ermittlung Veränderungsrate im SGB II-Vergleichstyp eingeflossen ist (z.B. Annahmen über die allgemeine konjunkturelle Entwicklung). Sollte die Begründung diese Kriterien erfüllen, kann das abweichende Angebot als zu vereinbarender Zielwert übernommen werden. Nach der Übermittlung der Werte an das BMAS wird das BMAS die vorliegenden Meldungen für die Länder und die BA anhand der ermittelten Referenzrahmen auf Ebene der Länder und der BA-Zentrale nachvollziehen. Hier wird ebenso verfahren wie im Teilschritt davor: Liegt ein angebotener Wert auf Ebene der Länder oder der BA innerhalb des Korridors, dann gilt dieses Angebot als zu vereinbarender Wert. Sollte der angebotene Wert außerhalb des Referenzrahmens liegen, wird das BMAS die Gründe für die Abweichungen nachvollziehen und sich mit Land oder der BA verständigen, ob die Abweichung übernommen wird. Abschnitt 3: Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Zielvereinbarungen in den unterschiedlichen Ebenen geschlossen. Dabei können die Zielvereinbarungen auf Ebene der gE gleichzeitig auch Vereinbarungen mit dem kommunalen Träger enthalten. 5.    Grundlagen der Zielnachhaltung Auch die Zielnachhaltung im zukünftigen Prozess der Zielsteuerung im SGB II soll das Prinzip der Transparenz und Fairness erfüllen. Die in regelmäßigen Abständen stattfindenden unterjährigen Dialoge der Zielvereinbarungspartner (BMAS - Land, BMAS - BA) zur 14
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Entwicklung in den Zielindikatoren als auch der Dialog zu den Gesamtergebnissen des Vorjahres nach Veröffentlichung der revidierten Dezemberzahlen im April des Folgejahres sollen von vertrauensvoller und kooperativer Zusammenarbeit geprägt sein. Die Gesprächspartner werden die Entwicklungen der Leistungsstände der JC betrachten und in einem Dialog auf Augenhöhe gemeinsam bewerten. Dabei sollen die erkennbaren Entwicklungen beschrieben und die vor Ort umgesetzten Strategien zur Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Arbeitsmarkt und damit Verringerung der Hilfebedürftigkeit der Betroffenen näher beleuchtet werden. So gefundene Wege der erfolgreichen Umsetzung des SGB II können als Ansätze für erfolgreiche Praxis allen Beteiligten vorgestellt werden, um die Selbststeuerungsfähigkeit zu erhöhen. Als Vergleichsbasis für die unterjährige Zielnachhaltung und Beurteilung der Zielerreichung wird der Sollwert auf das erreichte Ergebnis des Vorjahres bezogen. Dafür wird aufsetzend auf dem Vorjahreswert die im Zielvereinbarungsprozess ausgehandelte Steigerungsrate auf das Vorjahresergebnis aufgeschlagen und damit der am Jahresende zu erreichende Zielwert bestimmt. Für die unterjährige Nachhaltung wird mit gleichem Verfahren auf die unterjährige Entwicklung des Indikators im Vorjahr die erforderliche prozentuale Steigerung aufgeschlagen und damit unterjährige Sollwerte zur Abbildung der Zielerreichung gebildet. Hier ein Beispiel für die Berechnung der unterjährigen Sollwerte für das JC x, welches eine Steigerung der Integrationsquote gegenüber dem Vorjahr von 1,5% vereinbart hat: Jan  Feb    Mrz   Apr   Mai   Jun   Jul  Aug   Sep    Okt  Nov   Dez Ist-Wert IntQ Vorjahr [in %]         1,89  2,67  4,58  6,02  8,96 12,89 16,20 19,56 22,35 24,12 25,60 25,90 JC x Steigerung ggü. Vorjahr             1,5%  1,5%  1,5%  1,5%  1,5%  1,5%  1,5%  1,5%  1,5%  1,5%  1,5%  1,5% Steigerung um 1,5% - Sollwert IntQ aktuelles Jahr [in %]  1,92  2,71  4,65  6,11  9,09 13,08 16,44 19,85 22,69 24,48 25,98 26,29 Diese Vergleichsbasis erlaubt Orientierung und ist leicht zu operationalisieren. Das Verfahren kann auch ohne eigenen Controller im JC für die Steuerung genutzt werden. Es erfolgt allerdings keine automatische Anpassung, wenn sich die konjunkturelle Entwicklung anders vollzieht, als im Rahmen der Planung angenommen. In der unterjährigen Zielnachhaltung sollten neben der Auswertung der Abweichung vom Sollwert ein Monitoring erfolgen. Untersuchungsansätze könnten beispielweise sein:     Analyse der erreichten Veränderung des JFW zum Vorjahr,     Untersuchung des Ist-Ist-Vergleiches im bisherigen Jahresverlauf, 15
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   Vergleich der erreichten Veränderungen der Integrationsquote zum Vorjahr zwischen den JC eines Vergleichstyps,    Berechnung der Anzahl an fehlenden Integrationen zur Zielerreichung. Analog hierzu sollten die Ergänzungsgrößen analysiert werden. Hierbei sind vor allem die Einflüsse und Wechselwirkungen der Kennzahl mit Ergänzungsgrößen zu beachten. Falls abweichende Entwicklungstendenzen zu erkennen sind, sollte eine Ursachenanalyse folgen. In den Dialogen zur Entwicklung der Zielerreichung wird der bisherige Stand der Zielerreich- ung transparent gemacht und mit einer Einschätzung der Gesprächspartner zum Leistungs- stand der JC des Landes / der BA verbunden. Der Vergleich der erwarteten Soll-Werte mit den erreichten Istwerten (für Ziel 2 und 3) sowie die Entwicklung zum Vorjahr (für alle drei Ziele) können dabei immer nur den Einstieg in das Gespräch darstellen, dem eine von beiden Seiten gestaltete Analyse der Ursachen von abweichenden Entwicklungen folgen muss. Insbesondere ist dabei zu beachten, dass der Sollwert auf einer „doppelten“ Prognose beruht. Daher ist im Rahmen der Zielnachhaltung auch zu berücksichtigen, inwieweit sich die dem Referenzwert oder -korridor zugrundeliegenden Prognosen zum Vorjahr erfüllt haben. Zur Unterstützung dieses Prozesses wird zeitnah noch erörtert, wo und in welcher Form die Steuerungsdaten (Jahresfortschrittswerte der Zielindikatoren - siehe auch unter Ziffer 2) für die Prozessbeteiligten bereitgestellt werden. Weiterhin werden für die Zielnachhaltedialoge zwischen den Ländern und dem BMAS geeignete Formate der grafischen Darstellung und kurzen verbalen Einschätzung entwickelt, die als Gesprächsgrundlage dienen. 16
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