Drucksache 17 / 12 891 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 25. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2013) und Antwort Plant der Senat Änderungen an der Berufsschulverordnung (BSV)? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre raussetzungen für Bildungsgänge) erforderlich und ande- Kleine Anfrage wie folgt: rerseits die Bedingungen für den zusätzlichen Erwerb der neuen Schulabschlüsse zu regeln. 1. Plant der Senat Änderungen an der Berufsschul- verordnung (BSV)? In den Bildungsgängen der beruflichen Schulen exis- tierten drei unterschiedliche Bewertungsschlüssel. Mit Zu 1.: Die Berufsschulverordnung ist durch Artikel V dem Ziel der Vergleichbarkeit von Abschlüssen und der der Verordnung zur Änderung von Vorschriften für beruf- Chancengleichheit bei Bewerbungen nach erfolgreichem liche Schulen im Land Berlin Drs. 17/1348 geändert wor- Abschluss des Bildungsganges, insbesondere zwischen den. Diese Änderungen sind rückwirkend gemäß Artikel Absolventinnen und Absolventen mit Fachhochschulreife VI zum 01.08.2013 in Kraft getreten. (Fachoberschule und doppelt qualifizierende Bildungs- gänge der beruflichen Schulen) bei der Bewerbung um einen Studienplatz, wird in allen Bildungsgängen der 2. Wenn ja, welche konkreten Änderungen an der beruflichen Schulen künftig einheitlich der Bewertungs- BSV sind vorgesehen? schlüssel der gymnasialen Oberstufe verwendet. Zu 2.: Die Verordnung zur Änderung von Vorschrif- Vor der Änderung der Berufsschulverordnung wurde ten für berufliche Schulen im Land Berlin vom 18. No- entsprechend dem Schulgesetz (SchulG) der Landes- vember 2013 ändert die Ausbildungs- und Prüfungsver- schulbeirat gehört und die Änderungen im Beirat Berufli- ordnungen für die einjährige und die mehrjährige Berufs- che Schulen beraten. Die Änderungen der Berufsschul- fachschule (VO einjährige OBF und APO-BFS), für die verordnung wurden vom Landesschulbeirat befürwortet Fachoberschule (APO-FOS), die Berufsoberschule (APO- und der Beirat Berufliche Schulen hat den Änderungen BOS) und die Berufsschule (BSV). Die Änderungen be- ausdrücklich zugestimmt. Beides sind nach dem Schulge- rücksichtigen die schulgesetzlichen Änderungen seit dem setz (§§ 113, 115 SchulG) Beratungsgremien der für das 1. Februar 2010 und dienen darüber hinaus der Verein- Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung. In beiden heitlichung der Verordnungsvorschriften. Gremien sind Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitge- ber und Arbeitnehmer vertreten. Die Änderungen der Berufsschulverordnung betreffen insbesondere die Regelungen für den Erwerb der neuen allgemeinbildenden Schulabschlüsse (Berufsbildungsreife 4. Wenn ja, plant der Senat Änderungen an der Anla- und erweiterte Berufsbildungsreife), den Bewertungs- ge 3 (Notenfindung)? schlüssel im Berufsschulunterricht und die Notenbildung im Prüfungsverfahren zum Erwerb der Fachhochschulrei- Zu 4.: Ja. Die Anlage 3 der Berufsschulverordnung ist fe in den doppelt qualifizierenden Bildungsgängen. durch Artikel V der Verordnung zur Änderung von Vor- schriften für berufliche Schulen im Land Berlin Drs. 17/1348 geändert und ist rückwirkend gemäß Artikel VI 3. Wenn ja, wie begründet der Senat diese Änderun- mit Datum vom 01.08.2013 in Kraft getreten. gen jeweils? Zu 3.: Da die neuen allgemeinbildenden Schulab- 5. Wenn ja, kann der Senat bestätigen, dass mit den schlüsse den Hauptschulabschluss und den erweiterten Änderungen der BSV Anforderungsstandards an Prüfun- Hauptschulabschluss ersetzen, waren einerseits redaktio- gen gesenkt werden? nelle Anpassungen (insbesondere bei den Aufnahmevo- Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.