Plant der Senat Änderungen an der Berufsschulverordnung (BSV)?

/ 2
PDF herunterladen
Drucksache 17 / 12              891 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 25. November 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. November 2013) und                               Antwort Plant der Senat Änderungen an der Berufsschulverordnung (BSV)? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     raussetzungen für Bildungsgänge) erforderlich und ande- Kleine Anfrage wie folgt:                                                  rerseits die Bedingungen für den zusätzlichen Erwerb der neuen Schulabschlüsse zu regeln. 1. Plant der Senat Änderungen an der Berufsschul- verordnung (BSV)?                                                              In den Bildungsgängen der beruflichen Schulen exis- tierten drei unterschiedliche Bewertungsschlüssel. Mit Zu 1.: Die Berufsschulverordnung ist durch Artikel V                   dem Ziel der Vergleichbarkeit von Abschlüssen und der der Verordnung zur Änderung von Vorschriften für beruf-                    Chancengleichheit bei Bewerbungen nach erfolgreichem liche Schulen im Land Berlin Drs. 17/1348 geändert wor-                    Abschluss des Bildungsganges, insbesondere zwischen den. Diese Änderungen sind rückwirkend gemäß Artikel                       Absolventinnen und Absolventen mit Fachhochschulreife VI zum 01.08.2013 in Kraft getreten.                                       (Fachoberschule und doppelt qualifizierende Bildungs- gänge der beruflichen Schulen) bei der Bewerbung um einen Studienplatz, wird in allen Bildungsgängen der 2. Wenn ja, welche konkreten Änderungen an der                         beruflichen Schulen künftig einheitlich der Bewertungs- BSV sind vorgesehen?                                                       schlüssel der gymnasialen Oberstufe verwendet. Zu 2.: Die Verordnung zur Änderung von Vorschrif-                          Vor der Änderung der Berufsschulverordnung wurde ten für berufliche Schulen im Land Berlin vom 18. No-                      entsprechend dem Schulgesetz (SchulG) der Landes- vember 2013 ändert die Ausbildungs- und Prüfungsver-                       schulbeirat gehört und die Änderungen im Beirat Berufli- ordnungen für die einjährige und die mehrjährige Berufs-                   che Schulen beraten. Die Änderungen der Berufsschul- fachschule (VO einjährige OBF und APO-BFS), für die                        verordnung wurden vom Landesschulbeirat befürwortet Fachoberschule (APO-FOS), die Berufsoberschule (APO-                       und der Beirat Berufliche Schulen hat den Änderungen BOS) und die Berufsschule (BSV). Die Änderungen be-                        ausdrücklich zugestimmt. Beides sind nach dem Schulge- rücksichtigen die schulgesetzlichen Änderungen seit dem                    setz (§§ 113, 115 SchulG) Beratungsgremien der für das 1. Februar 2010 und dienen darüber hinaus der Verein-                      Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung. In beiden heitlichung der Verordnungsvorschriften.                                   Gremien sind Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitge- ber und Arbeitnehmer vertreten. Die Änderungen der Berufsschulverordnung betreffen insbesondere die Regelungen für den Erwerb der neuen allgemeinbildenden Schulabschlüsse (Berufsbildungsreife                        4. Wenn ja, plant der Senat Änderungen an der Anla- und erweiterte Berufsbildungsreife), den Bewertungs-                       ge 3 (Notenfindung)? schlüssel im Berufsschulunterricht und die Notenbildung im Prüfungsverfahren zum Erwerb der Fachhochschulrei-                          Zu 4.: Ja. Die Anlage 3 der Berufsschulverordnung ist fe in den doppelt qualifizierenden Bildungsgängen.                         durch Artikel V der Verordnung zur Änderung von Vor- schriften für berufliche Schulen im Land Berlin Drs. 17/1348 geändert und ist rückwirkend gemäß Artikel VI 3. Wenn ja, wie begründet der Senat diese Änderun-                     mit Datum vom 01.08.2013 in Kraft getreten. gen jeweils? Zu 3.: Da die neuen allgemeinbildenden Schulab-                            5. Wenn ja, kann der Senat bestätigen, dass mit den schlüsse den Hauptschulabschluss und den erweiterten                       Änderungen der BSV Anforderungsstandards an Prüfun- Hauptschulabschluss ersetzen, waren einerseits redaktio-                   gen gesenkt werden? nelle Anpassungen (insbesondere bei den Aufnahmevo- Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
1

Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                     Drucksache 17 / 12 891 Zu 5.: Nein. Die Berufsabschlussprüfung erfolgt ent- sprechend des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vor der zuständigen Stelle (Kammer). Grundlage für die Bewer- tung der Berufsabschlussprüfung ist der Bewertungs- schlüssel der Industrie- und Handelskammer (IHK). Bei der Prüfung sowie der Bewertung der Prüfungsergebnisse werden die Noten oder Vorleistungen aus der Berufsschu- le entsprechend des BBiG nicht herangezogen. Der theo- retische Teil der dualen Berufsausbildung erfolgt im Land Berlin entsprechend den jeweiligen Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz. Die dort formulierte Kom- petenzorientierung der Lernfelder bestimmt die Anforde- rungsniveaus der Lernprozesse. Im Berufsschulunterricht ist deshalb der Bewertungsschlüssel der IHK im Bil- dungsgang nicht anzuwenden. Entsprechendes gilt für die Bildungsgänge der Berufsfachschule mit Kammerprü- fung. 6. Wenn ja, bis wann sollen diese Änderung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden? Zu 6.: Die entsprechenden Unterlagen wurden dem Abgeordnetenhaus am 27.11.2013 zur Kenntnisnahme zugeleitet. 7. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 8. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 7. und 8.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 05. Dezember 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Dez. 2013) 2
2