Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12534 vom 19. Oktober 2017 über Entwicklung der Schulschwänzer/innen in den Bezirken im Schuljahr 2016/2017 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schüler/innen fehlten 1) insgesamt und 2) unentschuldigt a) 1-10 Tage, b) 11-20 Tage, c) 21-40 Tage und d) mehr als 40 Tage jeweils im 1. und 2. Schulhalbjahr 2016/2017 und wie hoch war die Fehlquote 1) insgesamt, 2) entschuldigt und 3) unentschuldigt in den jeweiligen Schulformen (Darstellung bitte analog der Drs. 18/11740 jeweils für die Schulklassen 5-10)? Zu 1.: Die Daten für das 1. Schulhalbjahr 2016/2017 wurden bereits mit der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11740 (Anlagen 1a und 1b) vorgelegt. Die Daten für das 2. Schulhalbjahr 2016/2017 können noch nicht vorgelegt werden, da die Auswertung der Erhebung noch nicht abgeschlossen ist. 2. Wie häufig wurden jeweils im 1. und 2. Schulhalbjahr 2016/2017 Schulversäumnisanzeigen in den jeweili- gen Schulformen in den einzelnen Bezirken gestellt (Darstellung bitte analog der Drs. 18/11740) und auf welche Klassenstufen beziehen sich diese Zahlen? 3. Wie häufig wurden jeweils im 1. und 2. Schulhalbjahr 2016/2017 Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht in den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken eingeleitet (Darstellung bitte analog der Drs. 18/11740) und auf welche Klassenstufen beziehen sich die Zahlen? 4. Wie viele polizeiliche Zwangszuführungen von Schulschwänzer/innen wurden jeweils im 1. und 2. Schul- halbjahr 2016/2017 in den einzelnen Bezirken durchgeführt (Darstellung bitte analog der Drs. 18/11740) und auf welche Klassenstufen beziehen sich die Zahlen? Zu 2. bis 4.: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die die für Bildung zuständige Senatsverwaltung nicht ohne Hinzuziehung der dafür zuständigen Bezirksämter beantworten kann. Eine entspre- chende Abfrage in den Bezirken bereitet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie derzeit vor.