Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18912 vom 14. Mai 2019 über Klimaschutz in Bebauungsplänen – Bezirk Steglitz-Zehlendorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Der Bau von Solaranlagen kann in Bebauungsplänen festgeschrieben werden, um den Ausbau Erneuerbarer Energien in Berlin voranzutreiben. 1. Wie viele Bebauungspläne wurden in den letzten 10 Jahren im Bezirk Steglitz-Zehlendorf aufgestellt? 2. Wie viele davon enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 6 BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan. 4. Wie viele Bebauungspläne befinden sich gerade im Verfahren? 5. Wie viele davon enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 6 BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan. 6. Wenn sie die Auflage nicht enthalten – warum nicht? Bitte für die einzelnen Pläne begründen. 7. Wie viel Zeit wurde dem Bezirk zur Beantwortung der Frage gegeben? Antwort zu 1. bis 7.: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Steglitz-Zehlendorf um eine Stellungnahme gebeten. Für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage hatte der Bezirk 4 Werktage Zeit. Eine Antwort ist bislang nicht eingegangen. Berlin, den 29. Mai 2019 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 1