Wie gestaltet sich das Beteiligungsverfahren bei der Überarbeitung des Inklusionskonzeptes durch die Verwaltung konkret?

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Drucksache 17 / 10              052 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 15. Dezember 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2011) und Antwort Wie gestaltet sich das Beteiligungsverfahren bei der Überarbeitung des Inklusionskonzeptes durch die Verwaltung konkret? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     könnten, wäre eine solche Auslegung des Artikels 4 Kleine Anfrage wie folgt:                                                  Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention nicht mit der Verfassung von Berlin vereinbar. Geht es um 1. Was versteht der Senat unter „aktiver                               Gesetzgebung, so liegt die alleinige Zuständigkeit bei Einbeziehung“ der Organisationen, die behinderte Kinder                    dem Abgeordnetenhaus als der Vertretung des Volkes. und Jugendliche vertreten, im Zusammenhang mit der                         Eine Art Vetorecht bestimmter Organisationen in Bezug Überarbeitung des Inklusions-Konzeptes ?                                   auf Gesetzentwürfe würde die Kompetenzen des Abgeordnetenhauses unzulässig beschneiden. Geht es um Zu 1.: In der UN-Behindertenrechtskonvention in Art.                   die Umsetzung der Vorgaben der UN-Behinderten- 4 Abs. 3 heißt es: „Bei der Ausarbeitung und Umsetzung                     rechtskonvention durch die Verwaltung, so ist die von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur                       Verwaltung hierbei an gesetzliche und haushaltsrechtliche Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen                         Vorgaben gebunden, welche durch „Gegenstimmen“ der Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit                         Betroffenenvertretungen nicht außer Kraft gesetzt werden Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit                    dürfen. den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden                                   Aus diesen Gründen beinhaltet die Beteiligung und Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie                        aktive Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern aktiv ein.“                                                                von Menschen mit Behinderungen in die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention keine Bindung der Dieser Maßgabe folgt die Senatsverwaltung für                          Vertragsstaaten an Beschlüsse der Betroffenen- Bildung, Jugend und Wissenschaft beim „Gesamtkonzept                       vertretungen. Vielmehr entscheiden die zuständigen Inklusive Schule“. Sie lädt die entsprechenden                             Institutionen der Vertragsstaaten über die zu ergreifenden Organisationen zu Konsultationsgesprächen ein, die zu                      Maßnahmen. Die Stellungnahmen der Betroffenen- einem Meinungsaustausch führen. So erhalten die                            vertretungen werden in dem Entscheidungsprozess jedoch Organisationen         frühzeitig     Gelegenheit,        zu     der       maßgeblich berücksichtigt. Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten Stellung zu nehmen. Auf welche Art und Weise dies erfolgt, lässt die UN-                                      2. Welche Organisationen wurden ausgewählt „aktiv Behindertenrechtskonvention offen. In Betracht kommen                      beteiligt“ zu werden, wie es der Artikel 4 Pkt.3 der seit daher sowohl gemeinsame Sitzungen mit den für die                          März 2009 verpflichtenden Menschenrechtskonvention Ausarbeitung         zuständigen        Mitarbeiterinnen        und        über die und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Mitarbeitern der Behörden und/oder mit den Mitgliedern                     Behinderungen vorsieht? des Abgeordnetenhauses als auch die Anhörung zu einem bereits vorliegenden Entwurf. Die Stellungnahmen sind                          Zu 2.: Die Auswahl der Organisationen erfolgte nach bei der weiteren Ausarbeitung bzw. Umsetzung von                           dem Prinzip, die großen und möglichst viele Konzepten         und      Vorschriften        maßgeblich          zu      Betroffenenvertretungen an den Konsultationen zu berücksichtigen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass den                  beteiligen. Dazu gehören: Der Landesbeauftragte für beteiligten Organisationen ein formales Stimmrecht zu                      Menschen mit Behinderungen, der Landesbeirat für den einzelnen Maßnahmen zusteht. Abgesehen von dem                         Menschen mit Behinderungen, der Landesschulbeirat, die darin liegenden Risiko, dass divergierende Voten                           Lebenshilfe e.V., der Paritätische Wohlfahrtsverband verschiedener Organisationen im Ergebnis die Umsetzung                     Berlin e.V., der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg, der UN-Behindertenrechtskonvention gänzlich blockieren                     der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, der Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                             Drucksache 17 / 10052 Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin             Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und gegr. 1874 e.V., der Gehörlosenverband Berlin e.V., der         politischen Konzepten Stellung zu nehmen. Diese Schwerhörigenverein Berlin e.V., der Landesverband              Stellungnahmen werden bei der Weiterentwicklung des Berlin – Lebenshilfe für Menschen mit geistiger                 Konzepts maßgeblich berücksichtigt. Behinderung e.V., der Landesverband Berlin e.V. Autismus Deutschland, die Spastikerhilfe Berlin e.V., die Türkischen Frauenunion, die Landesgruppe Berlin des                 7. Ist für ehrenamtlich tätige TeilnehmerInnen für Verbandes Sonderpädagogik e.V., der Arbeitskreis                eine Kinderbetreuung gesorgt und können die Gemeinsame Erziehung Berlin, die Gewerkschaft                   TeilnehmerInnen jederzeit erreicht werden, wenn sie Erziehung und Wissenschaft , der Landeselternausschuss,         Kinder oder Jugendliche in der Familie haben? der Landeslehrerausschuss und der Schülerausschuss Beruflicher Schulen.                                                Zu     7.:   Selbstverständlich   wird     für     eine Kinderbetreuung gesorgt, wenn der Wunsch danach Das Elternzentrum Berlin e.V., das Netzwerk                 rechtzeitig geäußert wird. Die Senatsveraltung für Förderkinder und der Verein Eltern für Integration e.V.         Bildung, Jugend und Wissenschaft wird eine Teilnahme sind hinzu gekommen.                                            an den Konsultationsgesprächen ermöglichen, ins- besondere auch für ehrenamtlich tätige Eltern- bzw. Verbandsvertreter/-innen. Eine Erreichbarkeit über Handy 3. Wer nimmt von           Verwaltungsseite     an    den   ist grundsätzlich gegeben. Dies wird vor jeder Sitzung Beteiligungsterminen teil?                                      erneut geprüft. Zu 3.: Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und        Berlin, den 02. Januar 2012 Wissenschaft aus den Bereichen Bildung und Jugend nehmen an den Gesprächen teil. In Vertretung Mark Rackles 4. Gibt es einen Zeitplan für die Zusammenkünfte,                           Senatsverwaltung für Bildung, wird ein abgestimmtes Protokoll geführt und welche                                 Jugend und Wissenschaft Regeln der Zusammenarbeit wurden vereinbart? Zu 4.: Für den Konsultationsprozess gibt es einen           (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2012) Zeitplan. Er sieht drei weitere Konsultationsgespräche vor. Ein Protokoll wird geführt, Anregungen und Vorschläge zur Beratung, die aus dem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen, werden aufgenommen und besprochen. 5. Wer entscheidet über die Tagesordnung und wird diese auch zeitnah an alle Beteiligten versandt? Zu 5.: Mit den Einladungen wird eine Tagesordnung versandt, die als Vorschlag für die Themenauswahl der Konsultation zu verstehen ist. Selbstverständlich sind die Vertreter der Organisationen, die an dem Gespräch teilnehmen, eingeladen, zusätzlich Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten. Diese finden dann nach Aussprache in die Tagesordnung Eingang. Dadurch ist die Möglichkeit für ein intensives Gespräch gegeben. Die Meinungen, Klarstellungen und Würdigungen werden im Protokoll des Konsultationsgesprächs festgehalten und zeitnah an die Beteiligten versandt. 6. Welche Zielsetzungen           hatten   die     bisher anberaumten Konsultationen? Zu 6.: Zielsetzung der Konsultationsgespräche ist es, die teilnehmenden Organisationen über Eckpunkte des Gesamtkonzepts zu informieren und zu einem Meinungsaustausch zu kommen. So erhalten die Organisationen     frühzeitig     Gelegenheit,     zu     der 2
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