Jobcenter in Berlin: ungleiche Vergütung für gleiche Arbeit?
gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg dafür eingesetzt, einen Antrag zur Änderung des TV-L einzureichen, der den Kommunen freistellen sollte, eine Zulage für die kommunalen Beschäftigten im Jobcenter zu zahlen. Dieser Antrag fand keine Ländermehrheit. Derzeit gibt es keine weiteren Bestrebungen, einen Neuantrag auf Aufnahme von Zulagenzahlungen für Jobcenter-Beschäftigte zu stellen, da weiterhin nicht mit einer Ländermehrheit zu rechnen ist. Auch die Zahlung einer außertariflichen Zulage für Jobcenter-Beschäftigte wurde intensiv geprüft. Einer solchen Zulage kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zugestimmt werden, wobei unterschiedliche Tarifverträge bei anderen Arbeitgebern nicht dazu gehören. Das Land Berlin hat sich zudem bei der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) für die Zahlung von Leistungsprämien für Tarifbeschäftigte eingesetzt. Dem Antrag wurde zugestimmt. Seit 2018 besteht somit nunmehr die Möglichkeit der Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen an Tarifbeschäftigte (Rundschreiben SenFin IV Nr. 17/2018), die auch schon seit Jahren für kommunale Beamtinnen und Beamte gilt. Leistungsprämien können nach § 3 der Leistungsprämien- und –zulagenverordnung (LPZVO) für die Anerkennung einer herausragenden besonderen Leistung gewährt werden. Die Leistungszulage nach § 4 LPZVO dient der Anerkennung einer bereits über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten erbrachten und auch für die Zukunft zu erwartenden herausragenden besonderen Leistung. 8. Inwieweit unterscheiden sich die sonstigen Leistungen (Anzahl der Urlaubstage, Anzahl der sog. „Ausgleichstage“) der in Frage 6 aufgeführten Gruppen? Zu 8.: Die Urlaubstage/Ausgleichstage der verschiedenen Mitarbeitergruppen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Urlaubstage/Ausgleichstage Bundesagentur für Arbeit Land Berlin (AZV) Berlin insgesamt Angestellte Beamtinnen/Beamte Angestellte Beamtinnen/Beamte Urlaubstage /Jahr 30 30 30 30 Ausgleichstage (AZV) 0 0 0 1 Darüber hinaus unterscheidet sich bei den Mitarbeitergruppen auch die vertraglich bzw. rechtlich geregelte wöchentliche Arbeitszeit. Diese beträgt nach dem Tarifvertrag der BA 39 Wochenstunden für Angestellte und nach der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung - AZVO) 41 Wochen- stunden für Beamtinnen und Beamte der BA. Bei den kommunalen Beamtinnen und Beamten beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Wochenstunden nach der AZVO und für kommunale Angestellte 39 Stunden und 24 Minuten nach dem TV-L. 9. Inwieweit unterscheiden sich die Beurteilungsmaßstäbe zur Mitarbeiterbewertung innerhalb der Jobcenter, aufgeschlüsselt jeweils nach Angestellten und Beamten der Bundesagentur für Arbeit und der Bezirke? Zu 9.: Beamtinnen und Beamte und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit werden mit einem einheitlichen Beurteilungsvordruck beurteilt. Innerhalb jedes einzelnen Jobcenters bestehen grundsätzlich gleiche Beurteilungsmaßstäbe. Allein bei der Häufigkeit der Beurteilungen gibt es geringfügige Unterschiede zwischen den Berliner Jobcentern. So kann beispielsweise der Zeitraum 10
für Stichtagsbeurteilungen in verschiedenen Jobcentern unterschiedlich lang sein. Dies ist darin begründet, dass in jedem Jobcenter individuelle Vereinbarungen mit den jeweiligen Personalvertretungsgremien getroffen wurden, welche auch die Besonderheiten des jeweiligen kommunalen Partners berücksichtigen. Gemäß § 44 c Abs. 5 SGB II stellt die Trägerversammlung einheitliche Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung auf, die insbesondere der individuellen Entwicklung der Mitarbeiter*innen dienen und ihnen unter Beachtung ihrer persönlichen Interessen und Fähigkeiten die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Qualifikation vermitteln sollen. Grundlage für die Beurteilungen im Jobcenter ist das übertragene Tätigkeits- und Kompetenzprofil (TuK der Bundesagentur für Arbeit) bzw. das erstellte kommunale Anforderungsprofil. Während bei BA-Beschäftigten der Leistungsdialog für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (LEDi-MA) bei der Beurteilung anzuwenden ist, richten sich die Beurteilungen bei kommunalen Beamtinnen und Beamten nach den Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnfachrichtung des allgemeinen Verwaltungsdienstes (BAVD). Bei kommunalen Beamtinnen und Beamten werden insbesondere die Leistungsmerkmale Fachkompetenzen, Leistungsverhalten, Sozialverhalten, kunden- und adressaten- (anwender-) orientiertes Handeln und ggf. Führungsverhalten bewertet. Bei den Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit sind insbesondere die Leistungsmerkmale Leistungsbeurteilung und Kompetenzbeurteilung sowie ergänzende Beurteilungsaussagen zu den Arbeitsergebnissen, Kompetenzen und relevanten Rahmenbedingungen Inhalt der Beurteilung. Berlin, den 01. Juli 2019 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales 11
Gesundheitsquote BA-Beschäftigte Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt 91,45 91,87 91,59 90,59 89,6 92,99 92,29 91,37 89,7 89,42 90,84 90,23 89,65 90,02 89,25 91,06 91,68 90,18 89,29 89,68 Beamt*innen 91,26 91,97 89,59 85,31 93,93 91,03 93,79 93,26 92,66 90,54 91,12 92,48 91,09 91,55 90,21 92,11 92,92 87,3 84,77 87,49 Arbeitnehmer*innen 91,46 91,87 91,64 90,72 89,53 93,08 92,22 91,29 89,6 89,38 90,82 90,1 89,59 89,95 89,2 91 91,61 90,3 89,52 89,78 unter 25 Jahre 93,44 94,57 95,48 95,91 95,59 96,75 97,17 96,31 91,43 95,4 93,4 87,8 0 0 0 95,59 95,22 93,41 97,25 97,34 25-29 Jahre 93,58 94,74 95,16 94,14 93,72 94,45 93,91 93,81 92,76 91,74 90,8 89,06 92,63 92,59 91,49 93,07 95,43 95,05 94,36 94,06 30-34 Jahre 93,02 92,17 92,83 91,67 91,25 94,01 91,89 92,15 90,27 91,61 92,62 91,09 92,07 90,44 91,56 92,33 93,04 92,64 91,47 91,9 35-39 Jahre 92,95 91,76 93,05 91,61 90,11 92,61 94,03 92 90,91 91,17 92,07 91,05 91,9 91 88,68 93,13 91,57 90,88 91,34 88,74 40-44 Jahre 91,21 92,31 90,97 89,74 89,69 93,18 93,75 94,03 91,95 89,39 92,94 92,29 89,95 92,35 90,2 86,21 92,8 92,01 90,03 89,5 45-49 Jahre 88,03 91,87 89,73 89,72 87,76 91,01 88,71 85,64 85,1 86,54 92,34 92,58 86,93 88,71 89,72 93,57 91,53 87,16 87,47 90 50-54 Jahre 87,12 91,83 90,64 87,54 89,82 91,86 90,46 90,6 89,39 87,73 91,09 90,57 87,61 92,42 89,87 88,84 87,92 86,82 85,88 88,75 55-59 Jahre 91,28 87,11 88,19 87,38 86,22 90,6 91,58 89,69 85,78 87,02 83,53 87,48 86,92 87,56 88,53 87,4 89,63 87,16 82,75 87,63 ab 60 Jahre 88,98 89,96 86,17 88,4 84,42 93,45 89,36 88,06 88,56 84,86 85,59 85,69 82,74 83,7 83,42 85,87 87,97 84,21 86,01 85,76
Gesundheitsquote BA-Beschäftigte Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt 91,71 90,35 91,14 89,54 89,52 92,85 91,8 91,79 90,6 89,69 91,64 91,75 92,52 91,45 90,46 91,72 91,11 91,56 90,4 89,74 Beamt*innen 92,08 88,73 92,17 91,53 94,29 93,29 95,66 94,04 95,24 92,29 89 92,63 95,74 94,74 88,84 93,92 92,97 92,14 95,21 91,26 Arbeitnehmer*innen 91,68 90,46 91,07 89,4 89,19 92,8 91,45 91,6 90,25 89,47 91,79 91,7 92,36 91,31 90,55 91,65 91,04 91,54 90,25 89,7 unter 25 Jahre 94,89 95,11 95,67 96,44 96,51 89,94 91,84 96,87 96,22 0 95,71 96,99 95,33 94,49 87,18 92,92 92,88 92,25 90,14 90,09 25-29 Jahre 93,88 92,43 91,79 90,45 91,46 92,98 94,49 94,93 95,29 92,52 93,42 92,48 93,62 93,62 93,16 93,53 92,12 91,78 91,42 91,47 30-34 Jahre 92,86 93,69 94,41 92,11 91,49 92,01 89,97 92,43 91,87 88,49 90,99 91,45 93,81 92,58 91,66 92,72 91,77 92,36 92,57 90,79 35-39 Jahre 94,7 94,14 92,02 91,82 89,48 96,12 92,52 92,05 90,3 88,62 93,71 93,8 92,53 90,61 90,35 93,59 92,61 92,93 90,53 90,11 40-44 Jahre 91,32 91,14 93,27 91,82 90,78 94,24 94,36 95,34 90,58 94,55 92,66 92,88 90,02 90,79 92,73 91,68 90,55 92,03 89,93 91,12 45-49 Jahre 89,86 86,87 86,86 88,88 87,08 91,78 91 91,74 92,87 88,7 89,61 90,72 94,79 91,1 91,65 91,36 92,17 92,02 88,53 87,36 50-54 Jahre 89,96 88,3 89,83 89,1 90,09 93,36 90,85 91,77 91,28 90,23 88,91 90,64 91,53 91,93 87,74 86,59 87,42 88,9 87,5 88,79 55-59 Jahre 89,76 82,91 85,82 80,44 87,7 88,14 90,59 85,77 83,8 85,6 86,17 87,75 90,58 91,05 89,06 88 89,7 90 90,06 86,83 ab 60 Jahre 82,57 83,02 88,31 83,78 85,68 91,47 93,12 84,7 87,17 87,34 92,56 91,29 92,29 88,85 86,08 89,38 87,4 86,61 90,59 89,77
Gesundheitsquote BA-Beschäftigte Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt 93,06 92,12 92,69 91,99 91,38 91,07 91,88 90,47 90,41 89,1 92,18 91,05 91,31 91,05 90,21 92 90,68 90,95 90,47 90,4 Beamt*innen 92,7 96,39 96,21 95,57 92,87 88,84 94,58 90,39 95,49 89,75 89,95 84,84 88,7 87,74 88,74 91,1 91,36 91,62 93,01 89,03 Arbeitnehmer*innen 93,08 91,9 92,5 91,83 91,31 91,18 91,78 90,47 90,25 89,07 92,35 91,48 91,47 91,25 90,29 92,06 90,64 90,92 90,31 90,47 unter 25 Jahre 94,45 93,8 0 0 0 95,4 92,92 95,32 97,7 87,43 93,87 95,8 94,92 96,73 87,93 92,26 89,08 85,71 96,58 94,61 25-29 Jahre 89,35 92,62 94,97 92,67 93,66 90,33 93,49 92,02 89,8 92,38 94,58 94,78 93,78 92,32 94,79 95,21 92,54 93,51 92,31 93,37 30-34 Jahre 92,96 93,56 94,25 91,66 92,34 94,38 93,97 92,16 92,21 90,73 92,85 91,53 93,49 92,05 93,17 93,78 92,23 92,88 92,55 92,22 35-39 Jahre 94,08 92,74 94,17 94,18 91,54 91,56 94,01 92,19 92,82 92,31 93,58 92,45 94,5 92,71 90,67 91,28 90,62 92,96 91,83 88,21 40-44 Jahre 91,11 95,65 91,59 91,7 89,29 86,59 90,97 88,34 89,91 91,94 91,89 91,69 92,28 93,33 91,33 90,31 91,34 88,98 90,82 92,81 45-49 Jahre 94,3 91,3 89,42 92,64 93,99 94,1 90,63 91,56 87,49 87,89 93,31 88,73 87,04 89,02 88,13 91,9 90,91 89,87 85,29 87,42 50-54 Jahre 95,16 95,65 94,17 87,64 91,87 89,96 90,78 84,72 87,6 85,84 92,15 90,5 84,43 86,2 85,9 91,1 91,14 88,39 90,6 86,8 55-59 Jahre 94,45 88,03 92,81 93,87 91,27 90,04 86,57 88,89 89,27 83,15 84,67 87,99 90,31 89,8 87,81 89,14 83,8 89,29 85,53 90,85 ab 60 Jahre 92,6 85,77 86,02 88,5 88,75 88,13 90,45 90,18 88,81 83,99 90,86 84,65 88,33 86,91 85,98 86,88 88,3 87,57 88,52 87,8
Erläuterungen Allgemeine und methodische Hinweise Unter dem Titel „Monitoring der Gesundheitsquo- Berichtszeitraum ten“ werden landesweit ermittelte Pauschale fortlaufend; beginnend ab Januar 2019 Gesundheitsquoten der Beschäftigten im unmittel- baren Landesdienst Berlin ausgewiesen. Periodizität monatlich und vierteljährlich Die „Pauschale Gesundheitsquote“ wird definiert als der „Anteil der Kalendertage ohne gemeldete Er- Stand der Ergebnisse krankungen an der Gesamtzahl der Kalendertage In die Ergebnisse sind die bis zum zweiten auf den aller Beschäftigten seit dem Stichtag in Prozent je Berichtsmonat folgenden Monat in IPV eingepfleg- Organisationseinheit.“ ten rückwirkenden Änderungen eingeflossen (Beispiel: In die Auswertung des Berichtsmonats Einbezogene Abwesenheitsarten Januar sind die bis März in IPV eingepflegten rück- In Abstimmung mit der fachlich zuständigen zentra- wirkenden Änderungen eingeflossen). len Stelle für das Gesundheitsmanagement werden in die Auswertungen folgende Arten krankheitsbe- Grundgesamtheit dingter Abwesenheit einbezogen: Die Grundgesamtheit umfasst Beschäftigte des unmittelbaren Landesdienstes, die im IPV-Abrech- Abwesenheitsart IPV-Kennzahl nungsmodul geführt werden, und zwar der Krankheit mit Attest 0200 Hauptverwaltung und der Krankheit ohne Attest 0210 Bezirksverwaltungen. Arbeitsunfall 0270 Wegeunfall 0280 Einbezogen sind die Beurlaubten und die geringfü- Dienstunfall (nur Polizei) 9755 gig Beschäftigten. Die Beschäftigten des Qualifizierter Dienstunfall (nur Polizei) 9760 Verfassungsgerichtshofes sind dem Einzelplan 06 - Wegeunfall (nur Polizei) 9765 Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Aussteuerung aus Krankenkasse 0614 zugeordnet. 0615 Krankheit mit Attest (Feuerwehr) 9250 Nicht enthalten in der Grundgesamtheit sind die Krankheit ohne Attest (Feuerwehr) 9255 Beschäftigten Berufserkrankung 0215 der Verwaltung des Abgeordnetenhauses Unfall Privat 0290 des Rechnungshofes Krankheit PKV ohne Krankengeld 9225 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Versorgungskrankengeld 0340 Informationsfreiheit Wiedereingliederungsmaßnahme 0342 der Betriebe nach § 26 LHO Krankheit Folgeerkrankung 0225 der Eigenbetriebe Organ- oder Gewebespende 0370 in Ausbildung. Krank bei Eintritt 0616 Genauigkeit Rechtsgrundlage Bei der Verwendung der Ergebnisse sollte beachtet Gesetz über die Statistik der Personalstruktur und werden, dass es nicht möglich ist, die Datenqualität der Personalkosten im unmittelbaren Landesdienst flächendeckend zu bewerten. Sie hängt ausschließ- (Personalstrukturstatistikgesetz – PSSG) in der lich vom Daten-Eingabeverhalten der einzelnen Fassung vom 30.03.2006. Dienststellen in IPV ab. Datenerhebung Insbesondere die Besoldungsabrechnungen der In den einzelnen Personalverwaltungen dezentral Beamten/-innen haben einen langen zeitlichen Vor- vorhandene Beschäftigtendaten werden in pseudo- lauf zum Abrechnungsmonat, da Beamte/-innen nymisierter Form über eine Schnittstelle aus dem ihre Besoldung „im Voraus“ erhalten. Krankheitsbe- Verfahren Integrierte Personalverwaltung (IPV) mo- dingte Abwesenheitszeiten von Beamten/-innen natlich an die zentrale Personalstrukturdatenbank können systembedingt nur im Nachhinein für einen der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwal- bereits abgelaufenen Abrechnungsmonat nachge- tung für Finanzen übergeben. liefert werden.
Deshalb ist bei den krankheitsbedingten Abwesen- zwischen den Dienststellen der unmittelbaren Lan- heitszeiten der Beamten/-innen eine zeitnahe Erfas- desverwaltung und mit anderen Behörden (Bench- sung in IPV die Grundvoraussetzung für einen vali- marking im Bereich der Personalverwaltung). den Datenbestand nach zwei Monaten (siehe oben „Stand der Ergebnisse“). Es sind mögliche Verzerrungen zu berücksichtigen, die auf Grund spezifischer Arbeitszeitregelungen Die folgende Zeitschiene soll die zeitlichen Zusam- eintreten und hier unberücksichtigt bleiben mussten menhänge zwischen der Dateneingabe in IPV und (Beispiel Ferienregelungen bei den Lehrkräften der Auswertbarkeit aus der zentralen Personalstruk- oder besondere Arbeitszeitrhythmen bei den Behör- turdatenbank verdeutlichen: den Polizei und Feuerwehr). Die Besoldungsabrechnungen (incl. der Abwesen- - zeitliche Vergleichbarkeit heitszeiten) für den Monat Januar werden für die Bei einem Vergleich der Auswertungsergebnisse Beamten/-innen bereits Mitte Dezember in IPV er- über die Zeit sind mögliche Veränderungen der stellt und verarbeitet. Die Besoldungsabrechnungen Grundgesamtheit u. a. durch Ein- und Ausgliede- für den Februar werden Mitte Januar verarbeitet , rungen von Behörden/Bereichen in den bzw. aus die für den März Mitte Februar usw. dem unmittelbaren Landesdienst Berlin zu berück- Eine krankheitsbedingte Abwesenheit vom Ende sichtigen. Januar kann - wenn sie bis spätestens Mitte Febru- ar in IPV eingepflegt wird - im Februar mit der Liefe- Außerdem sind saisonale Schwankungen des Kran- rung der Märzdaten für den Januar „nachgeliefert“ kenstands (Grippezeit, Urlaubszeit usw.) zu berück- werden. Wenn sie später in IPV eingepflegt wird, sichtigen. Vergleiche sind nur zur gleichen Periode bleibt die Abwesenheit im Monitoring wie vorste- des Vorjahres sinnvoll. hend beschrieben unberücksichtigt. - mit anderen Erhebungen Auch kann es beim Vergleich zwischen monatli- Vergleiche mit Gesundheits- bzw. Krankheitsquo- chen/vierteljährlichen und jährlichen Gesundheits- ten anderer Erhebungen, z. B. von Unternehmen quoten zu Veränderungen kommen. Denn bei der oder anderen Verwaltungen, sind nur sinnvoll und jährlichen Auswertung der pauschalen Gesund- belastbar, wenn die Ergebnisse nach denselben heitsquoten können Nachlieferungen von Krank- Methoden ermittelt werden. Für die Ermittlung und heitszeiten auf Grund des längeren Zeitraums stär- Auswertung des Krankenstandes bzw. der Fehlzei- ker berücksichtigt werden als in den monatlichen ten gibt es in Deutschland keine einheitlichen Stan- und quartalsweisen Auswertungen. dards, Definitionen oder Methoden. Es existieren parallele Konzepte. Unterschiede in den Erhe- Insofern handelt es sich bei den im Rahmen des bungsmethoden entstehen hauptsächlich durch: Monitorings veröffentlichten monatlichen und quar- Stichproben vs. Totalerhebungen talsweisen Auswertungen um vorläufige Ergebnisse inklusive vs. exklusive Kurzzeiterkrankungen und bei den im Jahresbericht veröffentlichten pau- ohne ärztliches Attest schalen Gesundheitsquoten um endgültige Ergeb- Arbeitstage vs. Kalendertage. nisse. Die Statistikstelle Personal ermittelt entsprechend Vergleichbarkeit dem o. g. Fachkonzept die Ergebnisse im Rahmen Bei Vergleichen ist auf methodische und definitori- einer Totalerhebung sche Unterschiede und auf mögliche weitere Ein- inklusive Kurzzeiterkrankungen ohne ärztliches flussfaktoren auf die Gesundheitsquote zu achten. Attest und Sinnvoll sind nur Vergleiche der Gesundheitsquoten nach Kalendertagen. unter gleicher Methodik und Definitionen sowie un- ter gleichartigen Beschäftigtengruppen. Geheimhaltung und Datenschutz Nach § 16 LStatG sind Einzelangaben grundsätz- - innerhalb des unmittelbaren Landesdienstes lich geheim zu halten, soweit durch besondere Die Pauschale Gesundheitsquote (Definition siehe Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist. oben) eignet sich grundsätzlich für einen Vergleich
Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten - nichts vorhanden besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts · Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Merkmale/Methodische Hinweise Verwaltungsbereich Sollzeit Bezeichnet entweder die Hauptverwaltung oder die Produkt aus der Zahl der Kalendertage und der Bezirksverwaltungen. Zahl der Beschäftigten je Monat bzw. je Quartal; aufsummiert zu einem Monatswert bzw. einem Einzelplan Quartalswert. Oberste Gliederungsebene der Organisationsstruk- tur nach der Haushaltssystematik des Landes; ent- Pauschale Gesundheitsquote spricht für die Hauptverwaltung im Wesentlichen Anteil der Kalendertage ohne gemeldete Erkran- der Ressortverteilung. kungen an der Gesamtzahl der Kalendertage der Sollzeiten aller Beschäftigten im Berichtszeitraum in Behörde/Bereich Prozent je Organisationseinheit. Gliederungsebene unterhalb des Einzelplans, gebil- det aus einer systematischen Zusammenfassung Krankheits-(kalender)tage von Kapiteln. In die Berechnungen werden alle Kalendertage des Monats bzw. des Quartals mit Krankmeldungen, Kapitel also auch solche für freie Tage wie Wochenenden, Gliederungsebene zur Abbildung der Organisati- Feiertage oder schichtfreie Tage einbezogen, um onsstruktur nach der Haushaltssystematik des Lan- eine einheitliche Berechnungs- und Vergleichsbasis des. zu haben. Durch diese einheitliche Basis sind trotz der Vielzahl verschiedenster Arbeitszeit- und Teil- Beschäftigte im Quartalsdurchschnitt zeitmodelle die Erkrankungstage aller Beschäftig- Arithmetisches Mittel der Beschäftigtenzahl in den ten vergleichbar. drei Monaten des Berichtsquartals.
Pauschale Gesundheitsquoten1 der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin im 1. Quartal 2019 der Beschäftigten in den Bezirksverwaltungen des Landes Berlin im Kapitel 3960 - Leistungen nach SGB II - Kommunale Träger - nach Geschlecht Beschäftigte im Sollzeit der Beschäftigten in Gesundheitsquote der Krankheits(kalender)tage Quartalsdurchschnitt Kalendertagen Beschäftigten in % Bezirk ins- ins- männ- weib- ins- männ- weib- ins- männ- weib- männ- weib- ge- gesamt lich lich gesamt lich lich gesamt lich lich lich lich samt Bezirksverwaltungen insgesamt 1 428,7 331,0 1 097,7 128 580 29 790 98 790 20 064 3 744 16 320 84,4 87,4 83,5 Mitte 230,3 63,7 166,7 20 730 5 730 15 000 3 399 995 2 404 83,6 82,6 84,0 Friedrichshain-Kreuzberg 146,3 37,0 109,3 13 170 3 330 9 840 2 158 470 1 688 83,6 85,9 82,8 Pankow 119,0 18,0 101,0 10 710 1 620 9 090 1 545 183 1 362 85,6 88,7 85,0 Charlottenburg-Wilmersdorf 69,3 24,0 45,3 6 240 2 160 4 080 800 298 502 87,2 86,2 87,7 Spandau 103,3 32,3 71,0 9 300 2 910 6 390 1 552 333 1 219 83,3 88,6 80,9 Steglitz-Zehlendorf 60,3 13,0 47,3 5 430 1 170 4 260 739 133 606 86,4 88,6 85,8 Tempelhof-Schöneberg 90,7 30,3 60,3 8 160 2 730 5 430 677 201 476 91,7 92,6 91,2 Neukölln 137,3 37,0 100,3 12 360 3 330 9 030 2 782 633 2 149 77,5 81,0 76,2 Treptow-Köpenick 109,7 16,0 93,7 9 870 1 440 8 430 1 401 62 1 339 85,8 95,7 84,1 Marzahn-Hellersdorf 143,7 16,7 127,0 12 930 1 500 11 430 2 331 164 2 167 82,0 89,1 81,0 Lichtenberg 140,3 22,7 117,7 12 630 2 040 10 590 1 787 134 1 653 85,9 93,4 84,4 Reinickendorf 78,3 20,3 58,0 7 050 1 830 5 220 893 138 755 87,3 92,5 85,5 1 vorläufige Zahlen, siehe Methodische Hinweise Zeichenerklärung: - nichts vorhanden . Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhalten