Drucksache 17 / 10 563 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio Reinhardt und Martin Delius (PIRATEN) vom 25. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2012) und Antwort „Deutschpflicht“ und „Deutschgarantie“ an Berliner Schulen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre gesetz (SchulG), § 12 Abs. 3 der Grundschulverordnung Kleine Anfrage wie folgt: (GsVO) und § 10 Abs. 5 der Sekundarstufe I-Verordnung. 1. An welchen Berliner Schulen wurde eine sogenan- Der muttersprachliche Ergänzungsunterricht umfasst nte "Deutschpflicht" während der Pausen auf Schulhöfen eine Unterweisung der Schülerinnen und Schüler in ihrer in der Hausordnung oder in sonstigen Anweisungen für Muttersprache, in der heimatlichen Landeskunde, ur- Schüler/innen und Lehrer/innen festgelegt? (Bitte sprünglich um die etwaige Wiedereingliederung in den auflisten nach Schulform und Bezirk) Herkunftsmitgliedstaat zu erleichtern, heute um die Mehr- sprachigkeit zu fördern. Zu 1.: Hausordnungen werden in der ausschließlichen Zuständigkeit der Schule erstellt; es erfolgt keine zentrale Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht Türkisch Erfassung, insofern kann auch keine Aussage dazu wird derzeit an rund 100 Berliner Grundschulen von ca. gemacht werden, ob, und wenn ja, an welcher Schule eine 40 Lehrkräften aus der Türkei angeboten. Eine Schulliste Hausordnung vorgibt, es solle in dem in der Frage liegt nicht vor. Über die Angebote anderer diplomatischer genannten Rahmen nur Deutsch gesprochen werden. Vertretungen liegen keine Informationen vor. Polnisch, Russisch und Türkisch werden an vielen 2. An welchen allgemeinbildenden Berliner Schulen Berliner Schulen als zweite Fremdsprache angeboten. werden die Fächer Türkisch, Arabisch, Russisch oder Diese Sprachen sind zudem Partnersprachen an der Staat- Polnisch als ordentliche Fächer angeboten? An welchen lichen Europa-Schule Berlin (SESB). Schulen besteht die Möglichkeit, die besagten Sprachen im Wahlpflichtbereich zu lernen? An welchen Schulen werden entsprechende freiwillige Arbeitsgemeinschaften 3. Wie bewertet der Senat die Forderung an alle oder Projekte angeboten? (Bitte nach Schulform und Schulen Berlins ein Rundschreiben zu senden, welche die Bezirk auflisten) Aufforderung an die Schulleiter/innen enthält, in den Hausordnungen oder sonstigen Anweisungen der jewei- Zu 2.: Folgende Grundschulen bieten mit jeweils ligen Schule die "Deutschpflicht" zu streichen? einem Zug das Regelangebot „Zweisprachige deutsch- türkische Alphabetisierung und Erziehung“ sowie Zu 3.: Es ist Angelegenheit der Einzelschule und freiwillige Arbeitsgemeinschaften „Türkisch für Deut- deren Akteuren/innen, über den Gebrauch von Erst- und sche“ an: Wedding-Grundschule (Mitte), Schulstandort Zweitsprachen in den Pausen zu befinden. Nur ein Müllerstraße (Mitte), Jens-Nydahl-Grundschule (Fried- Konsens vor Ort führt zu dem erwünschten Ergebnis. richshain-Kreuzberg), Spreewald-Grundschule (Tempel- Hinsichtlich der Unterrichtssprache wird grundsätzlich hof-Schöneberg), Rixdorfer Grundschule (Neukölln). auf die Benutzung der Sprache Deutsch bestanden. Herkunftssprachliche Erläuterungen inhaltlicher oder Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen formaler Art können gemäß dem unterrichtlichen Kontext Gemeinschaften vom 25.07.1977 (77/486/EWG) über die von großem Nutzen sein. So ist z.B. die Integration von schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeit- Neuzugängen mit geringen Deutschkenntnissen in Regel- nehmern/innen wird an Berliner Schulen Muttersprach- klassen nur möglich, wenn sich Lehrkräfte und licher Ergänzungsunterricht (MEU) in alleiniger Ver- Mitschüler/innen engagieren und ggf. auch mutter- antwortung der diplomatischen Vertretungen erteilt. Die sprachlich unterstützen. Sich über Sprache, deren sach- rechtliche Grundlage für Berlin sind § 15 Abs. 3 Schul- gerechten Einsatz und die vielfältigen Funktionen bewusst Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.