Wie teuer kommt der Baupfusch am Strandbad Wannsee die SteuerzahlerInnen zu stehen - wie seriös hat die Stiftung Denkmalschutz Berlin als Bauherr gearbeitet?
Drucksache 17 / 10 972 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 17. September 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2012) und Antwort Wie teuer kommt der Baupfusch am Strandbad Wannsee die SteuerzahlerInnen zu stehen – wie seriös hat die Stiftung Denkmalschutz Berlin als Bauherr gearbeitet? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Frage 3.: Treffen Informationen zu, dass die Stiftung Kleine Anfrage wie folgt: Denkmalschutz Berlin für Ihre Bauherrenleistung nicht die Haftung übernommen hat, sondern dass diese an die Frage 1: Wie schätzt der Senat die Qualität der Berliner Bäderbetriebe übergegangen ist? Denkmalsanierungsarbeiten durch die Stiftung Denkmal- schutz Berlin am Strandbad Wannsee ein? Antwort zu 3: Nein. Für die Restaurierungsarbeiten im Strandbad Wannsee Frage 2: Teilt der Senat die Auffassung eines nam- hat die Stiftung Denkmalschutz Berlin die Bauherren- haften Vertreters des Landesdenkmalrates, der nur fünf funktion wahrgenommen. Im Vertrag zur Sanierung des Jahre nach Abschluss der Sanierungsarbeiten angesichts Strandbades Wannsee zwischen den Berliner Bäder- von Rost, zerbröselndem Mauerwerk und zahlreicher Betrieben und der Stiftung Denkmalschutz Berlin wurde Risse im Fliesenboden von einer „Pinselsanierung“ und vereinbart, dass die Ansprüche der Stiftung gegenüber einem schweren Sanierungsfall spricht? dem von ihr beauftragten Generalunternehmer nach der Abnahme und Rückgabe des Strandbades Wannsee an die Antwort zu 1 und 2: Im Rahmen der Prüfung des Berliner Bäder-Betriebe abgetreten werden. Schlussverwendungsnachweises durch die damalige Se- natsverwaltung für Stadtentwicklung im Jahr 2008 wur- den lediglich Mängel hinsichtlich der Verschließbarkeit Frage 4.: Wer hat einer solchen Regelung zugestimmt der Türen, der Kittaushärtung in den Fenstern und der und wurden derartige Regelungen auch für andere Sa- Malerarbeiten an den Fenstern beanstandet. Diese wurden nierungsfälle der Stiftung Denkmalschutz Berlin, wie z.B. im Rahmen der Gewährleistung behoben. Weitere un- das Brandenburger Tor, das Charlottenburger Tor oder sachgemäße bauliche Ausführungen konnten zum dama- das Schoeler Schlösschen getroffen? ligen Zeitpunkt nicht festgestellt werden. Antwort zu 4: Im Hinblick auf das Strandbad Wann- Nach Auskunft der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) see wurde ein Vertrag zwischen den Berliner Bäder- sind gegenwärtig Mängel aufgetreten, die sich an Betrieben und der Stiftung Denkmalschutz Berlin ge- blätternden Farbanstrichen, Rissen in den Fußboden- schlossen. belägen und an Feuchtigkeitsschäden im Wandelgang zeigen. Die Berliner Bäder-Betriebe haben die Schäden Die Regelungen für die anderen Sanierungsfälle dokumentiert und gegenüber der Stiftung Denkmalschutz wurden zwischen der Stiftung Denkmalschutz Berlin und Berlin und dem von dieser beauftragten Generalunter- dem Bezirksamt Mitte für das Brandenburger Tor und nehmer Hochtief angezeigt. Ob die Schäden im Zu- dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für das sammenhang mit den Sanierungsarbeiten stehen, ist im Charlottenburger Tor und das Schoeler Schlösschen ge- Rahmen dieser Auseinandersetzung zu klären. Liegen die troffen. Ursachen in einer mangelhaften Bauausführung, sind die Mängel im Rahmen der Gewährleistung zu beheben. Frage 5.: Welche Behörde hat die Sanierungsarbeiten am Strandbad Wannsee überwacht und durch wen erfolgte die Bauabnahme? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 972 Antwort zu 5: Die Bauabnahmen der von der Stiftung Antwort zu 8: Die Vereinbarung zur Sanierung des Denkmalschutz Berlin beauftragten Leistungen wurden Charlottenburger Tors wurde zwischen der Stiftung durch die Stiftung Denkmalschutz Berlin durchgeführt. Denkmalschutz Berlin und dem Bezirksamt Charlotten- burg-Wilmersdorf geschlossen. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht erfolgte die Bau- Der Senat geht davon aus, dass alle öffentlichen Auf- aufsicht durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde des traggeber im Land Berlin rechts-konform handeln und Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf. Da hier auch denkmal- Beanstandungen des Rechnungshofs in ihrem zukünftigen pflegerische Belange berührt waren, berichtete die Handeln berücksichtigen. Stiftung Denkmalschutz Berlin in vierzehntägig statt- findenden Baubesprechungen über den Stand der Ar- beiten. Die Protokolle sind u.a. an das Landesdenkmalamt Frage 9.: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus Berlin und die Untere Denkmalschutzbehörde Steglitz- dem dringlichen Appell des Experten des Landesdenk- Zehlendorf zur Kenntnis geleitet worden. Eine Bauab- malrates, der akuten Handlungsbedarf beim Strandbad nahme durch die Denkmalschutzbehörden ist gesetzlich Wannsee erkennt, weil ansonsten die vor fünf Jahren in- jedoch nicht vorgesehen. vestierten sechs Millionen Euro aus Landes- und Lotto- mitteln verschwendet wären? Frage 6.: Wie viele Standorte für Großflächenwerbung Antwort zu 9: Der Senat kann keinen akuten Hand- wurden seinerzeit der Stiftung Denkmalschutz Berlin im lungsbedarf erkennen. Die Berliner Bäder-Betriebe haben Gegenzug für die Sanierung des Strandbades Wannsee die Schäden dokumentiert und gegenüber der Stiftung unentgeltlich zur Verfügung gestellt, die diese dann der Denkmalschutz Berlin und dem Generalunternehmer Werbefirma Stroer überließ und im Gegenzug dafür Hochtief angezeigt. Die Berliner Bäder-Betriebe ver- Spenden von dieser Werbefirma erhielt? folgen derzeit die Durchsetzung der Schadensbeseitigung. Antwort zu 6: Zur Finanzierung des Projekts wurde der Stiftung Denkmalschutz Berlin gestattet, temporär für Berlin, den 26. Oktober 2012 die Gesamtdauer der Restaurierungsmaßnahmen Werbe- träger im öffentlichen Straßenland unter Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren aufzustellen. In Vertretung Diese Werbeeinnahmen sollten einen Teilbetrag in Höhe von 3,75 Millionen Euro des Stiftungsanteils refinan- zieren. Die Stiftung hatte daraufhin einen Vertrag mit der R. L ü s c h e r Firma DSM Megaposter (heute Stroer Megaposter) ge- ................................ schlossen und einen Standortkatalog erarbeitet, der die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Aufstellung von 50 großformatigen Werbeträgern vorsah. Die Standorte sollten zwischen der Stiftung Denkmal- schutz Berlin und den Bezirken einvernehmlich festgelegt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2012) werden. Über die tatsächlich abgestimmten Standorte liegen dem Senat keine Zahlen vor. Eine diesbezügliche Anfrage wurde von der Stiftung Denkmalschutz Berlin bis zum festgesetzten Termin nicht beantwortet. Frage 7.: Ist der Senat sicher, dass dieses Tausch- geschäft tatsächlich den Tatbestand einer Spende erfüllt? Antwort zu 7: Es handelte sich hier weder um ein Tauschgeschäft noch um eine Spende. Frage 8.: Wie bewertet der Senat diese Praktiken vor dem Hintergrund der Rüge durch den Berliner Rechnungshof, die in der Vereinbarung zur Sanierung des Charlottenburger Tors durch die Stiftung Denkmalschutz Berlin eine ausschreibungspflichtige Baukonzession er- kannte? 2