Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 20826 vom 26. August 2019 über Klimaschutz in Bebauungsplänen - Bezirk Pankow Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Bebauungspläne der letzten 10 Jahre enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan und in Prozent der festgesetzten B-Pläne. Frage 2: Wie viele Bebauungspläne, die sich gerade im Verfahren befinden, enthalten die Auflage zum Bau einer Solaranlage nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB? Bitte auflisten nach B-Plan und Angabe in Prozent der Gesamtzahl der sich im Verfahren befindenden Bebauungspläne. Antwort zu 1 und 2: Keine. Frage 3: Wenn sie die Auflage nicht enthalten – warum nicht? Bitte für die einzelnen Pläne begründen. Antwort zu 3: Dem Gebot der planerischen Zurückhaltung folgend wurde von einer entsprechenden Festsetzung in Bebauungsplänen abgesehen. Solaranlagen sind grundsätzlich auf den Dächern von Gebäuden und an Fassaden zulässig, soweit keine anderen Belange, wie der Denkmalschutz, dagegen sprechen. Eine entsprechende Festsetzung ist daher i.d.R. entbehrlich. Da für Pankow, gemäß BVV-Beschluss, der Klimanotstand vor kurzem erklärt und der Bezirk zu entsprechenden Maßnahmen aufgefordert wurde, wird sich das auch auf zukünftige Vorgaben in B-Plänen auswirken. 1