Risiken und Gefahren bei der Lagerung von radioaktiven Abfällen in der Zentralsammelstelle (ZRA)
Drucksache 17 / 16 574 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel und Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 25. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2015) und Antwort Risiken und Gefahren bei der Lagerung von radioaktiven Abfällen in der Zentralsam- melstelle (ZRA) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Außerdem betreibt die HZB auf der Basis einer von Schriftliche Anfrage wie folgt: der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erteilten Genehmigung gem. Atomgesetz den Forschungs- Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhal- reaktor BER II. Die HZB wird für ihre wissenschaftliche te, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und und strategische Weiterentwicklung zukünftig auf andere Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Forschungsschwerpunkte setzen. Sie beabsichtigt, die Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen Neutronenquelle zum 31.12.2019 abzuschalten und plant und hat daher die Helmholtz-Zentrum Berlin für Materia- einen Rückbau des BER II. Die Dauer eines Rückbaus lien und Energie GmbH (HZB) um eine Stellungnahme lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht mit Sicher- gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt heit bestimmen. Sie hängt von zahlreichen Faktoren ab, und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beant- insbesondere von den im Zuge der umfangreichen Ge- wortung der Mehrzahl der Fragen zugrunde gelegt. nehmigungsprozesse durchzuführenden Schritten. 1. Was passiert mit der Zentralstelle für radioaktive Gemäß einer von der HZB in Auftrag gegebenen Stu- Abfälle, nachdem der Betrieb des Forschungsreaktors die aus dem Jahr 2014 würde ein Rückbau ca. 42,8 Mio. € BER II zum 01.01.2020 eingestellt wird? kosten. 1. Gibt es Pläne für den Rückbau des Reaktors und der Sammelstelle? Wie lange wird der Rückbau Die jeweiligen Genehmigungen für den Betrieb der dauern? ZRA und den Betrieb des BER II stehen in keinem forma- 2. Welche Kosten wird der Rückbau verursachen? len Zusammenhang. Das HZB kann die ZRA daher auch 3. Welche Kosten muss davon das Land Berlin tra- nach dem Entfallen der Genehmigung für den BER II gen? weiter betreiben. Der entsprechende Geschäftsbesor- gungsvertrag zwischen Berlin und HZB ist nicht befristet. Zu 1.: Gemäß § 9a Abs. 3 des Atomgesetzes der Bun- desrepublik Deutschland haben die Länder Landessam- melstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet 2. Welche neueren Risikobeurteilungen zur ZRA lie- anfallenden radioaktiven Abfälle einzurichten (Bun- gen dem Senat vor? Welche Risiken und auslegungsüber- desauftragsverwaltung). Die Länder können sich dazu schreitenden Belastungen werden dort erwähnt und beur- Dritter bedienen. Berlin macht von dieser Möglichkeit teilt? Gebrauch und hat den Betrieb seiner Landessammelstelle auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages auf die Zu 2.: Unter dem Titel „Ermittlung der potentiellen Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie Strahlenexposition bei auslegungsüberschreitenden Er- GmbH (HZB) übertragen. Die HZB betreibt daher die eignissen in der Zentralstelle für radioaktiven Abfall Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA). Umweltrecht- (ZRA) des Landes Berlin“ hat die Brenk Systemplanung liche Basis dafür ist eine der HZB vom Landesamt für GmbH für wissenschaftlich technischen Umweltschutz im Gesundheit und Technische Sicherheit (LAGetSi) erteilte Auftrag der HZB eine Studie mit Abfassungsdatum vom Genehmigung gem. Strahlenschutzverordnung. 19.06.2015 erstellt, die die auslegungsüberschreitenden Ereignisse Flutwelle, langfristige Überflutung, punktför- mige mechanische Einwirkung, großflächige mechanische Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 574 Einwirkung und Brand betrachtet. Die Schadensbilder Eine solche Modellierung mit den konkreten Gege- werden analog zur Stellungnahme „ESK-Stresstest für benheiten und Nuklidinventar der Berliner ZRA erfolgte Anlagen und Einrichtungen der Ver- und Entsorgung in im Zuge unter dem Titel „Ermittlung der potentiellen Deutschland, Teil 2“ der Entsorgungskommission (ESK) Strahlenexposition bei auslegungsüberschreitenden Er- angenommen. Bereits in der ESK-Stellungnahme findet eignissen in der Zentralstelle für radioaktiven Abfall sich die Aussage, dass durch Überflutung oder Flutwelle (ZRA) des Landes Berlin“ abgefassten Studie der Brenk keine radiologischen Auswirkungen außerhalb der be- Systemplanung GmbH für wissenschaftlich technischen trachteten Anlagen zu erwarten sind, bei denen der Ein- Umweltschutz (siehe auch Antwort zu Frage 2). Im Rah- greifrichtwert für die Evakuierung überschritten wird. men dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass an kei- Diese Schadensbilder werden daher in der Untersuchung nem Punkt außerhalb des Anlagenzaunes eine Überschrei- zur ZRA nicht weiter betrachtet. Als abdeckend für die tung der Eingreifrichtwerte für die Evakuierung zu erwar- anderen Schadensereignisse wird der Flugzeugabsturz mit ten ist. Somit auch nicht an dem in 182 m Entfernung und ohne Treibstoff-Folgebrand betrachtet. Die Studie gelegenen Wohnhaus. kommt zu der Erkenntnis, dass bei beiden Schadensfällen eine Überschreitung des Eingreifrichtwertes für eine Eva- Unter den Begriff „sensible Nutzung“ fallen gemäß kuierung nicht zu erwarten ist. Definition des Bundesministeriums des Inneren in der „Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastruktu- Die Studie wurde der Senatsverwaltung für Wirt- ren“ Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger schaft, Technologie und Forschung mit Schreiben vom Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren 14.07.2015 vorgelegt. Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Ver- sorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten wür- 3. Bei welchen auslegungsüberschreitenden Belastun- den. Dazu zählen auch Einrichtungen der Informations- gen (beispielsweise ein Flugzeugabsturz) ist ein sprung- technik und der Telekommunikation. hafter Anstieg der radiologischen Auswirkungen außer- halb der Anlagen und Einrichtungen möglich? Die nächstgelegene kritische Infrastruktur ist die Erd- funkstelle der KB Impuls Satelliten GmbH, die sich süd- Zu 3.: Das LAGetSi als zuständige Aufsichtsbehörde lich der ZRA in 220 m Entfernung befindet. Auch für nach Strahlenschutzverordnung sieht einen sprunghaften diese Anlage ist eine Überschreitung des Eingreifricht- Anstieg von radiologischen Auswirkungen bei den hier wertes für die Evakuierung nicht zu erwarten. betrachteten typisierten Schadensbildern als nicht möglich an. Es stützt sich dabei auf den in Antwort zu Frage 2 erwähnten ESK-Stresstest. (ESK-Stresstest für Anlagen 5. Ist die Zentralsammelstelle in Berlin besser gesi- und Einrichtungen der Ver- und Entsorgung in Deutsch- chert, als die Zentralsammelstellen in den anderen Bun- land, Teil 2, Seite 28, letzter Absatz). desländern? Wenn nein, wieso nicht? Zu 5.: Zu Fragen der Sicherung der ZRA wird auf die 4. Wie weit sind die Lagerräume, in den radioaktive Antwort zu Frage 11 in der Schriftlichen Anfrage Drs.Nr. Abfälle gelagert werden, von der nächsten Wohnbebau- 17/15653 der Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) und ung oder sonstiger sensibler Nutzung entfernt? Ina Czyborra (SPD) vom 3.3.2015 an den Senat „Wird 1. Besteht ein Mindestabstand von 350m, wie von Berlin ein Atommüll-Endlager und wie groß ist das Si- der Entsorgungskommission vorgeschrieben/emp- cherheitsrisiko im Katastrophenfall bei der Zentralstelle fohlen wird? Wenn nein, welche Maßnahmen für radioaktive Abfälle (ZRA)?“ verwiesen. Informatio- wurden ergriffen, um die in der unmittelbaren Nä- nen darüber, wie andere Sammelstellen gesichert sind, he ansässige Bevölkerung zu schützen? liegen dem Senat nicht vor. 2. Welche sensible Nutzung befindet sich innerhalb von 350 Metern um die ZRA? 6. Wie viel der gelagerten radioaktiven Abfälle sind Zu 4.: Der Abstand des Lagergebäudes zum nächst ge- brennbar? Bitte um Angabe in Prozenten und in Kubik- legenen Wohngebäude beträgt 182 m. metern, sowie der Unterscheidung in Rohabfall und kon- ditioniertem Abfall. In der Stellungnahme „ESK-Stresstest für Anlagen und Einrichtungen der Ver- und Entsorgung in Deutsch- Zu 6.: Abfall, der nach den Annahmebedingungen des land – Teil 2“ kommt die ESK auf Seite 28 zu dem Er- Endlagers Konrad konditioniert wurde (314 m³) ist nicht gebnis, dass bei punktförmigen mechanischen Einwirkun- brennbar. Bezogen auf den Stichtag 31.12.2014 lagerten gen auf das in der Studie betrachtete generische Lager die in der ZRA 295 m³ Rohabfall, davon 61 m³ brennbarer Eingreifrichtwerte für die Evakuierung ab einer Entfer- Abfall. Der Anteil brennbarer Abfälle bezogen auf das nung von 350 m nicht überschritten werden. Auf Seite 29 Gesamtabfallvolumen von 609 m³ lag bei 10 %, der An- der Stellungnahme empfiehlt die ESK die Untersuchun- teil brennbarer Abfälle bezogen auf den Rohabfall bei gen durch anlagenspezifische Modellierung zu ergänzen, 21 %. falls ein Abstand von 350 m bei einer konkreten Anlage unterschritten wird. 2
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 574 7. Wie hoch ist jeweils der Anteil (bitte in prozentua- 10. Wie oft wird bei den gelagerten radioaktiven Ab- ler Angabe und in m³) an Rohabfall und konditioniertem fällen eine Inspektion durchgeführt? Abfall bei den, in ZRA gelagerten, radioaktiven Abfällen? 1. Welche Aspekte werden bei den Inspektionen 1. Birgt Rohabfall generell und bei einer auslegungs- überprüft? überschreitenden Belastung ein höheres Gefahren- 2. Wurden bei den bisherigen Inspektionen Identifi- potential, als konditionierter Abfall? zierungsfehler, Handhabungsfehler, Korrosions- 2. Wieso ist der abgelagerte Rohabfall noch nicht schäden, Leckagen, ein Integritätsverlust oder ein konditioniert worden? Druckaufbau festgestellt? Bitte listen sie alle Be- 3. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis Rohabfall anstandungen zeitlich auf. konditioniert wird? 3. Wie werden Beanstandungen bewertet und doku- mentiert? Zu 7.: In der ZRA lagerten am Stichtag 31.12.2014 314 m³ konditionierter Abfall und 295 m³ Rohabfall. Der Zu 10.: Der Aufsichtsbehörde (LAGetSi) liegen dazu Anteil an Rohabfall lag somit bei 48 %. folgende Informationen vor: Nach Auskunft des LAGetSi führt Rohabfall bei aus- In den Jahren 1992 bis 1994 fand anlässlich des Ab- legungsüberschreitenden Ereignissen zu höheren Freiset- transportes von Abfallgebinden in das Endlager Morsle- zungen als konditionierter Abfall. Dies wurde auch in der ben eine Inspektion auch der verbleibenden Gebinde statt. Studie „Ermittlung der potentiellen Strahlenexposition bei Schadhafte Gebinde wurden ausgebessert. Im Jahr 2004 auslegungsüberschreitenden Ereignissen in der Zentral- wurde die Bodenbeschichtung in der ZRA erneuert. Bei stelle für radioaktiven Abfall (ZRA) des Landes Berlin“ der notwendigen Beräumung der Lagerhallen erfolgte berücksichtigt. Die Konditionierung des Abfalls erfordert eine Kontrolle sämtlicher Abfallgebinde. Im Jahr 2005 die Freigabe der Ablaufpläne durch das Bundesamt für wurden außerdem stapelbare Fasspaletten eingeführt. Seit Strahlenschutz. Letztmalig erfolgte diese für eine Kondi- diesem Zeitpunkt ist der Zugriff auf jedes Abfallgebinde tionierungskampagne im Jahr 2005. Seit diesem Zeitpunkt ohne weiteres möglich. Der Lasteintrag erfolgt in die wurden die Endlagerbedingungen zweimal überarbeitet. Paletten und nicht in die Fässer, ein Fassstapel kann daher Für eine im Jahr 2008 beantragte Konditionierungskam- durch Kollabieren eines durchgerosteten Fasses auch pagne ist bisher noch keine Freigabe der Ablaufpläne nicht zusammenbrechen. durch das Bundesamt für Strahlenschutz erfolgt. Gründe für die Zeitverzögerung sind die unzureichende personelle Seit 2012 läuft eine Kampagne zur Prüfung und Kon- Ausstattung des Bundesamtes für Strahlenschutz sowie servierung von Abfallgebinden mit konditioniertem Ab- fehlende Dokumentation zur Zusammensetzung von fall. Die Kampagne ist als kontinuierliche Prüfung ausge- Altabfällen aus dem Zeitraum vor der Festlegung der legt, bei der jedes Abfallgebinde im Durchschnitt nach 5 Annahmebedingungen für das Endlager Konrad. Eine Jahren erneut inspiziert wird. Bei der Inspektion wird Abgabe der brennbaren Abfälle an eine Verbrennungsan- zunächst durch Wischtestnahme kontrolliert, ob radioak- lage erfolgt jährlich. Bei der Kampagne im Jahr 2005 tive Anhaftungen an der Außenseite der Fässer feststell- betrug die Dauer des Konditionierungsprojektes unter bar sind. Bei der nachfolgenden optischen Kontrolle wer- einem Jahr. Bei der zweiten Konditionierungskampagne den Fässer mit schadhafter Beschichtung aussortiert. beträgt die Laufzeit bisher 7 Jahre. Wenn es sich um punktuelle Beschädigungen der Ober- fläche handelt, werden diese ausgebessert (Abschleifen von oberflächlichen Roststellen, Grundieren mit Rost- 8. Wie hoch ist der Anteil an brennbaren Abfällen? schutzfarbe, Lackieren). Falls notwendig wird ein Fass komplett neu lackiert. Fässer mit Durchrostungen oder bei Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 6. denen ein Abschleifen der Roststellen nicht möglich ist, werden entweder umgepackt oder in ein Fass der nächsten Größe eingestellt. 9. Liegen zu allen Abfällen Angaben zur Herkunft und der stofflichen Zusammensetzung vor? Wenn nein, wieso nicht? Zu 9.: Nach Auskunft des LAGetSi liegen zu den in der ZRA gelagerten Abfällen Informationen über deren Herkunft vor. Seit Inkraftsetzung der Annahmebedingun- gen für das Endlager Konrad im Jahr 2011 werden auch die Angaben über die stoffliche Zusammensetzung der Abfälle erfasst. 3
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 574 Die Unterlagen zu der von 1992 bis 1994 durchge- führten Kampagne liegen nicht in elektronischer Form vor und konnten wegen der Kürze der Zeit für die Beantwor- tung der Fragen nicht gesichtet werden. Bei der Kampag- ne im Jahr 2004 wurden 4 Fässer mit Durchrostungen festgestellt. Bei der laufenden Kampagne wurde bisher bei 4 Fässern eine Durchrostung festgestellt und behan- delt. Bei 76 Fässern wurden Konservierungsmaßnahmen durchgeführt. Bei keinem der bisher untersuchten Fässer wurde der Austritt von radioaktiven Stoffen festgestellt. Berlin, den 23. Juli 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2015) 4