Bekämpfung der Geldwäschekriminalität in Berlin
Drucksache 17 / 15 449 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 02. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2015) und Antwort Bekämpfung der Geldwäschekriminalität in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Hiervon gingen in Schriftliche Anfrage wie folgt: 2011: 771 2012: 973 1. Wie viele Fälle von Geldwäsche (§ 261 StGB) ha- 2013: 1.389 ben die Berliner Sicherheitsbehörden jeweils in den Jah- 2014: 1.677 ren 2011 - 2014 bearbeitet und wie viel Geld wurde durch diese Fälle in Berlin gewaschen? Wie viel Geld ist an das Ermittlungsverfahren aus Verdachtsmeldungen i. S. d. Land geflossen (etwa durch Einziehungen, Beschlagnah- § 11 Geldwäschegesetz (GwG) hervor, die übrigen Ver- mungen/Sicherstellungen, Straf- bzw. Bußzahlungen)? fahren wurden nach Ermittlungserkenntnissen im Rahmen der Bearbeitung der Grunddelikte bzw. dort geführten Zu 1.: In den Jahren 2011 – 2014 wurde durch das Finanzermittlungen eingeleitet bzw. entfallen auf soge- Landeskriminalamt (LKA) Berlin die nachfolgend aufge- nannte „Phishingfälle“, die zunächst als Computerbetrug, führte Anzahl von Ermittlungsverfahren wegen des Ver- Überweisungsbetrug o.ä. angezeigt wurden, sich dann dachts der Geldwäsche geführt: aber als Geldwäsche durch sogenannte „Finanzagenten“ darstellten. 2011: 1740 2012: 1629 Bei der Staatsanwaltschaft Berlin wurden insgesamt 2013: 2041 mehr Verfahren als bei der Polizei Berlin geführt. Dies 2014: 2418 begründet sich aus der Zuständigkeit der Staatsanwalt- schaft Berlin, die neben der Polizei Berlin von weiteren Strafverfolgungsbehörden(z.B. Zollverwaltung, Bundes- polizei, Bundeskriminalamt) Verfahren übersandt be- kommt. Für den angefragten Zeitraum wurden in dem bei der Staatsanwaltschaft Berlin verwendeten Aktenverwal- tungssystem Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation (MESTA) folgende Verfahren geführt, in denen zumin- dest auch § 261 des Strafgesetzbuches (StGB) als Be- zugsdelikt erfasst wurde: Jahr Anzahl Eingänge Anzahl Beschuldigte Anzahl Eingänge zum zum Aktenzeichen dazu: Aktenzeichen UJs Js: (gegen Unbekannt): 2011 3141 4026 50 2012 2901 3758 44 2013 2682 3587 55 2014 3048 4275 38 Zur Höhe des „gewaschenen“ Geldes erfolgen bei der stellbar ist, ob und in welcher Höhe eine strafbare Geld- Staatsanwaltschaft Berlin keine Erhebungen, da im Wege wäschehandlung i. S. d. § 261 StGB vorliegt. des Geldwäsche-Clearings zu eingegangenen Geldwä- scheverdachtsmeldungen i. d. R. nicht abschließend fest Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 449 Die Ermittlung der jeweils geflossenen Geldsumme ist 2013 2014 im Rahmen einer automatisierten Erhebung bei der Versicherungsunternehmen 6 12 Staatsanwaltschaft Berlin nicht möglich. Dies gilt auch Versicherungsvermittler 1 0 für die angefragte Höhe der für das Land Berlin verein- Spielbanken 17 24 nahmten Gelder und Anzahl der Verpflichteten nach dem Immobilienmakler 1 2 Geldwäschegesetz. Kammerberufe, Kammern 1 4 Andere Gewerbetreibende 8 15 Bei der Polizei Berlin findet eine statistische Erhe- Finanzunternehmen 10 15 bung zu Vermögenswerten, die durch Beschlagnahme, Finanzdienstleistungsinstitute 147 256 Sicherstellung oder Pfändung vorläufig gesichert werden, Behörden 6 5 nur in solchen Geldwäscheverfahren statt, die im LKA 31 Sonstige (Privatpersonen, Finanzbehörden 35 31 bearbeitet werden. Zahlen zu vorläufigen Sicherungen i.S. des § 31b Abgabenordnung, durch andere Dienststellen, die Geldwäscheverfahren ausländische Finanzermittlungs- geführt haben, liegen nicht vor. dienststellen etc.) Durch das LKA erfolgten von 2011 bis 2014 folgende Ca. 80% aller Verdachtsmeldungen stammen daher vorläufigen Sicherungen in Geldwäscheverfahren: von Kreditinstituten, für 2011 und 2012 kann eine ähnli- che Verteilung angenommen werden. 2011: 3.028.528,53 EUR 2012: 2.988.500,00 EUR 2013: 13.374.131,00 EUR 3. Wie viele Tatverdächtige wurden jeweils in den 2014: 4.934.477,30 EUR Jahren 2011-2014 in diesen Fällen ermittelt? Wie hoch war der jeweilige Schaden? Daneben erfolgten weitere vorläufige Sicherungen im Rahmen der Bearbeitung der jeweiligen Grunddelikte, Zu 3.: Zu den durch die Polizei Berlin geführten also nicht bei den Geldwäschetatverdächtigen, sondern Geldwäscheverfahren konnte folgende nach Jahren ge- den Tatverdächtigen der Vortaten (also ggf. auch bereits gliederte Anzahl von Tatverdächtigen ermittelt werden: gewaschene und an die Tatverdächtigen zurück geflosse- ne Vermögenswerte). Daten, zu welchen Grunddelikten 2011: 2121 vorläufige Sicherungen erfolgten, wenn auch Geldwä- 2012: 2016 scheermittlungen erfolgten, liegen nicht vor. 2013: 2647 2014: 3226 In welchen Fällen vorläufig gesicherte Beträge später im Strafurteil für eingezogen oder verfallen erklärt bzw. Die Erhebung eines „Schadens“ ist nicht erfolgt, da zur Schadloshaltung von Tatverletzten verwendet wurden, die Geldwäsche für sich genommen keinen Schaden ver- wird durch das LKA nicht erhoben. Bei der Staatsanwalt- ursacht. Schäden können allenfalls bei einigen der geld- schaft Berlin ist eine automatisierte Erhebung zu dieser wäschetauglichen Vortaten entstehen (z.B. Eigentums- Fragestellung nicht möglich. oder Vermögensdelikte, nicht jedoch z.B. bei Drogenhan- del). 2. Wie viele dieser bearbeiteten Fälle betrafen Ver- pflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes? (Bitte nach 4. Wie hoch schätzt der Senat das Dunkelfeld im Be- Verpflichtetengruppen i.S. §2 GwG aufschlüsseln) reich Geldwäsche für Berlin ein? Zu 2.: Ob und wie viele Verfahren sich gegen Mitar- Zu 4.: Das Dunkelfeld wird als hoch eingeschätzt. beiterinnen bzw. Mitarbeiter von Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz richteten, wird statistisch nicht erfasst. 5. Wie viele Stellen (in VZÄ) sind in den Berliner Po- Die Gesamtzahl von Geldwäscheverfahren, die auf- lizeibehörden für die Bekämpfung von Wirtschaftskrimi- grund von Verdachtsmeldungen Verpflichteter nach dem nalität im Allgemeinen und Geldwäsche im Besonderen Geldwäschegesetz durch die Polizei eingeleitet wurden, vorgesehen und besetzt und welche spezifischen Qualifi- ist der Antwort zur Frage 1 zu entnehmen. kationen haben die entsprechenden MitarbeiterInnen? Eine Aufschlüsselung nach den einzelnen Verpflichte- Zu 5.: Geldwäsche ist kein Delikt, das für sich allein tengruppen zu diesen Verdachtsmeldungen ist polizeili- existieren kann, es bedingt stets eine geldwäschetaugliche cherseits aufgrund technischer Probleme derzeit nicht für Vortat, deren Erlöse gewaschen werden sollen. Dies kön- alle Jahre möglich, es sind nur Daten für die Jahre 2013 nen Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminali- und 2014 vorhanden. Demnach waren neben Kreditinsti- tät sein, aber auch aus vollkommen anderen Deliktsberei- tuten, die am häufigsten Verdachtsmeldungen erstatteten, chen wie z.B. Drogenhandel, Straftaten i.Z.m. dem Rot- folgende Verpflichteten vertreten: lichtmilieu u.ä., insofern zählt Geldwäsche per Definition nicht direkt zur Wirtschaftskriminalität und ist auch nicht Teil von dieser. 2
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 449 In der Polizei Berlin werden Wirtschaftsstraftaten Die Beschäftigten von LKA 31, 32 und 34 verfügen überwiegend im Landeskriminalamt im LKA 32 sowie in weitgehend über Fachfortbildungen zum Thema Wirt- 5 Kommissariaten des LKA 34 bearbeitet, z.T. erfolgt die schaftskriminalität, die des LKA 31 zusätzlich über solche Bearbeitung von Straftaten, die als Wirtschaftskriminalität zum Thema Finanzermittlungen/Vermögensabschöpfung bewertet werden, jedoch auch in anderen Abteilungen des und die des LKA 34 teils zum Thema Korruption als Landeskriminalamtes bzw. in den örtlichen Polizeidirek- Teilbereich der Wirtschaftskriminalität. tionen. Einige in diesen Bereichen eingesetzte Mitarbeiterin- Mit der Bearbeitung von Geldwäscheverfahren verhält nen und Mitarbeiter verfügen über eine zusätzliche beruf- es sich ähnlich. Verdachtsmeldungen nach dem Geldwä- liche Vorbildung, da sie vor ihrer Tätigkeit für die Polizei schegesetz (GwG) werden zunächst zentral beim LKA z.B. als Bankkaufleute gearbeitet oder „passende“ Studi- 311 GFG (Clearing Geldwäsche) erfasst und erstbearbei- engänge absolviert haben (z.B. Betriebswirtschaftslehre, tet, bis ein dazugehöriges Grunddelikt erkannt wird. Wird Jura). dieses erkannt, erfolgt die Weiterbearbeitung bei der für das Grunddelikt zuständigen Dienststelle (z.B. Rausch- Fachliche Unterstützung erfolgt daneben bei der Bear- giftkommissariat oder Organisierte Kriminalität (OK) - beitung von Wirtschaftsdelikten und teils auch in Geld- Dienststelle) bzw. bei LKA 312 und LKA 313, wenn wäscheverfahren durch LKA 31 Prüfgruppe, wo 22 diese Grunddeliktsverfahren mit Finanzermittlungen zum Dienstkräfte als Wirtschaftsreferenten und Bilanzbuch- Zwecke der Vermögensabschöpfung begleitet werden. halter (21 VZÄ) mit entsprechenden kaufmännischen Geldwäscheverfahren ohne Maßnahmen der Vermögens- Kenntnissen beschäftigt sind. abschöpfung werden daher auch eigenständig in verschie- denen anderen Abteilungen des Landeskriminalamtes bzw. in den örtlichen Polizeidirektionen bearbeitet. 6. Wie bewertet der Senat die in anderen Bundeslän- dern existierende Sonderlaufbahn Wirtschaftskriminalis- Die Frage nach dem für Wirtschaftsstraf- und Geldwä- tik und plant der Senat eine entsprechende Laufbahn für scheverfahren eingesetzten Personal kann daher nur für Berlin zu entwickeln? die im LKA 3 beteiligten Dienststellen beantwortet wer- den, da die übrigen Dienststellen, die solche Delikte bear- Zu 6.: In den Bundesländern Baden-Württemberg und beiten, vorrangig andere Straftaten verfolgen. Bayern wurde Ende der 1990er Jahre eine Laufbahn des gehobenen Dienstes der Wirtschaftskriminalisten einge- Aktuell sind in diesen Bereichen im LKA 3 folgende führt, um Nachwuchskräften mit wirtschaftswissenschaft- Dienstkräfte (DK) bzw. Vollzeitäquivalente (VZÄ) be- lichem Studienabschluss den Einstieg in den Polizeivoll- schäftigt: zugsdienst zu ermöglichen. Die Beamtinnen und Beamten dieser speziellen Laufbahn bearbeiten Delikte der Wirt- Dienststelle Anzahl DK VZÄ schafts- und Vermögenskriminalität, für deren Bearbei- tung besondere kaufmännische Kenntnisse hilfreich sind, LKA 311 16 15,88 wie zum Beispiel Insolvenzdelikte (Insolvenzverschlep- LKA 312 10 10 pung, Bankrott), gewerbs- oder bandenmäßig begangene LKA 313 8 7,73 Betrugsdelikte (Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug), Kor- ruptionsdelikte (Bestechung, Bestechlichkeit) und Fäl- LKA 32 53 50,78 schungsdelikte (Geldfälschung, Fälschung von Zahlungs- LKA 343 7 6,7 karten). LKA 344 14 12,75 Im Land Berlin werden den Nachwuchskräften für die LKA 345 8 7,88 Kriminalpolizei bereits während des Studiums für den LKA 346 8 7,8 gehobenen Polizeivollzugsdienst notwendige Kenntnisse vermittelt, um die Aufgaben von Deliktsfeldern wie Wirt- LKA 347 11 10,35 schaftskriminalität, Korruption, Organisierte Kriminalität, Gesamt 135 129,87 Fälschungsdelikte und andere täterorientiert bearbeiten zu können. Zusätzlich benötigte Spezialkenntnisse werden durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen vorhandener Eine Aufschlüsselung ist nur nach den tatsächlich ein- Kräfte oder die Einstellung von ggf. bereits berufserfah- gesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nicht jedoch renen Tarifbeschäftigten erschlossen. Hervorzuheben ist, nach Stellen möglich, da die Stellen aller Dienstkräfte nur dass das Landeskriminalamt Berlin über die größte Wirt- für die Abteilung LKA 3 ausgewiesen werden bzw. ge- schaftsprüfgruppe der Polizeiorganisationen Deutschlands poolt sind. verfügt. Daher strebt der Senat die Einrichtung einer speziellen Laufbahn für Wirtschaftskriminalisten, in die nur eine kleine Zahl von Beamtinnen und Beamten eingestellt werden, derzeit nicht an. 3
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 449 7. Welche Ausbildungsmöglichkeiten mit dem Schwerpunkt Wirtschaftskriminalistik werden an den Berliner Hochschulen und Universitäten angeboten und wie bewertet der Senat dieses Angebot? Zu 7.: Ein Studiengang mit dem Schwerpunkt Wirt- schaftskriminalistik wird von den Berliner staatlichen Hochschulen nicht angeboten. Es kann auf den Bachelor- studiengang "Polizeivollzugsdienst" an der Hochschule für Wirtschaft und Recht hingewiesen werden, der auf Aufgaben in den Laufbahnen des gehobenen Kriminal- und Schutzpolizei- sowie des Gewerbeaußendienstes vorbereitet. Entsprechende Lehrinhalte finden sich auch in juristischen Vorlesungen an der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin zum Straf- , Wirtschafts- und Steuerrecht. Gleiches gilt auch für Veranstaltungen in der Betriebswirtschaftslehre. Der Senat ist von der hochwertigen Qualität der Berliner Hochschulausbildung überzeugt. Ihm sind keine Überle- gungen der staatlichen Hochschulen bekannt, einen auf Wirtschaftskriminalistik spezialisierten Studiengang an- zubieten. Berlin, den 16. Februar 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2015) 4