Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 525 vom 18. Oktober 2017 über Diplomaten in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren sind wegen Verfahrenshindernissen nach §§ 18 ff GVG in den Jahren 1996 bis 2016 und wie viele bisher im Jahr 2017 eingestellt? Zu 1.: In dem bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingesetzten Aktenverwaltungssystem MESTA (Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation) werden alle Verfahren, die sich gegen Personen mit Immunitätsstatus richten, unter der Nebenverfahrensklasse „Immu“ erfasst. Dies betrifft aber auch diejenigen, die politische Immunität genießen, wie zum Beispiel Bundestags- oder Landtagsabgeordnete. Eine Aufschlüsselung nach Personen, die dem diplomatischen Schutz der §§ 18 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) unterfal- len, erfolgt nicht, so dass Zahlen zu den insoweit zwischen 1996 und 2017 geführten und eingestellten Verfahren nicht mitgeteilt werden können. 2. Werden alle Straftaten zunächst erfasst oder entspricht es polizeilicher Praxis, Strafanzeigen gegen durch die §§ 188 ff. GVG geschützten Personen gar nicht erst aufzunehmen? Zu 2.: Das Legalitätsprinzip gemäß § 163 Strafprozessordnung (StPO) verpflichtet jeden Polizeibeamten, Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anord- nungen zu treffen. Die Polizei Berlin hat daher grundsätzlich bei Bekanntwerden von zu- reichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen eines strafbaren Sachverhalts eine Strafanzeige zu fertigen, auch soweit der in §§ 18 ff. GVG genannte Personenkreis betroffen ist. Bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird aufgrund der polizeilichen oder auch