Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/20248 vom 15. Juli 2019 über Feuerkrebs II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Entsprechen gegenwärtig alle Standorte der Berliner Feuerwehr den Unfallverhütungsvorschrif- ten? Wenn nein, welche nicht, inwiefern und aus welchen Gründen ist dieser Zustand bisher nicht abgestellt worden? (Exemplarisch sei darauf verwiesen, dass gegenwärtig nicht alle Fahrzeug- hallen der Berliner Feuerwehr mit Abgasabsauganlagen ausgestattet sind, so dass Emissionen nicht nur eingeatmet werden, sondern sich auch in der dort hängenden Schutzkleidung ablagern. Bitte gesondert ausweisen, welche der Fahrzeughallen der Berliner Feuerwehr aktuell nicht über eine voll funktionsfähige Abgasabsauganlage verfügen.) Zu 1.: Nach derzeitigem Sachstand entsprechen alle Standorte der Berliner Feuerwehr den Unfallverhütungsvorschriften. Alle verantwortlichen Führungskräfte handeln nach dem Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Einhaltung und Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) erfolgt dann, wie bereits in der Antwort zur Drucksache 18/19963 beschrieben, durch die regel- mäßig durchgeführten Sicherheitsbegehungen auf allen Standorten durch die Fach- kräfte für Arbeitssicherheit (FASI). Die Gefahren aus den erwähnten fehlenden Abgasabsauganlagen, wie auch alle an- deren evtl. auftretenden Gefährdungen für die Beschäftigten, werden gemäß einer standardisierten Maßnahmen- Hierachie (TOP – Hierarchie) weiter minimiert. Auf den Standorten ohne Abgasabsauganlage (T – technische Maßnahme) werden Organi- satorische Maßnahme, wie Beschaffung von Fahrzeugen mit neuester Abgastechnik oder Querbelüften von Fahrzeughallen bis hin zu Persönlichen Maßnahmen, wie Aufenthaltsverbot und Unterweisung der Mitarbeiter durchgeführt. Diese Herange- hensweise entspricht den UVVs. Bei der Berliner Feuerwehr verfügen folgende acht Berufsfeuerwachen und drei Freiwillige Feuerwehren über eine Abgasabsauganlage in den Fahrzeughallen: (FW) Charlottenburg-Nord (FW) Schillerpark Seite 1 von 2