Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 580 Frage 8: Aus welchem Kapitel und welchem Titel des Antwort zu 9 - 15: Mit der geplanten Kommunikati- Landeshaushalts werden die Mittel für die Dienstleistung onsstrategie geht es u. a. darum, eine stärkere Sichtbarkeit entnommen? der gesamten Thematik „Radfahren in Berlin“, die Mög- lichkeit zur Identifikation mit diesem Thema und die Antwort zu 8: Die Mittel für diesen Dienstleistungs- Miteinbeziehung und aktive Teilhabe von Bürgerinnen auftrag werden voraussichtlich aus dem Kapitel 1270 - und Bürger an der Thematik Radverkehr zu schaffen. Verkehr - Titel 540 10 - Dienstleistungen entnommen. Die Kommunikation zum Radverkehr ist dabei als vielschichtiger, insbesondere sozio-kultureller Prozess zu verstehen, der das allgemeine Ziel verfolgt, über eine Frage 9: Warum ist der Senat nicht in der Lage, die integrierte Förderung und geeignete Kommunikations- Radverkehrspolitik im Land Berlin ohne den Einsatz von maßnahmen die Verstärkung und Etablierung einer „Rad- Steuermitteln in Eigenleistung zu kommunizieren? Kultur“ in allen Bereichen in Berlin zu schaffen. Es geht insbesondere darum, eine positive Wahrneh- Frage 10: Über welche Informationen verfügt der Se- mung der Fahrradmobilität darzustellen, um so eine lang- nat hinsichtlich der finanziellen Ausstattung der das fristige Veränderung der Mobilitätsgewohnheiten bewir- Volksbegehren Radverkehr in Berlin tragenden Initiati- ken zu können. Dies kann nur durch vielfältige Angebote ven? und entsprechende Kommunikation dieser mit positiven Botschaften erzielt werden. Dies ist mit „Bordmitteln“ der Frage 11: Hat der Senat sonstige Anhaltspunkte dafür, Senatsverwaltung nicht leistbar. bei der gesetzlich gebotenen sachlichen Darstellung seiner Darüber hinaus zeigen die Erfolge bereits durchge- ablehnenden Position zum Volksbegehren Radverkehr in führter bzw. laufender Kampagnen aus den Städten wie Berlin einem durch erheblichen privaten Mitteleinsatz München, Münster oder auch Wien und Kopenhagen sehr entfachten „Feuerwerk der Propaganda“ seitens der Initia- deutlich, dass gut geplante und nachhaltig ausgeführte tiven ausgesetzt zu sein, dem gegenüber er ohne Einsatz Kommunikationsmaßnahmen eine sinnvolle und wichtige von öffentlichen Haushaltsmitteln nicht mehr durchzu- Ergänzung zu den weiterhin notwendigen baulichen und dringen vermag? verkehrsordnenden Maßnahmen im Straßenraum bilden. Ganz speziell sollen somit die bereits bekannten lang- Frage 12: Sieht der Senat einen inhaltlichen und sach- fristigen Ziele aus dem Stadtentwicklungsplan (StEP) lichen Zusammenhang zwischen dem aus seiner Sicht zu Verkehr oder der Berliner Radverkehrsstrategie erreicht verzeichnenden „verstärktem Hinterfragen der Tätigkeiten werden, die u. a. auf eine Steigerung der Radverkehrsan- des Senats in diesen Bereichen [Radverkehrsplanung und teile in der Innenstadt, aber auch in den Außenbereichen Radverkehrsförderung]“ (so die Ausschreibung zu Kom- Berlins, sowie Erhöhung der Sicherheit im (Rad-)Verkehr munikationslinie und -kampagne vom 15. April 2016) abzielen. Insofern unterscheiden sich diese grundlegenden und dem von den Trägern des Volksbegehrens „Volksent- Zielstellungen des Senats nicht grundsätzlich von den scheid Fahrrad – Berlin dreht sich“ geltend gemachten Zielen des Radverkehrsgesetzes (u. a. auch in den Forde- Begehren? Wenn nein: Warum nicht? rungen im § 19 des Radverkehrsgesetzes festgehalten). Frage 13: Wie will der Senat sicherstellen, dass mit Mit der geplanten Kommunikationsstrategie ist folg- der geplanten Kommunikationsstrategie nicht vor allem lich keine Gegen-Kampagne zu der Initiative des Volks- und zwangsläufig seine bereits mehrfach öffentlich kund- begehrens geplant, sondern eine Kampagne, die den Rad- gegebene ablehnende Haltung zu dem laufenden Volks- verkehr in Berlin weiter fördern und das allgemeine (Rad- begehren zur Förderung des Radverkehrs ausgedrückt )Verkehrs-Klima in der Stadt langfristig verbessern wird. wird? Er folgt damit den jahrelangen Forderungen von Ver- kehrs- und Umweltverbänden und letztendlich auch der Frage 14: Teilt der Senat die Einschätzung des Abge- Forderung der Initiatorinnen und Initiatoren des Volksent- ordneten Zimmermann (SPD), der im Plenum des Abge- scheids selbst. ordnetenhauses am 3. März 2016 in der Debatte um die Änderung des Abstimmungsgesetzes hinsichtlich der Darstellung des Senatsstandpunkts zu Volksbegehren Berlin, den 30. Mai 2016 unter Einsatz öffentlicher Haushaltsmittel erklärt hat: „Der Senat darf jetzt nicht eine bescheiden auftretende Initiative mit einem voluminösen Angebot oder einer In Vertretung Kampagne platt machen. Das wäre rechtswidrig. Das haben wir festgestellt. Das steht auch im Gesetz.“? Christian Gaebler ................................ Frage 15: Wie begründet der Senat hinsichtlich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ausschreibung einer PR-Kampagne zum Radverkehr die Angemessenheit des Einsatzes öffentlicher Mittel, die nach § 40d des Abstimmungsgesetzes geboten ist, wenn (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juni 2016) der Senat seine Haltung zu einem Volksbegehren geltend machen will? 2