Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16103 vom 22. August 2018 über Mobilität für behinderte Sportlerinnen und Sportler ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die Partizipation behinderter Sportlerinnen und Sportler an Vereinsangeboten sichergestellt? Zu 1.: Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an den Angeboten der Berliner Sportvereine ist grundsätzlich durch die Sportförderung nach den Regularien des Berliner Sportförderungsgesetzes gesichert. Dort wird in § 1 zugesichert, dass die Förderung nach diesem Gesetz jedem die Möglichkeit verschaffen soll, sich entspre- chend seinen Fähigkeiten und Interessen im Sport nach freier Entscheidung mit or- ganisatorischer oder ohne organisatorische Bindung zu betätigen. Die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen sind zu berücksichtigen. 2. In welcher Art und Weise werden behinderte Sportlerinnen und Sportler bei der An- und Abreise zu den Sportstätten unterstützt? 3. In welcher Form beteiligt sich der Berliner Senat an den Kosten des Transportes behinderter Sport- lerinnen und Sportler zu den Sportanlagen? Zu 2. und 3.: Das Land Berlin hält für Menschen mit Behinderung, die den öffentlichen Personen- nahverkehr nicht nutzen können, einen Sonderfahrdienst (SFD) für Freizeitfahrten vor. Um den Sonderfahrdienst nutzen zu können, benötigen die Berechtigten eine Magnetkarte, die beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) be- antragt werden muss. Damit kann beim derzeitigen Betreiber des Fahrdienstes, der Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBT), unter der Telefonnum- mer (030) 2610-2300 eine Fahrt angemeldet werden. Die Nutzung des Sonderfahr- dienstes ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Einen Teil der Kosten müs- sen die Nutzerinnen und Nutzer selbst übernehmen. Umfassende Informationen zum SFD können unter https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung- versorgungsamt/nachteilsausgleiche/sonderfahrdienst/ im Internet nachgelesen wer- den. Seite 1 von 2