Drucksache 17 / 17 712 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 12. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Januar 2016) und Antwort Ein Bundesqualitätsgesetz für die Kita? Wie steht der Senat dazu? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Die finanziellen, personellen und fachlichen Rahmenbe- Schriftliche Anfrage wie folgt: dingungen unterscheiden sich deutlich. Das Berliner Sys- tem der Kindertagesbetreuung ist durch Merkmale ge- 1. Welche Haltung besitzt der Senat zur aktuellen län- prägt, (wie z.B. das Prinzip der Altersmischung in den derübergreifenden Debatte über die Einführung eines Kindertageseinrichtungen, das Recht auf gemeinsame Bundesqualitätsgesetzes für die Kindertagesbetreuung? Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung, die a) Wie begründet der Senat diese Haltung? Aufnahme von Kindern unabhängig von der Art und Schwere ihrer Behinderung mit entsprechend personellen 2. Welche Argumente für oder gegen ein Bundesquali- Ressourcen, die Gleichwertigkeit der Förderung von Kin- tätsgesetz für die Kindertagesbetreuung sind dem Senat dern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, bisher bekannt? das verbindliche Qualitätssystem für die pädagogische a) Wie bewertet der Senat diese Argumente jeweils? Arbeit mit dem Bildungsprogramm, das Fachkräftegebot), die an vielen Stellen den bundesweiten Standard deutlich 3. Wie steht der Senat zu einem häufig geäußerten Ar- übertreffen. gument für ein Bundesqualitätsgesetz, dieses würde die Haushalte der Länder entlasten, weil der Bund fortan Die Vorbehalte der Länder gegen ein Qualitätsgesetz jegliche Zuschüsse an die Länder, u.a. auch für konsumti- bewegen sich deshalb im Spannungsfeld der Ausgestal- ve Ausgaben in der Kindertagesbetreuung zahlen würde? tung der jeweiligen Standards. Die Übernahme der Kos- tenfolgen eines Bundesqualitätsgesetzes durch den Bund 4. Wie steht der Senat zum Argument gegen ein Bun- wäre wünschenswert aber rechtlich nicht zwingend. desqualitätsgesetz, dieses würde zu einer Absenkung bereits geschaffener Standards in den Ländern führen? a) Welche konkreten Berliner Standards in der Kinder- 5. Zur Errichtung eines Bundesqualitätsgesetzes für tagesbetreuung sieht der Senat als gefährdet an? die Kita ist eine Bund-Länder-AG beim BMFSFJ errichtet worden. Wer nimmt für das Land Berlin an dieser AG Zu 1. - 4.: Bund und Länder eint der Wille, die Quali- teil? tätsentwicklung der Kindertagesbetreuung zu fördern. a) Was waren die bisherigen Themen, die wann in der Gemeinsames Ziel ist es, dass Kinder in Deutschland AG besprochen wurden? unabhängig von ihrem Lebensort, ihrem Geschlecht, ihrer b) Wie bringt der Senat sich in diese AG ein? Abstammung, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung und Zu 5.: Bund und Länder haben im November 2014 das frühe Förderung und damit von Anfang an gleiche Bil- gemeinsame Communiqué „Frühe Bildung weiterentwi- dungschancen erfahren können. Das Bundesministerium ckeln und finanziell sichern“ unterzeichnet. Darin wurden für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zieht Handlungsfelder definiert, für die gemeinsame Qualitäts- zur Umsetzung dieses Anliegens auch ein Bundesquali- ziele entwickelt werden sollen. Zur Umsetzung des tätsgesetz in Erwägung. Communiqués hat sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (AG Frühe Bildung) konstituiert, die relevante Hand- Ob der Weg über ein Bundesqualitätsgesetz hierfür lungsziele und Erfolg versprechende Umsetzungsmaß- der geeignete ist, wird kontrovers diskutiert, da die Aus- nahmen für die Handlungsfelder des Communiqué identi- gangsbedingungen sich außerordentlich heterogen darstel- fizieren soll. Sie wird dabei von Expertinnen/Experten aus len und die Systeme der Kindertagesbetreuung in den Wissenschaft, von Verbänden und Organisationen unter- Ländern sich höchst unterschiedlich entwickelt haben. stützt. In diesem Erörterungsprozess werden die unter- Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.