Herausgabe von Daten der Meldebehörde

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Drucksache 17 / 13              058 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 15. Januar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2014) und                         Antwort Herausgabe von Daten der Meldebehörden Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                          Die Zahlen der Bezirke und des LABO über die er- Kleine Anfrage wie folgt:                                                  teilten Melderegisterauskünfte sind nicht vergleich- bar. Die Bezirke unterscheiden einerseits nur zwischen 1. Wie häufig haben die Berliner Meldebehörden                         Datenübermittlungen innerhalb des Bezirks an bezirkliche /Bezirksämter, Landesamt für Bürger- und Ordnungsan-                       Dienststellen bzw. an Behörden des Landes Berlin (Pro- gelegenheiten) in den Jahren 2011 bis 2013 Melderegis-                     dukt "interne Melderegisterauskünfte") und andererseits terauskünfte an private Dritte oder andere nicht-öffentli-                 Datenübermittlungen an Behörden außerhalb des Landes che Stellen weitergegeben (bitte nach einfachen und er-                    Berlin sowie Melderegisterauskünfte an private Dritte weiterten Melderegisterauskünften, Einzel- und Gruppen-                    (Produkt "externe Melderegisterauskünfte"). Die Anzahl anfragen, sowie nach Meldebehörde untergliedern.)?                         der externen Melderegisterauskünfte der Bezirke für die Jahre 2011, 2012 sowie für 2013 mit dem Stand Zu 1.: In den Berliner Meldebehörden, das heißt in                     30.11.(Tabelle 2 zu Frage 1) beinhalten daher nicht nur den zwölf Bezirken (bezirkliche Bürgerämter) und dem                       Auskünfte an private Dritte, sondern auch Datenüber- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten                          mittlungen an Behörden außerhalb des Landes Berlin. Die (LABO) werden keine einheitlichen Statistiken über die                     Zahlen wurden - wie auch die Erträge zu Frage 2 - den im erteilten Melderegisterauskünfte an private Dritte oder                    Internet veröffentlichten Produkt-Vergleichsberichten der andere nichtöffentliche Stellen sowie der Datenübermitt-                   Senatsverwaltung für Finanzen entnommen. Beim LABO lungen (auch manuelle Auskünfte aufgrund von Anfra-                        (Tabelle 1 zu Frage 1) hingegen wird nur zwischen auto- gen) gegenüber Behörden geführt. Insbesondere wird                         matisiert erteilten einfachen Melderegisterauskünften, d.h. nicht zwischen einfachen (§ 28 Abs. 1 Gesetz über das                      Onlineabrufen (§ 28a MeldeG Bln), sowie manuell Meldewesen in Berlin -MeldeG Bln-) und erweiterten (§                      (schriftlich oder durch persönlich bei Vorsprache) erteil- 28 Abs. 2 MeldeG Bln) Melderegisterauskünften unter-                       ten Melderegisterauskünften unterschieden, wobei die schieden.                                                                  manuell erteilten Melderegisterauskünfte einfache und erweiterte Auskünfte umfassen. Es wird überschlägig davon ausgegangen, dass weniger als 1/3 der Auskünfte auf erweiterte Auskünfte entfallen. Wegen der Erteilung von Gruppenauskünften wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Tabelle 1 - LABO - Melderegisterauskünfte an private Dritte im Sinne § 28 Abs. 1 und 2 MeldeG Bln (Anzahl) 2011                             2012                     2013 Automatisierte Melderegisterauskünfte (On- lineabruf)                                                           607.958                          901.777                 730.098 Manuelle Melderegisterauskünfte                                       85.644                           42.479                  53.138 Summe                                                                693.602                          944.256                 783.236 Quelle: Eigene Statistik LABO II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                                           Drucksache 17 / 13 058 Tabelle 2 - Bezirke - Externe Melderegisterauskünfte (private Dritte und Behörden außerhalb Berlins) bis Bezirk/Jahr                                                         2011                            2012               11/2013 Mitte                                                              36.584                          37.790               33.531 Friedrichshain-Kreuzberg                                           26.601                          24.287               24.123 Pankow                                                             15.129                          14.021               13.209 Charlottenburg - Wilmersdorf                                       15.668                          11.949               11.036 Spandau                                                            12.417                           7.870               7.379 Steglitz - Zehlendorf                                              10.290                           9.484               8.228 Tempelhof - Schöneberg                                             14.695                          10.945               10.520 Neukölln                                                           10.602                          14.731               9.820 Treptow - Köpenick                                                  9.111                           6.896               2.648 Marzahn - Hellersdorf                                               9.964                           8.408               7.843 Lichtenberg                                                        16.242                          13.876               14.522 Reinickendorf                                                      11.151                          12.331               13.488 Summe                                                             188.454                         172.588              156.347 Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen –Kosten-Leistungs-Rechnung, Produkt-Vergleichsberichte zum Produkt 78370 2. Welche Einnahmen hat das Land Berlin in den                          Die Gebühreneinnahmen des LABO für Melderegis- Jahren 2011 bis 2013 durch die Weitergabe von Meldere-                  terauskünfte gehören zu den Gebühren nach der VGebO gisterauskünften an private Dritte oder andere nicht-öf-                und fließen - wie die anderen Gebühren nach der VGe- fentliche Stellen erzielt (bitte nach einfachen und erwei-              bO - nur einem Einnahmetitel im Haushalt zu. Eine Aus- terten Melderegisterauskünften, Einzel- und Gruppenan-                  sage, wie hoch der Anteil aus Melderegisterauskünften fragen, sowie nach Meldebehörde untergliedern)?                         daran ist, kann daher nur eingeschränkt erfolgen. Da die Gebühr für einfache Melderegisterauskünfte durch Onli- Zu 2.: Die Erträge aus den externen Melderegisteraus-               neabruf 1,50 Euro je Anfrage und die für manuelle einfa- künften der Bezirke sind der Tabelle 4 (zu Frage 2) zu                  che oder erweiterte Melderegisterauskünfte in der Regel entnehmen. Die Daten sind, wie bereits zu Frage 1 ausge-                5,00 Euro beträgt, kann jedoch aus der Multiplikation der führt wurde, den im Internet veröffentlichten Produkt-                  jeweiligen Menge mit der jeweiligen Gebühr ein durchaus Vergleichsberichten der Senatsverwaltung für Finanzen                   aussagekräftiger Wert gebildet werden (Tabelle 3 zu Fra- entnommen. Da Behörden grundsätzlich gebührenbefreit                    ge 2). sind (§ 2 Abs. 1 Verwaltungsgebührenordnung - VGebO,                        Für die Gruppenauskünfte nach § 28 Abs. 3 MeldeG Ausnahmen nach Abs. 2 VGebO sind sehr selten), dürfte                   Bln kann aufgrund fehlender Erfassung, die weder erfor- es sich fast ausschließlich um die Gebühren für Meldere-                derlich noch vorgeschrieben ist, nur für das Jahr 2013 gisterauskünfte an private Dritte handeln.                              mitgeteilt werden, dass 7005 Euro Gebühren eingenom- men wurden. Tabelle 3 -LABO - Erträge der                            Melderegisterauskünfte         an     private     Dritte    im    Sinne § 28 Abs. 1 und 2 MeldeG Bln (in Euro) 2011                         2012                     2013 Automatisierte           Melderegisterauskünfte (Onlineabruf)                                                  911.937                    1.352.666                1.095.147 Manuelle Melderegisterauskünfte                                428.220                     212.395                  265.690 Summe                                                         1.340.157                   1.565.061                1.360.837 Quelle: Eigene Berechnung LABO II 2
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                                         Drucksache 17 / 13 058 Tabelle 4 - Bezirke - Erträge in Euro der externen Melderegisterauskünfte (private Dritte und Behörden außer- halb Berlins) Bezirk/Jahr                                                     2011                          2012              bis 11/2013 Mitte                                                          59.018                       74.785                 79.455 Friedrichshain-Kreuzberg                                       44.526                       47.345                 49.937 Pankow                                                         31.433                       26.929                 24.993 Charlottenburg - Wilmersdorf                                   36.323                       12.278                 10.236 Spandau                                                        10.541                       10.230                  9.337 Steglitz - Zehlendorf                                          11.946                       10.782                 10.442 Tempelhof - Schöneberg                                         14.101                       10.487                 10.923 Neukölln                                                       18.687                       16.865                 16.602 Treptow - Köpenick                                             11.085                        9.056                  6.650 Marzahn - Hellersdorf                                           8.988                        7.765                  7.002 Lichtenberg                                                    16.511                       16.367                 16.433 Reinickendorf                                                   8.820                        7.931                  7.207 Summe                                                         271.979                      250.820                249.217 Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen –Kosten-Leistungs-Rechnung, Produkt-Vergleichsberichte zum Produkt 78370 3. Zu welchen Zwecken wurden in den Jahren 2011                       5. Wie häufig hat die Senatsverwaltung für Inneres bis 2013 erweiterte Melderegisterauskünfte an private                  Anträge auf Gruppenanfragen im Sinne des § 28 Abs. 3 Dritte oder andere nicht-öffentliche Stellen weitergegeben             MeldeG genehmigt bzw. abgelehnt (bitte nach Art der (bitte nach Zweckgruppen wie „Adresshandel“, „Wer-                     Zusammensetzung der Gruppenzugehörigkeit differenzie- bung“, „Mahnbescheid“, „Titel“ kategorisieren)?                        ren)? Wurde dabei Anträgen stattgegeben, die das Ziel des Adresshandels oder der Werbung verfolgten? Zu 3.: Es werden keine Statistiken darüber geführt, welche Gründe dem berechtigtem Interesse für eine er-                      Zu 5.: Die Anzahl der Anträge auf Erteilung von weiterte Melderegisterauskunft nach § 28 Abs. 2 MeldeG                 Gruppenauskünften nach § 28 Abs. 3 MeldeG Bln sowie Bln zugrunde lagen. Aufgrund der Erfahrungen kann aber                 die jeweilige Art der Zusammensetzung der Gruppenzu- davon ausgegangen werden, dass es sich überwiegend um                  gehörigkeit wird statistisch nicht erfasst. Eine lediglich Fälle eines rechtlichen Interesses handelte, d.h. Daten                überschlägige Aktendurchsicht im LABO und der Senats- möglicher Erben oder insbesondere Daten möglicher                      verwaltung für Inneres und Sport ergab für das Jahr 2011 Schuldnerinnen und Schuldner gesucht werden und dem                    ca. 14, 2012 ca. 6 und 2013 ca. 9 Anträge, wobei in den drei Jahren insgesamt 3 Anträge wegen fehlenden öffent- lichen Interesses von der Senatsverwaltung für Inneres ein Titel oder ein Mahnbescheid als Nachweis beigefügt                 und Sport abgelehnt wurden. Anträge, die das Ziel des wurde. Die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interes-                Adresshandels oder der Werbung verfolgen, wurden hier- ses, dass die Auskunft für Zwecke der Werbung und/oder                 bei nicht gestellt und würden im Übrigen auch regelmäßig des Adresshandels - bezogen auf jedes einzelne Datum                   wegen des fehlenden öffentlichen Interesses abgelehnt des Absatzes 2 des § 28 MeldeG Bln - benötigt wird,                    werden. ist schwer vorstellbar und dürfte auch regelmäßig zu einer Ablehnung führen. Berlin, den 31. Januar 2014 4. Wie oft wurden die Betroffenen im Sinne des §28 Abs. 2 Satz 2 MeldeG nicht über die Weitergabe ihrer                                              In Vertretung Daten im Rahmen einer erweiterten Melderegisteraus- kunft informiert?                                                                             Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport Zu 4.: Die Frage kann nicht beantwortet werden. Da es sich in der Mehrzahl der Fälle um Anträge handelt, bei denen die Datenempfängerin bzw. der Datenempfänger                     (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2014) ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendma- chung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat (§ 28 Abs. 2 Satz 2 MeldeG Bln), entfällt eine Unterrichtung der Betroffenen bzw. des Betroffenen. 3
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