Altersfeststellung und Folgen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (II)

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Drucksache 18 / 10              071 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 08. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2016) und                               Antwort Altersfeststellung und Folgen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     Werden keine Personenstandsdokumente vorgelegt, die Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            das angegebene Alter nachweisen, wird im Rahmen einer qualifizierten Inaugenscheinnahme durch ein interdiszip- 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Geflüchtete                    linäres Team, bestehend aus einer Sozialpädagogin oder wurden seit 2012 einer medizinischen und nicht-                            einem Sozialpädagogen des Landesjugendamtes und einer medizinischen Altersfeststellung in Relation zur Gesamt-                   Psychologin oder einem Psychologen eines freien Trägers zahl der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten unter-                  der Jugendhilfe, eine Einschätzung des Alters mittels zogen? (Bitte nach Art und Jahren aufschlüsseln.)                          eines strukturierten und dokumentierten Gesprächs vor- genommen. 2. Laut Antwort zu 17/18995 wurden in 2016 bis zum 31. Juli 42 Klagen gegen die Beendigung der Inobhut-                            Seit dem 01.11.2015 haben Widerspruch und Klage nahme eingereicht, im gleichen Jahreszeitraum jedoch nur                   gemäß § 42f Abs. 3 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eine medizinische Feststellung durchgeführt. Wurden in                     generell keine aufschiebende Wirkung, so dass das Ver- allen weiteren Fällen mittlerweile medizinische Prüfun-                    waltungsgericht die aufschiebende Wirkung gemäß § 80 gen zur Altersfeststellung eingeleitet und wenn ja, mit                    Abs. 5 i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsord- welchem Ergebnis? (Wenn nicht, warum nicht?)                               nung (VwGO) anordnen muss. Bislang wurde noch in keinem Fall die aufschiebende Wirkung angeordnet und Zu 1. und 2.: Bei allen neu eingereisten, nach eigenen                 infolgedessen ein medizinisches Altersgutachten eingelei- Angaben minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen wer-                     tet. den die Voraussetzungen für eine Inobhutnahme geprüft. 2012            2013               2014            2015           2016 bis 30.10. insgesamt                             758              913               1134            4486                  1544 Nicht-medizinisch                     758              913               1134            4486                  1544 Anteil                              100,00%         100,00%           100,00%          100,00%              100,00% medizinisch                            47               31                 31             39                    10 Anteil                               6,20%           4,09%              4,09%           5,15%                 1,32% 3. Wer ist mit der nicht-medizinischen Altersfeststel-                      Zu 3.: Die mit einer Altersschätzung beauftragten So- lung bzw. der qualifizierten Inaugenscheinnahme beauf-                     zialpädagoginnen oder Sozialpädagogen bzw. Sozialar- tragt und welche Qualifikationen müssen die Mitarbeite-                    beiterinnen oder Sozialarbeiter sowie die Psychologin rinnen und Mitarbeiter bei der jeweiligen Methode vor-                     oder der Psychologe besitzen eine langjährige Berufser- weisen?                                                                    fahrung im Umgang mit jungen Menschen und sind in die Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode                                                           Drucksache 18 / 10 071 Wahrnehmung dieser speziellen Aufgabe von erfahre-          6. Was können unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nen Vorgängern eingearbeitet. Das Anforderungsprofil für    und ihre Beistände unternehmen, wenn ihnen – wie von die Fachkräfte enthält folgende Merkmale:                   mehrere Betroffenen berichtet – das gemeinsame Warten vor einem Termin zu einer Altersfeststellung (medizinisch  Fundierte Berufserfahrung in der Kriseninterventi-    und nicht-medizinisch) oder die gemeinsame Teilnahme onsarbeit                                           am Erstgespräch verwehrt wird?  Staatliche Anerkennung für Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterinnen           Zu 6.: Jeder junge Flüchtling hat das Recht eine Be- oder Sozialarbeiter                                 gleitperson am Erstgespräch (mit qualifizierter Inaugen-  Erfahrungswissen         in     der sozialpädagogi-   scheinnahme) und auch bei der medizinischen Untersu- schen/psychotherapeutischen Arbeit mit Migran-      chung zur Altersfeststellung teilnehmen zu lassen. tinnen und Migranten aus unterschiedlichen Kultu- ren  Kenntnisse über die kulturellen und ethnischen            7. Beinhalten die unter der Antwort auf Frage 17 der Hintergründe von Flüchtlingen.                      Anfrage 17/18995 aufgeführten Angaben eines medizini- schen Gutachtens immer ein konkretes Jahr bzw. Monat oder wird ein zeitlicher Alterskorridor bestimmt? Ist letz- 4. Wie viele Termine werden durchschnittlich für eine   teres der Fall, welcher Wert – der höhere oder niedrigere qualifizierte Inaugenscheinnahme (siehe 3.) benötigt bzw.   – wird zur Altersfeststellung angenommen? angesetzt und wie lange dauern diese in der Regel? Zu 7.: Im Rahmen der medizinischen Altersbegutach- 15. Wie wird aus Sicht des Senats generell die Ver-     tungen werden einzelne Teilgutachten angefertigt und in lässlichkeit der nicht-medizinischen Altersfeststellung     einem abschließenden Gutachten zusammengefasst. In gewährleistet, sodass unterschiedliche Mitarbeiterinnen     den Teilgutachten werden Altersspannen angegeben. und Mitarbeiter zum selben Ergebnis kommen?                 Durch die Begutachtenden wird das Mindestaltersprinzip angewandt und somit immer das jüngste mögliche Alter Zu 4. und 15.: In der Regel wird ein Termin für eine    angegeben. qualifizierte Inaugenscheinnahme angesetzt. Das struktu- rierte und dokumentierte Gespräch dauert ca. eine Stunde. In den Fällen, in denen das regelmäßig mit der Prüfung          8. Wie geht der Senat mit Jugendlichen um, denen in der Voraussetzung für eine Inobhutnahme befasste päda-      ihren Heimatländern ein Pass oder Reisedokument erst gogische und psychologische Fachpersonal im Verlauf         mit Erreichen der Volljährigkeit ausgestellt wird? des Erstgesprächs nicht zu einer gemeinsamen Einschät- zung gelangt, wird ein Termin für eine zweite Inaugen-          Zu 8.: Es ist bekannt, dass Jugendliche in einigen scheinnahme festgelegt und mindestens eine weitere          Ländern keinen Pass oder ein Reisedokument erhalten Fachkraft hinzugezogen. Eine Inobhutnahme wird nur          und es wird selbstverständlich beachtet, dass die Situation dann aufgrund von angenommener Volljährigkeit been-         der Flucht häufig keine Möglichkeiten lässt, alle Doku- det, wenn die anwesenden Personen zu der gemeinsamen        mente zu beantragen. Auffassung gelangt sind, dass Minderjährigkeit ausge- schlossen werden kann. Alle eingesetzten Fachkräfte bedürfen der unter der Antwort zu 3. dargestellten Quali-       9. Ist dem Senat bekannt, dass in einigen Bundeslän- fikation.                                                   dern Geburtsurkunden zur Altersfeststellung akzeptiert werden, in Berlin jedoch nicht und wo liegen die Gründe dafür? 5. Nach welchem Verfahren werden die Termine zur qualifizierten Inaugenscheinnahme vergeben?                     10. Warum wurde der afghanische Geburtsnachweis „Tazkira“ ein Jahr lang anerkannt und nun nicht mehr? 11. Wie viele afghanische Jugendliche befinden sich derzeitig in der Obhut des Landes und müssen noch in            Zu 9. und 10.: Das Landesjugendamt ist gehalten, sich Augenschein genommen werden?                                an den von der Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Identitätsnachweis Zu 5. und 11.: Die Termine für das Erstgespräch wer-    anerkannte Personenstandsdokumente zu orientieren. In den unabhängig von Staatsangehörigkeiten nach An-           der Regel sind dies Reisepässe oder Ausweise, jeweils im kunftszeitpunkt vergeben. Aktuell finden die Erstgesprä-    Original. Eine Geburtsurkunde gilt im Land Berlin gene- che maximal drei Werktage nach Ankunft statt. Mit Stand     rell nicht als Nachweis der Identität einer Person, da diese 22.11.2016 warteten drei junge Flüchtlinge aus Afghanis-    kein Foto enthält. tan auf das Erstgespräch. 2
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Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode                                                           Drucksache 18 / 10 071 Die aktuellen Erkenntnisse der beteiligten Behörde           14. In wie vielen Fällen musste das Ergebnis der Al- [Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Lan-        tersfeststellung (medizinisch und nicht-medizinisch) und desamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LA-          die Beendigung der Inobhutnahme in den letzten drei BO), BAMF und Senatsverwaltung für Bildung, Jugend           Jahren revidiert werden und was waren die Ursachen und Wissenschaft (SenBildJugWiss)] zeigen, dass bei der      dafür? Tazkira von einer nicht akzeptablen hohen Fälschungs- quote auszugehen ist. Weiterhin wurde in mehreren Ent-           Zu 14.: Die Alterseinschätzung wurde in 2013 in fünf scheidungen des Oberverwaltungsgerichts und des Ver-         Fällen, in 2014 in zwei Fällen und in 2015 in drei Fällen waltungsgerichts Berlin mit Verweis auf die Botschaft der    revidiert. In diesen Fällen bestätigte das medizinische Bundesrepublik Deutschland in Kabul festgestellt, dass       Altersgutachten, die in der qualifizierten Inaugenschein- der Tazkira im Hinblick auf die Unzuverlässigkeit des        nahme gewonnene Einschätzung nicht. In diesen Fällen afghanischen Urkundenwesens kein Beweiswert zu-              wurde die Beendigung der Inobhutnahme aufgehoben und kommt.                                                       der junge Mensch im Rahmen von Hilfen zur Erziehung durch das zuständige bezirkliche Jugendamt unterge- Deshalb wurde übereinstimmend zwischen den Be-           bracht. hörden (LAF, LABO, BAMF, SenBildJugWiss) in Berlin beschlossen, dass der Alterseinschätzung des Landesju- gendamtes gefolgt wird und die Tazkira keinen Nachweis       Berlin, den 29. November 2016 des Alters darstellt. In Vertretung 12. Wie viele Fälle von Jugendlichen, die in der Obhut die Volljährigkeit erreicht haben, und in einer Turnhalle                           Sigrid Klebba untergebracht waren, gab es in 2016?                                        Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Zu 12.: Die Überleitung aus der Zuständigkeit der SenBildJugWiss an das LAF erfolgt in einem für diese Zielgruppe gesondert vereinbarten Verfahren. Es wurde gemeinsam festgelegt, dass diese jungen Menschen nicht       (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2016) in Turnhallen untergebracht werden. Gemeldeten Einzel- fällen des Verstoßes gegen diese Vereinbarung wird durch die SenBildJugWiss nachgegangen. 13. Für wie viele Jugendliche wurde eine Hilfsbedürf- tigkeit für junge Volljährige im Clearing-Verfahren fest- gestellt und wie viele haben durch die Berliner Jugendäm- ter eine Betreuung erhalten? Zu 13.: Über die Gewährung von Hilfe für junge Voll- jährige entscheiden die bezirklichen Jugendämter auf- grund der individuellen Bedarfe der jungen Flüchtlinge. Derzeit ist keine verlässliche Angabe möglich. Von den Bezirken werden die Hilfen für junge Volljährige erfasst, unabhängig davon ob diese im Clearingverfahren oder in der Betreuung der Bezirke volljährig geworden sind. 3
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