Drucksache 17 / 16 582 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 07. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2015) und Antwort Altlastenbeseitigung Tempelhofer Feld und Gebäude Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Frage 3: Welche vertraglichen Regelungen gibt es zu Schriftliche Anfrage wie folgt: der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Altlasten- beseitigung/-sanierung in Gebäude und Freifläche? Wie Frage 1: Wie hoch ist derzeit der Sanierungsstau des werden diese angewandt? (Bitte getrennt nach Gebäude Flughafengeländes und des ehemaligen Flughafengebäu- und Freifläche ausweisen) des? (Bitte getrennt nach Gebäude und Freifläche auswei- sen) Antwort zu 3: Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass für bestehende und innerhalb von 10 Jahren nach Beur- Antwort zu 1: Der Senat geht nach wie vor davon aus, kundung des Kaufvertrages festgestellte schädliche Bo- dass insgesamt ein Betrag von 194 Mio. € Grundinstand- denveränderungen des Kaufgrundstücks i.S.d. § 2 Abs. 3 setzung und Modernisierung des ehemaligen Flughafen- Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und/oder Altlas- gebäudes erforderlich ist (s. a. Antwort auf die Schriftl. ten nach § 2 Abs. 5 BBodSchG und bezogen auf evtl. Anfrage Drs. Nr. 17/14284). Hinzu kommen rund 43 Mio. vorhandene schädliche Abfälle in den aufstehenden Ge- € für Maßnahmen zur laufenden Instandhaltung. In den bäuden sich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Jahren 2011 – 2014 wurden Mittel in Höhe von insgesamt (BImA) an den Sanierungskosten in Höhe von 90 % be- 24,7 Mio. € für Maßnahmen der Instandhaltung, Instand- teiligen wird. Die BImA hat sich verpflichtet, unter Ein- setzung und Modernisierung eingesetzt. beziehung des Landes Berlin umfassende Gutachten zur Feststellung von Bodenkontaminationen und schädlichen Abfällen in den Gebäuden zu beauftragen. Von der BImA Frage 2: Welche Altlasten bestehen in Gebäude und wurden durch das Land Berlin ca. 50 % der Freifläche Freifläche? Wie hoch sind nach Kenntnis des Senats die und ca. 83 % des Hauptgebäudes angekauft. Für die antei- Gesamtkosten für die Altlastenbeseitigung/-sanierung? lige Freifläche wurden die Untersuchungen zwischenzeit- (Bitte getrennt nach Gebäude und Freifläche ausweisen) lich abgeschlossen. Für den Gebäudeteil soll in diesem Jahr die Erstellung eines umfassenden Gutachtens beauf- Antwort zu 2: Derzeit ist bekannt, dass in den Gebäu- tragt werden. Die Kosten trägt die BImA. den Asbest, PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwas- serstoffe) und KMF (künstliche Mineralfaser) in unter- schiedlicher Konzentration und Ausführung vorhanden Frage 4: Welche Maßnahmen zur Altlastenbeseitigung sind. Eine Kostenschätzung für die Gebäude kann erst wurden bisher auf dem Flughafengelände und im ehema- erfolgen, nachdem das in der Beantwortung zu Frage 3 ligen Gebäude umgesetzt? Wie hoch waren die Kosten aufgeführte Gesamtgutachten vorliegt. Altlasten sind aus dieser Maßnahmen? Wer hat die Kosten zu welchem dem Bereich des „Alten Hafens“ und der „Alten Gärtne- Anteil übernommen? (Bitte getrennt nach Gebäude und rei“ bekannt. Die Kosten für die Grundwassersanierung Freifläche ausweisen) im Alten Hafen werden auf etwa 250.000 bis 300.000 € geschätzt. Eine konkrete Kostenabschätzung für die Sa- Antwort zu 4: Im Zuge der Hangar-Dachsanierung, nierung der „Alten Gärtnerei“ hängt von der Art der zu- der Ertüchtigung von Mietflächen sowie in den techni- künftigen Nutzung ab und kann deshalb erst nach Erstel- schen Anlagen / Einrichtungen werden im Gebäude lau- lung des Entwicklungs- und Pflegeplans (EPP) sinnvoll fend Schadstoffe beseitigt. erfolgen. Daneben sind punktuell lokalisierte Altlasten auf der gesamten Fläche des Tempelhofer Feldes nicht auszuschließen. Diese können erst dann identifiziert wer- den, wenn konkrete Nutzungsanforderungen vorliegen (z.B. neue Urban Gardening Projekte). Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.