Drucksache 18 / 10 641 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Kössler und Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2017) und Antwort Berliner Wasser I – Brunnengalerien und Naturschutz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Antwort zu 2 und 3: Grundsätzlich wird durch die Schriftliche Anfrage wie folgt: Anwendung der einschlägigen wasser-, umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der Frage 1: Welche Brunnengalerien in Berlin sind nach erforderlichen Beteiligungen betroffener Fachbehörden Kenntnis des Berliner Senats baufällig bzw. in naher und Naturschutzvereinigungen sichergestellt, dass Belan- Zukunft in einem sanierungsbedürftigen Zustand und bei ge des Naturschutzes angemessen berücksichtigt werden. welchen dieser sind konkrete Sanierungsvorhaben ge- plant? Durch die wasserrechtliche Zulassung von Brunnen- neubau sowie Brunnenerneuerungen stellt der Senat si- Antwort zu 1: Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) cher, dass hier die Belange des Naturschutzes angemessen gaben dazu folgende Stellungnahme ab: berücksichtigt werden. Die Verfahren erfordern eine na- „Die BWB haben rund 700 Betriebsbrunnen, die einer turschutzfachliche Prüfung und naturschutzrechtliche natürlichen Alterung (z.B. durch Verockerung) unterlie- Zulassung. In einigen Fällen sind durch den Antragsteller gen. Dieser Prozess lässt sich durch eine regelmäßige zusätzliche Untersuchungen und naturschutzfachliche Instandhaltung (Regenerierung) verlangsamen, jedoch Planungen beizubringen. Die Zulassung wird in der Regel werden die Brunnen der BWB im Durchschnitt nur 27 mit Auflagen verbunden. Diese erfolgen in einer Vielzahl Jahre alt. Daher müssen jährlich ca. 25 bis 30 Brunnen, von Fällen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes zu verteilt über alle Wasserwerke, erneuert werden. Dies Bauausführung und Gestaltung der Brunnenanlagen. In geschieht jedoch nicht, weil sie baufällig oder sanierungs- Naturschutzgebieten sind im Zulassungsverfahren die bedürftig sind, sondern weil die Förderleistungen auf- Regelungen der Schutzgebietsverordnung zu berücksich- grund der Alterungsprozesse stark gesunken sind. tigen. Bei Brunnenanlagen in den Natura-2000-Gebieten ist entsprechend den Vorschriften des Bundesnatur- In den kommenden Jahren werden - wie auch in der schutzgesetzes zusätzlich zu prüfen, ob es zu Beeinträch- Vergangenheit - an allen Brunnengalerien der Berliner tigungen des jeweiligen Natura-2000-Gebietes kommen Wasserbetriebe routinemäßige Brunnenerneuerungs- oder könnte. - Instandhaltungsarbeiten durchgeführt.“ Der Senat kann nicht ausschließen, dass bedrohte Ar- ten durch Baumaßnahmen unter Druck geraten. Konkret Frage 2: Wie stellt der Senat sicher, dass die Belange wird das durch die genannten Zulassungsverfahren geklärt des Naturschutzes bei diesen Vorhaben angemessen be- werden. rücksichtigt werden? Frage 3: Kann der Senat ausschließen, dass bedrohte Frage 4: Was unternimmt der Senat, um umwelt- und Arten durch Vorhaben an den Brunnengalerien unter siedlungsverträgliche Grundwasserstände im Rudower Druck geraten? Wo konkret sind nach Kenntnis des Sena- Blumenviertel flächendeckend herzustellen bzw. zu erhal- tes bedrohte Arten durch Vorhaben beeinträchtigt und ten und welche Funktionen wird das Wasserwerk Johan- was wird dagegen unternommen? nisthal dabei künftig haben (Trinkwasserförderung oder Grundwasserhaltung)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.