Berliner Wasser (I) - Brunnengalerien und Naturschutz

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Drucksache 18 / 10              641 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Kössler und Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2017) und                         Antwort Berliner Wasser I – Brunnengalerien und Naturschutz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Antwort zu 2 und 3: Grundsätzlich wird durch die Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            Anwendung der einschlägigen wasser-, umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der Frage 1: Welche Brunnengalerien in Berlin sind nach                    erforderlichen Beteiligungen betroffener Fachbehörden Kenntnis des Berliner Senats baufällig bzw. in naher                       und Naturschutzvereinigungen sichergestellt, dass Belan- Zukunft in einem sanierungsbedürftigen Zustand und bei                     ge des Naturschutzes angemessen berücksichtigt werden. welchen dieser sind konkrete Sanierungsvorhaben ge- plant?                                                                         Durch die wasserrechtliche Zulassung von Brunnen- neubau sowie Brunnenerneuerungen stellt der Senat si- Antwort zu 1: Die Berliner Wasserbetriebe (BWB)                        cher, dass hier die Belange des Naturschutzes angemessen gaben dazu folgende Stellungnahme ab:                                      berücksichtigt werden. Die Verfahren erfordern eine na- „Die BWB haben rund 700 Betriebsbrunnen, die einer                     turschutzfachliche Prüfung und naturschutzrechtliche natürlichen Alterung (z.B. durch Verockerung) unterlie-                    Zulassung. In einigen Fällen sind durch den Antragsteller gen. Dieser Prozess lässt sich durch eine regelmäßige                      zusätzliche Untersuchungen und naturschutzfachliche Instandhaltung (Regenerierung) verlangsamen, jedoch                        Planungen beizubringen. Die Zulassung wird in der Regel werden die Brunnen der BWB im Durchschnitt nur 27                          mit Auflagen verbunden. Diese erfolgen in einer Vielzahl Jahre alt. Daher müssen jährlich ca. 25 bis 30 Brunnen,                    von Fällen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes zu verteilt über alle Wasserwerke, erneuert werden. Dies                      Bauausführung und Gestaltung der Brunnenanlagen. In geschieht jedoch nicht, weil sie baufällig oder sanierungs-                Naturschutzgebieten sind im Zulassungsverfahren die bedürftig sind, sondern weil die Förderleistungen auf-                     Regelungen der Schutzgebietsverordnung zu berücksich- grund der Alterungsprozesse stark gesunken sind.                           tigen. Bei Brunnenanlagen in den Natura-2000-Gebieten ist entsprechend den Vorschriften des Bundesnatur- In den kommenden Jahren werden - wie auch in der                       schutzgesetzes zusätzlich zu prüfen, ob es zu Beeinträch- Vergangenheit - an allen Brunnengalerien der Berliner                      tigungen des jeweiligen Natura-2000-Gebietes kommen Wasserbetriebe routinemäßige Brunnenerneuerungs- oder                      könnte. - Instandhaltungsarbeiten durchgeführt.“ Der Senat kann nicht ausschließen, dass bedrohte Ar- ten durch Baumaßnahmen unter Druck geraten. Konkret Frage 2: Wie stellt der Senat sicher, dass die Belange                 wird das durch die genannten Zulassungsverfahren geklärt des Naturschutzes bei diesen Vorhaben angemessen be-                       werden. rücksichtigt werden? Frage 3: Kann der Senat ausschließen, dass bedrohte                        Frage 4: Was unternimmt der Senat, um umwelt- und Arten durch Vorhaben an den Brunnengalerien unter                          siedlungsverträgliche Grundwasserstände im Rudower Druck geraten? Wo konkret sind nach Kenntnis des Sena-                     Blumenviertel flächendeckend herzustellen bzw. zu erhal- tes bedrohte Arten durch Vorhaben beeinträchtigt und                       ten und welche Funktionen wird das Wasserwerk Johan- was wird dagegen unternommen?                                              nisthal dabei künftig haben (Trinkwasserförderung oder Grundwasserhaltung)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode                                                                      Drucksache 18 / 10 641 Antwort zu 4: Gemäß Senatsbeschluss vom                      Die Belange des Natur- und Artenschutzes werden im 12.08.2014 wurden im Sinne der Übertragbarkeit reprä-         Werkstattverfahren zur Freiraumgestaltung der „Tegeler sentative Pilotgebiete ausgewiesen und Pilotprojekte          Stadtheide“ im Gesamtkontext Berücksichtigung finden. durchgeführt, um den Betroffenen Lösungsmöglichkeiten         Im Übrigen wird auf den ersten Absatz der Antwort zu 2. im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ anzubieten. Dazu         und 3. hingewiesen. fand im Februar 2016 ein Symposium zur nachträglichen Bauwerksabdichtung in Zusammenarbeit mit der Indust- rie- und Handelskammer Berlin (IHK) statt. Hier wurden        Berlin, den 16. März 2017 durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige die Möglichkeiten und Kosten einer nachträglichen bauli- chen Abdichtung von nicht fachgerecht abgedichteten                                  In Vertretung Kellerräumen u.a. anhand des Pilotprojektes „Blumen- viertel“ vorgestellt.                                                           Stefan Tidow ................................ Im Herbst 2016 wurde ein Ingenieurbüro beauftragt,                          Senatsverwaltung für für das Pilotgebiet „Blumenviertel“ Grundwasserhal-                       Umwelt, Verkehr und Klimaschutz tungsmaßnahmen zur Trockenhaltung von nicht fachge- recht abgedichteten Kellerräumen zu entwickeln und zu modellieren. Die Ergebnisse liegen nun vor und werden         (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mrz. 2017) voraussichtlich Ende April 2017 auf einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Die Funktion der Berliner Wasserwerke ist ausschließ- lich die Gewinnung von Wasser für die Trinkwasserver- sorgung der Stadt Berlin. Es werden keine Wasserwerke zum Zweck der Grundwasserhaltung betrieben. Der Senat geht davon aus, dass das Wasserwerk Johannisthal wieder zur Trinkwasserversorgung zur Verfügung stehen wird. Frage 5: Wie stellt der Senat sicher, dass bei den Neu- bauvorhaben auf dem Gelände des (noch) Flughafen Tegels umwelt- und siedlungsverträgliche Grundwasser- stände erreicht werden und bedrohte Arten weiterhin geschützt bleiben? Antwort zu 5: Einen definierten „siedlungsverträgli- chen“ Grundwasserstand gibt es nicht. Alle Neubauvor- haben in der Stadt müssen bei der Bauplanung und - ausführung den HGW (höchster gemessener Grundwas- serstand), bzw. den zeHGW (zu erwartender höchster Grundwasserstand) berücksichtigen und eine Baugrund- auskunft einholen. Je nach geplantem Gebäudetyp und vorherrschenden regionalen Baugrund- und Grundwas- serverhältnissen müssen unter Umständen entsprechende bauliche Schutzmaßnahmen von den Bauherren vorgese- hen werden. 2
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