Standorten auf privatem Grund und bei Standorten auf öffentlichem Straßenland. Bei erstgenannten sind beispielsweise die Eigentums- und Entscheidungsbefugnisse von hoher Relevanz. Informationen zur durchschnittlichen Dauer der Verfahren liegen dem Senat nicht vor. Frage 4: Welches sind die wesentlichen Gründe für die Dauer der Bearbeitungszeiten? Antwort zu 4: Der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der Bezirksbehörden. Im Planungs- und Genehmigungsprozess sind auf bezirklicher Ebene zwei bis drei Behörden involviert (Straßenverkehrsbehörde, Straßen- und Grünflächenämter und in einzelnen Fällen die bezirklichen Denkmalschutzbehörden). Weiterhin gibt es Unterschiede im Vorgehen der Bezirke. Auch ungeklärte Fragen des Mess- und Eichrechts des Bundes sowie der Preisangabenverordnung beeinflussen die Dauer der Bearbeitungszeit. Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Genehmigungsverfahren für die Ladesäulenerrichtung zu beschleunigen? Antwort zu 5: Ein einheitliches und einvernehmliches Vorgehen aller Akteure unterstützt die Beschleunigung des Verfahrens. Der Senat arbeitet hieran in Zusammenarbeit mit den Bezirken. Darüber hinaus würde insbesondere eine rasche Klärung offener Fragen zum Mess- und Eichrecht des Bundes sowie zur Preisangabenverordnung des Bundes zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen. Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastruktur sind oftmals verunsichert, wie mess- und eichrechtlichen Anforderungen umgesetzt werden sollen und fürchten hiermit verbundene Kostenrisiken im Falle möglicherweise erforderlicher technischer Nachrüstung. Diese Unsicherheiten verzögern die Erweiterung der Infrastruktur. Vergleichbare Risiken und damit Investitionshemmnisse sind durch die jüngsten Diskussionen über die Umsetzung der Preisangabenverordung entstanden. Der Senat ist zur Klärung diesbezüglicher offener Fragen mit dem Bund im Gespräch. Berlin, den 31.07.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 2