Übergriffe auf christliche Flüchtlinge
Drucksache 17 / 18 189 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 08. März 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2016) und Antwort Übergriffe auf christliche Flüchtlinge Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre So ist dem Landesweiten Koordinierungsstab Flücht- Schriftliche Anfrage wie folgt: lingsmanagement (LKF) eine Begebenheit in der Notun- terkunft im ehemaligen Flughafen Tempelhof bekannt, 1. Wie viele Angriffe auf christliche Flüchtlinge und wo ein Flüchtling zwei andere Flüchtlinge in gemeinsam zum Christentum konvertierte Flüchtlinge in bzw. im benutzten Sanitärräumen belauschte und dabei Äußerun- Umfeld von Flüchtlingsunterkünften im Land Berlin seit gen über angedachte Angriffe auf christliche Flüchtlinge Beginn des Jahres 2015 sind dem Senat bekannt? vernahm. In diesem Zusammenhang wurden strafrechtli- che Ermittlungen eingeleitet. Die Ermittlungen sind noch 2. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden im Zu- nicht abgeschlossen. sammenhang dieser Übergriffe durchgeführt? 3. In Bezug auf welche Vorschriften des Strafgesetz- 7. Welche Maßnahmen werden in Flüchtlingsunter- buches wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? künften zum Schutz christlicher Flüchtlinge getroffen? 4. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung Zu 7.: Für die Unterbringung von Flüchtlingen ist das der Täter? LAGeSo zuständig. Die Sicherheit in Flüchtlingsunter- künften obliegt den Betreiberinnen und Betreibern. Not- 5. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über religiö- wendige strafprozessuale Maßnahmen oder die Abwehr se Motive der Täter vor? von Gefahren durch die Polizei Berlin bleiben hiervon unberührt. 6. Welchem Herkunftsland bzw. welcher Religions- gemeinschaft sind die Täter zahlenmäßig zuzuordnen? Die Berliner Sicherheitsbehörden ergreifen zur Steige- rung des Sicherheitsgefühls sowohl mit Einsatzeinheiten Zu 1. bis 6.: Die Religionszugehörigkeit wird weder der Landeseinsatzreserve als auch mit Kräften des Zentra- für Beschuldigte noch für Geschädigte statistisch erfasst. len Objektschutzes und Mitarbeitenden der örtlich zustän- Kommt es zu Auseinandersetzungen, wird in der Statistik digen Polizeidienststellen lageangepasste Maßnahmen an die Straftat erfasst, nicht jedoch die Motivation. Da sich und im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften. dieses Thema auch in anderen Bereichen stellt, befasst sich derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Vor- Die Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminal- sitz Berlins mit der Frage, wie sich Hasskriminalität jegli- amt der Polizei Berlin bietet zudem eine kriminalpräven- cher Provenienz in justiziellen Statistiken bundesweit tive Beratung an. Dieses Angebot ist insbesondere an einheitlich erfassen lässt. Großunterkünfte im Land Berlin herangetragen worden und umfasst u. a. Aspekte der Städtebaulichen Kriminal- Bezogen auf die Frage heißt das, dass es derzeit keine prävention und der technischen sowie verhaltensorientier- statistischen Erhebungen zu diesem Problemfeld gibt. Es ten Prävention. Für eine sicherheitspolizeiliche Beratung sind jedoch aus der Verwaltungspraxis des Landesamtes stehen die örtlich zuständigen Polizeidienststellen und das für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Fälle bekannt, in Landeskriminalamt zur Verfügung. denen durch Betreiberinnen und Betreiber über Spannun- gen zwischen konfessionell unterschiedlich gebundenen Flüchtlingen berichtet wird. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 189 Der Schutz aller Bewohnerinnen und Bewohner von 8. Gibt es Hinweise darauf, dass Übergriffe auf Chris- Flüchtlingsunterkünften vor Übergriffen sowie die Ge- ten systematisch oder geplant erfolgen und wenn ja, wel- währleistung eines konfliktfreien Zusammenlebens gehört che Gruppierungen stehen dahinter? - ungeachtet des religiösen Bekenntnisses oder der Zuge- hörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft - im Übrigen Zu 8.: Es gibt derzeit keine Hinweise, dass es syste- auch zu den vorrangigen Pflichten der Betreiberinnen und matische oder geplante Übergriffe auf Christen gibt. An Betreiber derartiger Einrichtungen. dieser Stelle ist noch hinzuzufügen, dass die ermittelnden Behörden darauf angewiesen sind, dass Opfer von Strafta- Im Rahmen ihrer Verantwortung für einen ordnungs- ten oder Zeuginnen und Zeugen mit Polizei und Staats- gemäßen Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften bemü- anwaltschaft zusammenarbeiten oder sich zumindest der hen sich die Heimleitungen sowie die mit der Sozialarbeit Heimleitung anvertrauen. und -betreuung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter, die Eskalation von Konfliktsituationen durch geeigne- te Mechanismen zu vermeiden und aufgetretene Span- Berlin, den 30. März 2016 nungen unter Einbeziehung aller Beteiligten aufzulösen. Zudem soll durch konfliktpräventive Regelungen, etwa im Rahmen der Organisation und Koordination des In Vertretung Heimbetrieb erreicht werden, dass mögliche Konfliktsitu- ationen von vornherein vermieden werden. Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz Sollten ungeachtet dieser Vorkehrungen und Maß- und Verbraucherschutz nahmen gleichwohl Gefährdungslagen für Flüchtlinge einer bestimmten Konfession eintreten, ist die Verlegung in eine andere Einrichtung möglich. Diese Option darf (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Apr. 2016) aber nicht dazu führen, dass durch konfessionell anders orientierte Bewohnerinnen und Bewohner ein „Vertrei- bungsdruck“ auf religiöse Minderheiten ausgeübt wird, um durch gezielte Anfeindungen deren Ausquartierung zu erzwingen. Es ist vielmehr Aufgabe der Heimleitung, jede Form der religiöse Bevorzugung oder Benachteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern zu vermeiden. Es handelt sich vorstehend um eine exemplarische und zusammengefasste Darstellung der entsprechenden Maß- nahmen und Vorkehrungen. Art und Umfang dieser Maß- nahmen werden maßgeblich vom Engagement der jewei- ligen Heimleitungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter vor Ort bestimmt, so dass individuelle Abweichungen zwischen einzelnen Einrichtungen möglich sind. Dies gilt vor allem für Notunterkünfte und Großquartiere, die vor- rangig der Vermeidung von Obdachlosigkeit dienen und für einen vorübergehenden Aufenthalt vorgesehen sind. Gleichwohl bemühen sich auch in diesen Einrichtungen die vor Ort Verantwortlichen um einen konfliktfreien, auf sozialen Ausgleich unterschiedlicher Bedürfnisse und Interessen innerhalb der Bewohnerschaft ausgerichteten Heimbetrieb. Über die bereits derzeit praktizierten gewaltpräven- tiven Maßnahmen in den Flüchtlingsunterkünften hinaus hat der Senat im Masterplan Integration und Sicherheit festgelegt, dass die Ansätze der Demokratiebildung mit dem Ziel der Vermittlung von Werten, Normen und Prin- zipien der bundesdeutschen Gesellschaftsordnung an die aufgenommenen Flüchtlinge weiterentwickelt und ange- passt werden. Dies wird mit spezifischen Informationsma- terialien, mit Qualifikationsangeboten für Sozialarbeite- rinnen und Sozialarbeiter und Helferinnen und Helfer sowie mit modellhaften Kursangeboten für geflüchtete Menschen umgesetzt. 2