Verhindert Mitte Ausübung von Patientenrechten?
Drucksache 17 / 10 885 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Thomas (GRÜNE) vom 22. August 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2012) und Antwort Verhindert Mitte Ausübung von Patientenrechten? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Zu 1. und 2.: Nach Wahl einer Patientenfürsprecherin Kleine Anfrage wie folgt: oder eines Patientenfürsprechers für eine Wahlperiode führen die amtierenden Personen ihr Amt bis zum Amts- 1. Nach § 30 LKG wählt jede Bezirksverordneten- antritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers weiter. versammlung für die Dauer ihrer Wahlperiode für jedes Die Bezirke stellen die Besetzung der Ämter mit Patien- Krankenhaus oder gemeinsam für mehrere Kranken- tenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher nach § 30 häuser des Bezirks nach Anhörung des Krankenhauses Absatz 2 Landeskrankenhausgesetz (LKG) neue Fassung oder der Krankenhäuser eine Patientenfürsprecherin oder sicher und müssen die Ämter öffentlich ausschreiben. einen Patientenfürsprecher. Die Bezirke müssen die Äm- Diese gesetzliche Vorgabe enthält keinen Ermessens- ter öffentlich ausschreiben. Hat der Senat Kenntnis davon, spielraum und ist daher für die Bezirke verpflichtend. Das dass das Bezirksamt Mitte ausschließlich die freien Plätze Bezirksamt Mitte hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass alle ausgeschrieben hat und sich das Bezirksamt mit dem zehn zu besetzenden Ämter ordnungsgemäß ausgeschrie- BVV-Vorsteher darauf verständigt habe, die bereits be- ben worden seien. Die Bezirksverordnetenversammlung setzten Stellen der Patientenfürsprecher nicht erneut aus- Mitte habe die dem Anforderungs-profil entsprechenden zuschreiben? Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher für die Krankenhäuser in Mitte teilweise bereits gewählt bzw. 2. Wie bewertet der Senat das Vorgehen des Be- es stehe dort die Wahl im September 2012 an. zirksamtes Mitte; sieht der Senat eine Rechtswidrigkeit a) in der nicht erfolgten Ausschreibung der Patienten- fürsprecherInnen-Posten und b) im Verfahren der 3. Wann erfolgten die Wahlen zu den Patienten- Verständigung zwischen Bezirksamt und BVV-Vorsteher fürsprecherInnen nach §30 LKG in Berlin in der 17. einen Beschluss der BVV (Drucksache 0230/V) nicht Wahlperiode (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)? umzusetzen und damit auch §30 LKG nicht einzuhalten? Zu 3.: Auf Nachfrage haben die zuständigen Bezirke die in der 17. Wahlperiode gewählten bzw. zur Wahl vor- gesehenen Termine mitgeteilt. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeschlüsselt nach Bezirken aufgeführt. Bezirk Wahl der Patientenfürsprecherinnen (Neubesetzung/ und Patientenfürsprecher Wiederwahl) Charlottenburg-Wilmersdorf Februar 2012 5/7 Friedrichshain-Kreuzberg Mai 2012 (zwei Neubesetzungen sind trotz 0/1 laufender Ausschreibung mangels Bewerbungen derzeit nicht möglich) Hellersdorf-Marzahn vorgesehen im September 2012 2/3 Lichtenberg November 2011 0/5 Mitte März 2012 2/0 vorgesehen im September 2012 0/8 Neukölln Juni 2012 3/0 Pankow April 2012 2/5 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 885 Reinickendorf vorgesehen im September 2012 Spandau März 2012 3/5 Tempelhof-Schöneberg Mai 2012 2/4 Treptow-Köpenick Mai 2012 2/1 Steglitz-Zehlendorf März 2012 2/8 4. Wurden die Posten der PatientenfürsprecherInnen Zu 5.: Patientinnen und Patienten sind in der nicht öffentlich ausgeschrieben und wenn ja, wann und in alltäglichen Situation eines Krankenhausaufenthaltes, der welcher Form (bitte gegliedert nach freien und zuvor zwangsläufig mit Einschränkungen der persönlichen Frei- besetzten Stellen sowie aufgeschlüsselt nach Bezirken)? heit verbunden ist, oftmals auf die Hilfe einer unab- hängigen Institution angewiesen. Das 1984 in den Ber- Zu 4.: Soweit die Verfahren nach § 30 Abs. 2 LKG liner Krankenhäusern eingeführte Ehrenamt der Patien- neue Fassung abgeschlossen wurden, sind die Ämter der tenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher hat sich als Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher nach unabhängige Beschwerdestelle seither bewährt. Die Wahl Auskunft der Bezirke in unterschiedlichen Zeiträumen durch die Bezirksverordnetenversammlung legitimiert die öffentlich ausgeschrieben worden. Der Zeit-raum für die Patientenfür-sprecherinnen und Patientenfürsprecher, das Ausschreibungen erstreckte sich von November 2011 bis Ehrenamt für alle Patientinnen und Patienten in dem Juni 2012. Die öffentlichen Ausschreibungen erfolgten jeweiligen Krankenhaus oder den jeweiligen Kranken- durch Pressemitteilungen der Bezirke, Veröffentlichungen häusern des Bezirks auszuüben. § 30 LKG gewährleistet auf der bezirklichen Internetseite, Anzeigen in der ört- die unabhängige Aufgabenwahrnehmung. lichen Presse sowie durch Aushänge. Die noch aus- stehende Ausschreibung im Bezirk Lichtenberg wird nach Berlin, den 24. September 2012 Auskunft des dortigen Bezirksamts innerhalb der lau- fenden Wahlperiode vorgenommen werden. In Vertretung 5. Sieht der Senat die unabhängige und durch Wahlen legitimierte Arbeit der PatientenfürsprecherInnen nach Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r §30 LKG gewährleistet und wenn ja, mit welcher _____________________________ Begründung? Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2012) 2