Finanzierung der Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder - Wo bleiben die versprochenen Haushaltsmittel?

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Drucksache 17 / 18              325 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf und Alexander Spies (PIRATEN) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. April 2016) und                       Antwort Finanzierung der Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder – Wo bleiben die versprochenen Haushaltsmittel? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     notwendigen Unterlagen (u.a. Satzung des Vereins, Ver- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            einsregisterauszug, Freistellungsbescheinigung des Fi- nanzamtes, Projektbeschreibung, Kostenaufstellung) 1. Am 10. Dezember 2015 beschloss das Abgeordne-                       reichte der Verein am 15.02.2016 ein. tenhaus den Haushaltplan für die Jahre 2016/2017 für das Land Berlin gemäß der Beschlussempfehlung des Haupt-                           Der Vertrag wurde am 21.03.2016 unterzeichnet. Da- ausschusses vom 2. Dezember 2015 (Drs. 17/2600). Diese                     rin beauftragt das Land Berlin den Träger EHD e.V. mit sieht eine Erhöhung des Titels 67 101 im Kapitel 1040                      der Leistungserbringung gemäß der vom Verein einge- vor. Beschlossen wurde eine Erhöhung um 50.000,                            reichten Unterlage. zweckgebunden für die Beratungsstelle des Vereins „Ehemalige Heimkinder Deutschland e.V.“ Ziel war es,                           Der Träger erhält in 2016 insgesamt 49.983,36 Euro. im Verein Mittel für eine weitere Beschäftigungsstelle                     Die erste Teilzahlung von drei gleichgroßen Beträgen bereitzustellen. Laut einem Schreiben des Vereins an die                   wurde umgehend nach Vertragsabschluss angewiesen. Mitglieder des Hauptausschusses kamen die beschlosse-                      Die übrigen Raten werden jeweils am 15.05. und am nen 50.000 Euro bisher jedoch nicht beim Verein an.                        15.09.2016 ausgereicht. a) Kann der Senat die nicht verausgabten Mittel be- stätigen?                                                                      Der Vertrag wurde zunächst bis zum Ablauf des b) Warum wurden die Mittel bisher nicht verausgabt?                    31.12.2016 befristet, so dass zur Verlängerung des Ver- c) Wann gedenkt der Senat, die Mittel zu verausga-                     trages für das Jahr 2017 rechtzeitig die erforderlichen ben?                                                                       Abstimmungen aufgenommen werden. 2. Wie viele Gespräche gab es bisher seitens welcher                       Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Se- Senatsverwaltungen mit dem Verein „Ehemalige Heim-                         natsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft kinder Deutschland e.V.“ über die Bereitstellung der                       und dem EHD e.V. fanden zahlreiche Gespräche statt, die Mittel oder über die Schaffung einer weiteren Beschäfti-                   sich auf die Art des Vertragsverhältnisses und die benö- gungsstelle?                                                               tigten Nachweise des Trägers bezogen. a) Was war das Ergebnis der Gespräche? 3. Wie bewertet der Senat seine Zusammenarbeit mit                     Berlin, den 15. April 2016 dem Verein „Ehemalige Heimkinder Deutschland e.V.“? a) Welche Konflikte bestehen zwischen beiden Institu- tionen und wie gedenkt der Senat, diese zu lösen?                                                     In Vertretung Zu 1. - 3.: Für die Zahlbarmachung der vom Abgeord-                                               Sigrid Klebba netenhaus bewilligten Finanzmittel für die Beratungsstelle                                 Senatsverwaltung für Bildung, des Vereins „Ehemalige Heimkinder Deutschland e.V.“                                           Jugend und Wissenschaft (EHD e.V.) war der Abschluss eines Leistungsvertrages zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und dem EHD e.V. notwendig. Die dazu                          (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Apr. 2016) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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