Obdachlosenunterkünfte in Berlin (V): Nichtgelistete Unterkünfte

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Drucksache 17 /            15 777 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 12. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2015) und                         Antwort Obdachlosenunterkünfte in Berlin (V): Nicht-gelistete Unterkünfte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Zu 1.: Die Unterbringung wohnungsloser Menschen Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            obliegt nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ord- nungsgesetz (ASOG Bln) grundsätzlich den Berliner Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage einer Ab-                   Bezirken. Die Kooperation der Bezirke mit der Berliner frage bei den Berliner Bezirken.                                           Unterbringungsleitstelle (BUL) zur Unterbringung woh- nungsloser Menschen ist in der Rahmenvereinbarung über 1. In wie vielen nicht in der Liste der Berliner Unter-                Serviceleistungen der BUL geregelt. Diese Rahmenver- bringungsleitstelle (BUL) aufgeführten Unterkünften                        einbarung haben die Berliner Bezirke mit dem Landesamt bringen die Berliner Sozialämter jeweils regelmäßig woh-                   für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in eigener Ver- nungslose Personen unter? Falls diese Daten bei der Se-                    antwortung geschlossen. Die BUL listet die sogenannten natsverwaltung für Gesundheit und Soziales nicht vorlie-                   vertragsfreien Unterkünfte die ihr von den Bezirken be- gen sollten, bitte ich zur Beantwortung dieser und folgen-                 nannt werden; die für Soziales zuständigen Ämter der der Fragen um eine Abfrage bei den Bezirken. (Bitte nach                   Bezirke buchen diese für die Unterbringung wohnungslo- Bezirk aufschlüsseln.)                                                     ser Menschen. Über dieses Angebot hinaus halten die Bezirke teil- weise kommunale Unterkünfte vor oder akquirieren tem- poräre Unterbringungsmöglichkeiten in Hostels, Pensio- nen o. a.. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl dieser nicht-gelisteten Unterkünfte je Bezirk zum Stichtag 31.12.2014. Anzahl der nicht-gelisteten Bezirk                                                                                         Unterkünfte Mitte                                                                                                 0 Friedrichshain-Kreuzberg                                                                             10 Pankow                                                                                               ** Charlottenburg-Wilmersdorf                                                                           33 Spandau                                                                                              ** Steglitz-Zehlendorf                                                                                   5 Tempelhof-Schöneberg                                                                                 ** Neukölln                                                                                           192* Treptow-Köpenick                                                                                      0 Marzahn-Hellersdorf                                                                                   0 Lichtenberg                                                                                          11 Reinickendorf                                                                                        16 * Gesamtzahlen des Jahres 2014. ** Bezirk konnte in der Kürze der Zeit keine Auskunft erteilen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                             Drucksache 17 / 15 777 2. Wie viele wohnungslose Personen sind aktuell in            Bei der Unterbringung in Hostels, Pensionen o. a. nicht-gelisteten Unterkünften untergebracht? (Bitte nach       kommen diese nicht zum Tragen, da hier die allgemeinen Bezirk und Anzahl aufschlüsseln.)                              Bestimmungen zum Betrieb eines Beherbergungsbetrie- bes gelten. 3. Wie viele wohnungslose Personen waren im Jahr 2014 insgesamt in nicht-gelisteten Unterkünften unterge-          In den kommunalen Einrichtungen wird die Einhal- bracht und wie viele Übernachtungen sind dabei insge-          tung von Standards in der Regel durch Begehungen und samt angefallen? (Bitte nach Bezirk und Anzahl auf-            Abstimmungstreffen (viertel-, halb- oder jährlich) über- schlüsseln.)                                                   prüft. Zu 2. und 3.: Die Rahmenvereinbarung über Service- leitungen der BUL bei der Unterbringung wohnungsloser          Berlin, den 26. März 2015 Menschen umfasst u. a. auch § 4 Wohnungslosen- statistik. Dies ist die vertragliche Grundlage für die Rege- lung anonymisierter Datenmitteilung über bezirklich                                  In Vertretung untergebrachte wohnungslose Personen/Haushalte gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG)                                             Dirk G e r s t l e _____________________________ In den von der BUL erhobenen statistischen Daten zur                         Senatsverwaltung für Wohnungslosigkeit sind die nicht-gelisteten bezirklichen                        Gesundheit und Soziales Unterkünfte nicht enthalten. Die Erfassung der Daten zu nicht-gelisteten Unterkünften obliegt den Berliner Bezir- ken und wird von diesen entsprechend der bezirklichen          (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2015) Bedarfe und Organisationsprozesse gestaltet. Eine unmit- telbare Vergleichbarkeit ist nur schwer möglich, da die Erhebungsgrundlagen variieren. U. a. betrifft dies auch die Zuordnung von Daten zu Personen oder Haushalten sowie stichtags- oder jahresbezogenen Zahlen. Der Senat arbeitet derzeit daran, die Daten zur Woh- nungslosigkeit in einer gesamtstädtischen Wohnungslo- senstatistik zusammenzuführen und die regelmäßige Er- hebung zu etablieren. Die Umsetzung ist noch nicht abge- schlossen. Es erfolgt derzeit die Validierung der Daten. Weitere Überlegungen zur statistischen Datenerhe- bung sollen auch im Rahmen des von der Senatsverwal- tung für Gesundheit und Soziales bereits begonnenen Arbeitsprozesses zur Überarbeitung der Leitlinien der Wohnungslosenhilfe erörtert werden. 4. Welche Mindeststandards gelten in den nicht- gelisteten Unterkünften? Wo sind diese festgeschrieben (bitte beifügen) und inwiefern und wie häufig wird deren Einhaltung kontrolliert? Zu 4.: Die Festsetzung von Standards für nicht- gelistete Unterkünfte in der Vermittlung der Bezirke ob- liegt den jeweiligen Bezirken selbst und ist je nach Bezirk unterschiedlich gestaltet. Die BUL hat Mindeststandards entwickelt, die für die Ausstattung vertragsfreier in der BUL gelisteter Unterkünfte gelten. Einige Bezirke wen- den für ihre kommunalen Unterkünfte die Mindeststan- dards der BUL an. 2
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