Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 777 2. Wie viele wohnungslose Personen sind aktuell in Bei der Unterbringung in Hostels, Pensionen o. a. nicht-gelisteten Unterkünften untergebracht? (Bitte nach kommen diese nicht zum Tragen, da hier die allgemeinen Bezirk und Anzahl aufschlüsseln.) Bestimmungen zum Betrieb eines Beherbergungsbetrie- bes gelten. 3. Wie viele wohnungslose Personen waren im Jahr 2014 insgesamt in nicht-gelisteten Unterkünften unterge- In den kommunalen Einrichtungen wird die Einhal- bracht und wie viele Übernachtungen sind dabei insge- tung von Standards in der Regel durch Begehungen und samt angefallen? (Bitte nach Bezirk und Anzahl auf- Abstimmungstreffen (viertel-, halb- oder jährlich) über- schlüsseln.) prüft. Zu 2. und 3.: Die Rahmenvereinbarung über Service- leitungen der BUL bei der Unterbringung wohnungsloser Berlin, den 26. März 2015 Menschen umfasst u. a. auch § 4 Wohnungslosen- statistik. Dies ist die vertragliche Grundlage für die Rege- lung anonymisierter Datenmitteilung über bezirklich In Vertretung untergebrachte wohnungslose Personen/Haushalte gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) Dirk G e r s t l e _____________________________ In den von der BUL erhobenen statistischen Daten zur Senatsverwaltung für Wohnungslosigkeit sind die nicht-gelisteten bezirklichen Gesundheit und Soziales Unterkünfte nicht enthalten. Die Erfassung der Daten zu nicht-gelisteten Unterkünften obliegt den Berliner Bezir- ken und wird von diesen entsprechend der bezirklichen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2015) Bedarfe und Organisationsprozesse gestaltet. Eine unmit- telbare Vergleichbarkeit ist nur schwer möglich, da die Erhebungsgrundlagen variieren. U. a. betrifft dies auch die Zuordnung von Daten zu Personen oder Haushalten sowie stichtags- oder jahresbezogenen Zahlen. Der Senat arbeitet derzeit daran, die Daten zur Woh- nungslosigkeit in einer gesamtstädtischen Wohnungslo- senstatistik zusammenzuführen und die regelmäßige Er- hebung zu etablieren. Die Umsetzung ist noch nicht abge- schlossen. Es erfolgt derzeit die Validierung der Daten. Weitere Überlegungen zur statistischen Datenerhe- bung sollen auch im Rahmen des von der Senatsverwal- tung für Gesundheit und Soziales bereits begonnenen Arbeitsprozesses zur Überarbeitung der Leitlinien der Wohnungslosenhilfe erörtert werden. 4. Welche Mindeststandards gelten in den nicht- gelisteten Unterkünften? Wo sind diese festgeschrieben (bitte beifügen) und inwiefern und wie häufig wird deren Einhaltung kontrolliert? Zu 4.: Die Festsetzung von Standards für nicht- gelistete Unterkünfte in der Vermittlung der Bezirke ob- liegt den jeweiligen Bezirken selbst und ist je nach Bezirk unterschiedlich gestaltet. Die BUL hat Mindeststandards entwickelt, die für die Ausstattung vertragsfreier in der BUL gelisteter Unterkünfte gelten. Einige Bezirke wen- den für ihre kommunalen Unterkünfte die Mindeststan- dards der BUL an. 2