Schulbücher an Berliner Schulen

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Drucksache 17 / 12              330 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2013) und                       Antwort Schulbücher an Berliner Schulen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                     angeschafft werden, welche Unterrichtswerke per Auslei- Kleine Anfrage wie folgt:                                                  he an die Schülerinnen und Schüler gegeben und welche durch diese gekauft werden müssen, ggf. auch, ob für den 1. Wie begründete der Senat im Jahr 2004, die zentrale                 Unterricht Materialien selbst erstellt werden oder ob Zulassung von Schulbüchern abzuschaffen?                                   Lehrwerke zum Einsatz kommen. Es wäre z. B. auch möglich, dass beschlossen wird, insbesondere solche Zu 1.: Die zentrale Vorgabe für die Unterrichtsgestal-                 Lehrwerke zu verwenden, die die individuelle Förderung tung sind die Rahmenlehrpläne für die Berliner Schule.                     von Schülerinnen und Schülern sehr stark in den Mittel- Die Schulen können selbstständig darüber entscheiden,                      punkt stellen. Auch könnte eine Schule Grundsätze zur welche Materialien und Lehrbücher sie für die Gestaltung                   besonderen Berücksichtigung ihres Schulprofils bei der ihres Unterrichts im Sinne der Rahmenlehrpläne einset-                     Erstellung und Nutzung von Unterrichtsmaterialien be- zen. Die Verlage gehen frühzeitig bei einer Neuentwick-                    schließen. Fachlich inhaltliche Aspekte die einzelnen lung von Lehrplänen auf die Senatsverwaltung für Bil-                      Unterrichtsfächer betreffend werden eher im Rahmen von dung, Jugend und Wissenschaft zu, damit sie rechtzeitig                    Fachkonferenzen besprochen. mit der Bereitstellung neuer Rahmenlehrpläne auch die passenden Schulbücher und Unterrichtsmaterialien publi- zieren können. Diese Zusammenarbeit funktioniert mit                           3. Gibt es Vorgaben, Richtlinien oder Rundschreiben allen Verlagen sehr gut. Es zeigte sich bereits vor 2004,                  der Senatsverwaltung für Bildung, nach denen Fach- oder dass alle gängigen Lehrwerke für die Unterrichtsgestal-                    Gesamtkonferenzen sich bei Beschlüssen zum Einsatz tung die Vorgaben der Rahmenlehrpläne beachteten und                       von Schulbüchern im Unterricht orientieren sollen? die Genehmigung eher einen zusätzlichen Verwaltungs-                           a) Wenn ja, welche und wo sind diese einsehbar? aufwand als eine Hilfestellung für die Schulen implizierte. Mit zunehmender Autonomie der Schulen und deren                                Zu 3.: Es gibt die Rahmenlehrpläne. Diese geben aus- Verpflichtung zur Erstellung von Schulprogrammen und                       reichend Hinweise darüber, welche Grundsätze für die schulinternen Curricula sowie zur Durchführung einer                       Unterrichtsarbeit gelten und welche Inhalte Grundlage für internen Evaluation, aber auch durch die Einführung der                    die Unterrichtsarbeit sind. Die Fachkonferenzen richten Schulinspektion, haben die Schulen seit 2004 zwar mehr                     sich bei ihren Absprachen zur Verwendung von Unter- Entscheidungskompetenzen, jedoch auch eine höhere                          richtsmaterialien nach den Vorgaben der Rahmenlehrplä- Pflicht zur Rechenschaftslegung.                                           ne. 2. Die Auswahl über die Entscheidung, welche Schul-                        4. Unterstützt der Senat Fach- oder Gesamtkonferen- bücher im Unterricht eingesetzt werden, trifft die Fach-                   zen bei der Erstellung von Grundsätzen oder bei der Ent- konferenz der jeweiligen Schule auf der Grundlage der                      scheidung über die Auswahl von Schulbüchern? Grundsätze, die die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte                             a) Wenn ja, um welche Unterstützungsleistungen han- beschließt.                                                                delt es sich? a) Welche Grundsätze werden hierbei in der Regel be- schlossen und wie häufig werden sie aktualisiert?                              Zu 4.: Dies hält die Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft nicht für erforderlich, da die Ver- Zu 2.: Solche Grundsätze könnten zum Beispiel sein,                    lage sich bei der Erstellung ihrer Lehrwerke sehr stark an dass in einem Unterrichtsfach nicht verschiedene Unter-                    den Rahmenlehrplänen orientieren. Jedoch stellt sie selbst richtswerke in Parallelklassen zum Einsatz kommen, dass                    den Schulen Handreichungen für die Unterrichtsgestal- festgelegt wird, wie oft neue Unterrichtswerke überhaupt                   tung zur Verfügung und sie empfiehlt ggf. auch Materia- Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                              Drucksache 17 / 12 330 lien, die für die Unterrichtsarbeit hilfreich sein können.        8. Wie oft hat der Senat in den letzten drei Schuljahren Sie publiziert Fachbriefe, die z. B. unter                   welchen Schulbuchverlagen eigene Inhalte (Bilder, Texte, http://bildungsserver.berlin-                                ...) zur Veröffentlichung in Schulbüchern zur Verfügung brandenburg.de/fachbriefe_geschichte.html       eingesehen   gestellt? werden können.                                                    a) Um welche Inhalte handelte es sich hierbei jeweils? Zu 8.: Die Verlage wenden sich zum Beispiel jährlich 5. Welche Verlage belieferten in den Schuljahren         an die für die Bildung zuständigen Ministerien und Se- 2009/2010 bis 2012/2013 Berliner Schulen mit Schulbü-        natsverwaltungen, um die Prüfungsaufgaben der abgelau- chern?                                                       fenen Prüfungen zu erhalten, damit sie diese veröffentli- chen können. Ansonsten werden Publikationen, die die Zu 5.: Diese Daten erfasst die Senatsverwaltung für      für die Bildung zuständigen Ministerien bzw. Senatsver- Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht.                      waltungen bereitstellen oder erstellen lassen, eher auch durch diese oder durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg veröffentlicht. 6. Ist der Senat der Meinung, dass in den Schulbü- chern, die bisher in Berliner Schulen eingesetzt wurden und in Zukunft eingesetzt werden sollen, der Beutelsba-           9. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen cher Konsens berücksichtigt wurde?                           und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Zu 6.: Ja, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist der Meinung, dass die eingesetzten           Zu 9.: Die Abteilung VI der Senatsverwaltung für Bil- Lehrwerke den Beutelsbacher Konsens berücksichtigen,         dung, Jugend und Wissenschaft. sonst wären sie nicht Rahmenlehrplan-konform. 10. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? 7. Unterstützt oder berät der Senat Schulbuchverlage bei der Erarbeitung von Inhalten oder Aufgaben in Schul-          Zu 10.: Nein. büchern, die in Berlin eingesetzt werden sollen? a) Wenn ja, wie konkret? Berlin, den 09. Juli 2013 Zu 7.: Zurzeit haben die Länder Berlin und Branden- burg begonnen, die Rahmenlehrpläne für die Jahrgangs- stufen 1 – 10 zu entwickeln. Unmittelbar nach der Presse-                             In Vertretung erklärung zum Thema haben sich die Verlage bereits mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Bran- denburg sowie mit der Senatsverwaltung für Bildung,                                  Mark Rackles Jugend und Wissenschaft und dem Landesinstitut für                           Senatsverwaltung für Bildung, Schule und Medien Berlin-Brandenburg in Verbindung                             Jugend und Wissenschaft gesetzt. Es wird verschiedene Termine geben, an denen mit den Verlagen zu den Inhalten der neuen Rahmenlehr- pläne kommuniziert wird. Beide, die Verlage und die          (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2013) Zuständigen für die Rahmenlehrplanentwicklung, haben ein großes Interesse daran, dass die Publikationen der Verlage auf die Rahmenlehrpläne abgestimmt sind. 2
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