Situation von jungen Geflüchteten im Grunewald ohne Eltern

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Drucksache 17 / 17              363 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 15. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2015) und                               Antwort Situation von jungen Geflüchteten im Grunewald ohne Eltern Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Bei unbegleiteten jungen Geflüchteten mit eindeutiger Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            Minderjährigkeit oder mit gültigen Personenstandsdoku- menten wird nunmehr bereits in dieser Phase mit dem 1. Wie viele junge Geflüchtete ohne Eltern leben seit                  Clearing begonnen. Das sog. ambulante Clearing erfolgt wann im Grunewald (falls es verschiedene Zeitpunkte der                    nicht zwingend durch den für die Unterbringung zustän- Ankunft gab, diese bitte nach Monaten unterteilen und                      digen Träger, umfasst jedoch alle notwendigen Bestand- dies bei den nächsten Fragen bitte fortführen)?                            teile des Verfahrens, d.h. die Anamnese, die ausländer- rechtliche Registrierung, die medizinischen Untersuchun- 2. Wann fand deren Registrierung statt?                                gen, den Versuch einer Kontaktaufnahme zu den Eltern, den sozialpädagogischen Bericht und den Erstkontakt 3. Seit wann laufen die Clearingverfahren bzw. für                     zum Zuweisungsjugendamt. wann sind diese geplant? Eine Beschulung wird schnellstmöglich in die Wege 4. Wie viele der Jugendlichen gehen seit wann zur                      geleitet. Voraussetzung für den Beginn des Schulbesuches Schule?                                                                    ist der Nachweis über eine erste gesundheitliche Untersu- chung, die derzeit durch die medizinischen Dienste der 5. Wann nach ihrer Ankunft wurden die Jugendlichen                     Malteser und Johanniter durchgeführt wird. Die Kapazitä- medizinisch untersucht und betreut?                                        ten für die Untersuchungen werden ausgebaut. Die TBC- Untersuchung und eine gesundheitliche Versorgung im 6. Welche Möglichkeiten haben die Jugendlichen, den                    Notfall und im Krankheitsfall werden sichergestellt. Wald zu verlassen, wie oft erhalten sie BVG-Tickets? Die Jugendlichen verlassen die Einrichtung zur Wahr- 7. Wann wird sich die Situation für diese Jugendliche                  nehmung verschiedenster Termine, sowohl im Rahmen verbessern?                                                                der Programmgestaltung durch den sozialpädagogischen Träger als auch in eigenständiger Gestaltung ihres Tages- Zu 1. - 7.: Seit dem ersten Septemberwochenende                        ablaufes. Je nach Anlass stehen für den Transport ein werden in einer Kinder- und Jugend-Freizeitstätte im                       trägereigener Kleinbus, Taxis oder Fahrscheine für den Grunewald aktuell 55 unbegleitete minderjährige Ge-                        öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung. Die flüchtete untergebracht. Die Betreuung erfolgt durch                       Träger der Jugendhilfe, die unbegleitete minderjährige einen erfahrenen Träger der Jugendhilfe. Sie wurden bei                    Flüchtlinge (UMF) in den temporären Unterbringungsein- ihrer Ankunft in der Erstaufnahme- und Clearingeinrich-                    richtungen betreuen, erhalten Kostensätze, in denen ein tung (EAC), d.h. vor ihrer Weiterleitung an diesen Stand-                  ausreichender Anteil an Fahrkosten enthalten ist. Der ort für eine temporäre Unterbringung, erfasst.                             Aufenthalt in den temporären Unterbringungseinrichtun- gen soll so kurz wie möglich gehalten werden. Alle Ak- teure arbeiten mit großem Einsatz daran, auch diese Phase so fördernd wie möglich für diese jungen Geflüchteten zu gestalten. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                           Drucksache 17 / 17 363 8. Was hat der Senat wann und wie unternommen, um            11. Wie viele zusätzliche Plätze der stationären Unter- sich auf die neue Situation der steigenden Zahlen der        bringungen in den Hilfen zur Erziehung werden zusätz- jungen unbegleiteten Geflüchteten einzustellen?              lich benötigt? 10. Welche Integrationsvorstellung für die jungen un-        12. Ist von Seiten des Senates geplant, die Träger da- begleiteten Geflüchteten hat der Senat und wann werden       bei zu unterstützen, neue Plätze zu schaffen, wird es dazu dieser umgesetzt?                                            ein Investitionsprogramm von Seiten des Bundes und des Landes geben? Zu 8. und 10.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft baut weiterhin ergänzend zu den            Zu 11. und 12.: Die für Jugend zuständige Senatsver- bestehenden Jugendhilfeplätzen temporäre Unterbrin-          waltung verfolgt konsequent den Platzausbau in der Ju- gungseinrichtungen und Beherbergungsbetriebe auf, um         gendhilfe, um das Angebot bedarfsangemessen zu erwei- diese Spitzenlastsituation abzufedern und den Schutzauf-     tern. Mit Beteiligung von Verbänden und den Jugendäm- trag zu sichern. Hierdurch wird auch weiterhin im Rah-       tern der Bezirke wird an einer zeitnahen und nachhaltigen men der Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII die Unter-          Erweiterung des Platzangebotes gearbeitet. Dabei werden bringung und eine Erst-/Grundversorgung mit sozialpäda-      sowohl Umfang als auch spezifische Ausprägung sowie gogischer Betreuung sichergestellt. Die Integration dieser   die Finanzierung eines zusätzlichen Ausbaubedarfs valide jungen unbegleiteten Flüchtlinge beginnt mit Angeboten       bestimmt. der Sprachförderung und Freizeitaktivitäten in der Ein- richtung sowie der Beschulung zunächst in Willkom- mensklassen mit Übergang in das Regelschulsystem und         Berlin, den 30. November 2015 einer Vielzahl von Angeboten im Bereich von Jugendar- beit, Jugendsozialarbeit und Ausbildungsvorbereitung. In Vertretung 9. Wie und wann wird das neue Rechte in den §§ 42                               Sigrid Klebba ff. SGB VIII umgesetzt, was verändert sich dadurch?                         Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Zu 9.: Die neuen gesetzlichen Regelungen sind am 1. November 2015 in Kraft getreten. Darin wird eine Vor- läufige Inobhutnahme im Sinne des § 42a Sozialgesetz-        (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dez. 2015) buch (SGB) VIII eingeführt, als Teil des Inobhutnahme- verfahrens in der Zuständigkeit und Verantwortung des Landesjugendamtes. In diesem Rahmen werden die im Gesetz vorgesehenen Prüfvorgaben zur Sicherung des Kindeswohls umgesetzt. Die einzelnen Verfahrensschritte werden derzeit noch auf Bund-Länderebene abgestimmt. 2
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